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Jeschurun · 1886-12-23 · Heft 51 (23.12.1886) · p. 805

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 51 (23.12.1886)
Article
Nomadenthum und Judenherrschaft
Date
1886-12-23
Page
805 (sequence 3)
Language
German
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hierdurch zugleich ihrem Hasse ein Genüge thun, aber doch nicht die Grundlagen der herrschenden Ordnung mustürzen konnten, — während sie anderseits in ihrer Einkapselung der Kirche zur Dcmonstriruug des höhereit Werthes der christlichen Lebcusordnung dienen mußten. Sie haben zwar trotzdem nickt aufgehört, Verschwörungen zu zetteln, dieselben konnten aber leicht vereitelt werden. Die Emanzipation aber hat ihnen die volle Freiheit gegeben, welche sic denn sofort auch zur Herstellung der Indenherrschast, die den Umsturz der christlichen Ordnung in sich schließt, benutzten, wie Ciwmienx und Andere offen gesagt haben, — und die Arbeit hierzu ging um so leichter von Statten, als ja die Vorbereitung der Emanzipation in viel höherem Grade die Frucht jüdischer Thättgkcit war, als die Christen sich einbildeu, demnach als erster Schritt zur Revolution zu betrachten ist." An diese furchtbare Unwahrheit an Lüge reihende Hetzrede, welche die kurze Rekapitulation seines Pamphlcts ist, knüpft er dann die Nutzanwendung: ״Daß wir den Umsturz unserer Kultur nicht weiter vorwärts schreiten lassen dürfen, als es der jüdischen Geschicklichkeit bereits gelungen ist, wird kein Christ verneinen." Er plaidirt deshalb für die Austreibung der Juden, weil deren ״Gesammwerbrechen" eine solche Strafe verwirkt haben. Das Wohin sei die eigene Sache der Juden. Ebenso wird empfohlen die Jnternirnng, zunächst natürlich: Ausschließung der Juden von Grundbesitz und allen Grnndstücksrechten, einschließlich des Pfandrechts, — Ausschließung der Inden aus dem. Beamten-und Richtcrstand, sowie aus den kommunalen und parlamentarischen Vertrelungs- und Vcrwaltnngskörpern, — Auöschlicßung der Juden vom öffentlichen Unterricht an Nichtjuden, — Rcdnzirnng der an den Schuten znzulassendcn jüdischen Schüler, — Ansschließnng der Juden von der Presse, — Entjudung gewisser Gewerbe und Verufsstände, wie der Aerztc, Advokaten, Pfandleiher, Korn-, Mehl-, Vrod-, Wein-, Bier- und Branntwein-Erzeuger und -Händler, Ausschenket׳, Viktualienhändler re., und die Verhinderung des weitern Zuzugs von Juden. Mau würde sich täuschen, wenn man der Meinung wäre, daß Wahrmund allein stände. Leider hat er viele Genossen. Es zeugt jedoch von der höheren Gesittung des Volks, daß eine solche Judcuhetze durch Wort und Schrift seit Jahren betrieben werden kann und ein Jude dennoch 'seines Lebens sicher ist. Die große Masse des Volks ist dcnmach gesitteter und gebildcter als die gelehrten Hetzer. Sie glaubt weder die Lüge dcS jüdischen Nomadenthums, noch die wahnwitzige Lüge von einer Indenherrschast. Die Agitation gegen das §W1en ist bekanntlich in neuerer Zeit darauf gerichtet, die Gesetzgebung zu veranlassen, neben dem nach jüdisch ritueller Weise ausgeführtcn Halsschnitt die Vornahme eines Genickstichs, eines Kops- oder Stirnschlags anzu ordnen. Es liegt dem gegenwärtig versammelten deutschen Reichstag wiederum eine Petition des Vcrbandes der deutschen Thicrschutzvcreine vor, welche den Erlaß eines solchen Reichsgesetzcs anstrcbt. Daß damit den Juden die Möglichkeit des FleischgennsseS entzogen werden würde, ist wiederholt nachdrücklich betont worden. Es haben sich deshalb auch eine Anzahl von Gtineinden (an zwei hundert sind uns bis jetzt bcfannt geworden) an den Reichstag gewandt, um die Ablehnung dcö gegcnseitigeu Gesuches zu bewirken. Der Vorstand der Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Jndeuthums hat ebenfalls eine solche Vorstcllung an den Reichstag gelangen lassen. Außerdem ist demselben eine Kollektiv-Erklärung von dem Präsidentcn der Freien Vereinigung, Rabbiner Hirsch in Frankfurt a. M., im Verein mit sechzig Rabbinern überreicht worden, welche die völlige rcligionsgesctzliche Unmöglichkeit eines Betänbu ngsakles vor dem Schächten, sowie die entschiedene Unzulässigkcit eines solchen nach de nt Sch ächten, bezeugen. Man hat auch Gutachleu von zuständigen Autoritäte« eingeholt, welche ein st i mutig bekunden, daß mit der jüdischen Schtachtwcise auch nicht der leiseste Begriff einer Thierqnülcrei verbunden sei. Angesichts der verlangten Anwcndnng eines das Thier betäubenden Kopfschlags oder Genickstichs neben dem Halsschnitt hat man neuerdings entsprechende gutachtliche Erklärungen anerkannter Autoritäten veranlaßt, von welchen wir diejenigen der Professoren an der Thicrarzneischnle zu Bern und des Direktors der Reichs-Thierarzneischule zu Utrecht bereits vcrösfcnllicht haben. Der Vorstand der Freien Vereinigung für die Interessen dcö orthodoxen Judenthnms hat ferner soeben die dankenswerthe Veröffentlichung von Auszügen aus den Gutachten der hervorragendsieu Physiologen und Veterinärärzte über das Schächten unternommen, um durch die übersichtliche Anordnung eine allgemeine, nnbefangene, gerechte BeurtHeilung der Frage zu vcr- Mitteln?) Wir entnehmen dieser Veröffentlichung die folgenden bcachtcnswerthen Erklärungen über die Ausführung eines Betänbungsakles nach dem Schächten: *) Für die Eücholmig dieser Gutachten hat daS BorstandSinitglied der Freien Vereinigung, Herr Provinzialrabbiner Di־. Cahn in Fntda, sich namentlich bemüht.

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