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Jeschurun · 1886-07-29 · Heft 30 (29.7.1886) · p. 466

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 30 (29.7.1886)
Article
Die freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums
Date
1886-07-29
Page
466 (sequence 2)
Language
German
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466 und Prediger hatten abgewirthschaftet im Neformlager. Was sie erstrebten war die Hierarchie. Die Reform sollte nur deshalb zur Herrschaft gelangen, damit sie als deren Priester das Regiment führen könnten. Die Vorsicher, Repräsentanten undsonstigeKapazitäten aber, welche jetzt ans Ruder zu kommen strebten, hatten einen weiteren Blick und ein besseres Verstandniß der Zeit. Es waren praktische Männer: Juristen, Kaufleute, Schriftsteller u. s. w. Sie lächelten der Thorheit ihrer Geistlichkeit, die mit dem alten abgenützten Rüstzeug: synagogale Reformen, Erleichterung der Ritualien u. dergl. die Herrschaft der Reform zu festigen vermeinte. Mit solchen Kindereien der Gegenwart zu kommen war zu lächerlich. Den geistlichen Herren und ihrem Firlefanz macht man jetzt, Anstands halber, eine Verbeugung und langweilt sich, Anstands halber, hin und wieder an ihren Predigten, nennt sie, Anstands halber, ehrwürdige, fromme, gelehrte und deshalb naive, schlichte Männer, die von den Welthändeln natürlich nichts verstehen. Das schwere Geschäft des Negierens und Schaffens erfordert tüchtige, gewiegte Weltmänner. Und als solche fühlten sich diese neuen Herren. Sie steckten sich ein hohes Ziel, kein geringeres als: die Erhebung der Reform zum deutschen Staatsjudenthum und haben an der Verwirklichung desselben mit seltenem Geschick in unermüdlichem Eifer vor- und umsichtig, klug und gewandt gearbeitet. Von dem Tage, an welchem der sogenannte ״erste deutsch-israelitische Gemeindetag" gleichzeitig mit der ersten deutsch-israelitischen Synode zu Leipzig abgehalten wurde (29. Juni 1869) datirt der neue in ausgesucht feiner Taktik geführte Kamps gegen daß orthodoxe Judenthum. Es war ein kühner Gedanke, die bankrotte Reform nicht nur zu retten, sondern ihr auch die Allein- Herrschaft zu erobern. Die Geistlichkeit hatte die Reform diSkreditirt und dadurch ruinirt. Da die Schaffung einer Hierarchie ihr eigentliches Ziel war. so war sie nur auf die Mehrung ihres Einflusses bedacht und suchte dem ortho« boxen Judenthume ein Stück nach dem andern zu entreihen. Theologische Streitigkeiten um Lappalien aber, nannte das Volk, d. h. die reformistischen Juden, diese Kampfesweise und zuckte verächtlich die Achseln. Der Geistlichkeit muhte jedoch darum das Handwerk nicht gelegt werden, Gott bewahre, im Gegentheil, sie sollte nach Herzenslust fortfahren, diesen Kampf zu führen. Dieser Kamps sollte gerade den eigentlichen Veruichtungskrieg gegen die Orthodoxie maSkiren. Das war und ist das taktische Geheimniß der die ganzliche Niederwerfung der Orthodoxie und die alleinige Herrschaft der. Reform anstrebenden neuen Führung. Darum ward auch der Antrag des Rabbiner Dr. Abraham Geiger, den ״Gemeindeverband" als eine Sektion der Synode zu . erklären, mit allen gegen zwei Stimmen abgclehnt und der ״Deutsch-Israelitische Gemeindebund" selbstständig gegründet. (Fortsetzung folgt.) Die MM« pp« die Zchechita. Mit vereinten Kräften wird an dem, unter der Maske der Humanität begonnenen menschenfreundlichen Werke gearbeitet. Der Schluß der Reichstagssession hat die Verathung der bekannten Petition deutscher Thierschutzvereine im Plenum allerdings vereitelt. Dagegen hat aber der Genfer Thierschutzverein sich an das deutsche Rcichskanzleramt mit einem Gesuche gewandt, durch welches der jüdischen Schlachtweise Schwierigkeilen bereitet werden sollen. In Folge dieses Vorgehens der Genfer Gesellschasr werden in Preußen (ob in andern deutschen Staaten ebenfalls ist uns nicht bekannt) im Aufträge der Ministerien des Innern und der Medizinalangelegenheiten Erhebungen über das Schächten angestellt. Das Verlangen der Genfer Gesellschaft ist im Wesentlichen darauf gerichtet, ein allgemeines Gesetz zu erwirken, daß das Schlachtvieh unmittelbar nach dem Schächten durch Stich oder Schlag vollends getödtet werde. Das Gesuch soll sich auf ein Gutachten des OberrabbinerS Werthheimer in Genf stützen, nach welchem eine derartige Prozedur religionsgesetzlich gestattet sei. Welcher Werth einem religionsgesetzlichen Gutachten des Herrn Werthheimer in Gens bcizumesscn ist, kann hier um so mehr uncrörtert bleiben, als cs ziemlich irrelevant ist, ob derselbe die Anwendung des Genickstichs oder HirnschlagS nach den Schächten für religionSgesetzlich zulässig oder unzulässig erklärt, selbst wenn er eines größeren Ansehens als Rabbiner genöße. Ist man denn auf anderen Gebieten gewöhnt, der Meinung und Entscheidung irgend einer auswärtigen Behörde oder Persönlichkeit, welche im Widerspruch zu einer seit undenklichen Zeiten bestehenden Gepstogenheit steht, bestimmenden Entschluß auf hiesige Verhältnisse ein- -.zuraumen? Die Uebnng der Schcchita ist nicht von heute oder gestern. Sie zählt zu dm nach bestimmten, ,wohlbegründetcn, religionsgesetzlichen Normen ausgeführten Handlungen. Sie greift so sehr in das Leben .der Juden ein, daß die Einrichtung einer gewissenhaft .ausgeübten Schcchita zu den ersten, wichtigsten und heiligsten Obliegenheiten jeder jüdischen Neligionsge- -meinde gehört. Da könnte der Hinweis auf die Ansicht dieses oder jenes Mannes, der hier oder dort als Rabbiner fungirt und aus Jrrthum oder sonstigem Grunde irgend eine Abänderung an der herkömmlichen Schächtweise gutheißt, genügen, um diese auch an

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