Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 38 (23.9.1886)
- Article
- Die Faselei von dem Rachegotte
- Date
- 1886-09-23
- Page
- 593 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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XIX. Jahrgang. hfMt 22. Elknk 5646. Hannover, mx 23 September 1886. M 38. XV XX <V a V V ע w v\> V Zur gitimtffg jüdischen Geistes und jüdischen Lebens' in Haus, Gemeinde urld Schule. Begründet von ©tnilfoit .^tl'fcfj, Itaßfiinrr 1t. Jsrncfiiififini!?ffigionsgePeffftSnft pdPrnitflfiitt a. Neue Folge. - Vierter Jahrgang. Hcrausgezebcn unicr Mitwirkung des Begründers und bewährter Genossen von Asant KiksH. Diese Wochenschrift erscheint jeden Donnerstag mindestens 2 Bogen stark. — Abonnementspreis bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 2-//L50^ für daS Vierteljahr. Der Buchhandel verkehrt direkt mit der Expedition des Ieschurun zn Hannover. — Die Expedition versendet auch direct und franko unter Streifband den Jahrgang für 12«Jfi oder 7 Gulden osterr. Währ, nach Deutschland und Oesterreich; für 14 J6 oder!8 Fr. nach den Ländern des Weltpostvereins. — A nzeigen werden mit 25^Z f. d. :^gespaltene Pckit^eile oder deren Raum berechnet. — Expedit i on: Hannover, Artilleriestr. 29 Inhalts-Werzeichrnfr von Nr. 38. Die Faselei von dem Nachcgolte (Fortsetzung). — Jüdische Briefe aus und über Rußland (II). — Die Eingabe derungarischen DurchführnngSkommission. — Ans der Amsterdamer Gemeinde 1795—1812 (Fortsetzung). — Wandelungen (Schluß). — Die Sklaven (Fortsetzung). — Korrespondenten und Nachrichten: Hannover, Berlin, Kassel, Lautenberg, Frankfurt a. M>, Nördlingen, München, Wien, Aus Ungarn, Pest (2), Aus Rußland, Charkow, Bukarest, Chiwa, Calcutta, Brisbane. — Erkannte Irrungen (Schluß). — Inserate. Die Aselei von de!u illuljkgoiie. Bon Rabbiner 1)1׳. E. Pleßner (Fortsetzung.) Und auch nur die Kinder, Enkel und Urenkel werden in Mitleidenschaft gezogen: ״ "לשנא\״die mich hassen", wenn die Nachkommen in dieselben Laster verfallen. Sie büßen alsdann freilich für ihre eigene Schuld, und dabei kann man gleichzeitig behaupten, daß sie die Schuld der Eltern bezahlen miiffcii; beim diese gingen mit dem schlechten Beispiele voran, wodurch die Sünde mit jeder neuen Generation gewachsen ist. * *) *) Berachoth 7,a. — Doch nach Talmud Trac. Maccoth 24 a ist selbst diese ״Ahndung bis zum vierten Geschlecht" auf- Ir, strenger Gerechtigkeit ist die Ahndung bis auf daS vierte Geschlecht beschränkt und nicht weiter ausgedehnt. Denken wir uns z. B. den ״Vater" im Besitze auf unredliche Weise erworbenen Ncichthnms, so ist es sehr gut möglich, daß Sohn, Enkel und Urenkel bis zum vierten Geschlechte Kenntniß von dieser frevelhaften Erlangung des GeldoermögenS haben und verpflichtet sind, den Diebstahl dem Bestohlenen oder dessen Erben znrückzuerstatten; unterlassen sic cs, dann sündigcn sie mit dem Urheber. DaS ״fünfte" Geschlecht hingegen ist schon zu weit von dem Erzsünder entfernt, um für sein Verbrechen verantwortlich vor dem Nichterthrone des Wcltenherrn gemacht zu werden?) Welch' strenge Gerechtigkeit! Darum erscheint auch hier der Gott Israels vor uns wie ein: אל קנא״" als ein eifervoller Gott!״) ״Oj72"-,.Rächer" steht ja überhaupt hier nicht!) ״eifervoll" sein, heißt soviel als nicht Nachlassen, bis die gerechte Sache ganz und gar dnrchgesührt ist. Nur ein einziger Beweis aus Jesaia 9, 6 möge hier seinen Platz finden: .,Ans daß znnehme die Herrgehoben ״ .׳und selbst wenn dir Nachkommen dem schlechten Beispiel ihrer Ahnen folgen" (Meharschah daselbst.) und zwar ebenfalls nur vom Standpunkte ״GöUlicher Liebes auS. *) Es ist nicht so selten, daß ein Greis noch Enkek und Urenkel um sich sieht.