Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 29 (22.7.1886)
- Article
- Aus der Amsterdamer Gemeinde
- Date
- 1886-07-22
- Page
- 458 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2932754-2933154-2933183-2966323--22469-2966372- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
458 israelitischen UntertHanen hinderlich sein kann, und in Erwägung, daß der nur zu sehr verwahrloste Gebrauch der holländischen Sprache unter ihnen befördert und der der sogenannten jüdischen Sprache abgeschasft zu werden verdient; ..Von Art. 1 bis 8." Der Inhalt dieser Artikel steht im Dekrete. Nun wohl, liebe Leute, wer konnte das lesen oder hören, wer konnte das vertragen! Wir haben einen guten König, aber er wird von bösen und schlechten Juden aufgchctzt. Wenn Juden selbst solche Sachen beginnen, uns mit den Christen gleich sein zu lassen, sowohl in der Sprache, was unsere Lehre betrifft, als in Bezug auf den Militärstand und noch mehr derartige Sachen; was soll mit der Zeit aus uns Juden werden? Wehe, Wehe! Wehe, den Augen, die das gesehen, den Ohren, die das vernommen haben! In der gegenwartigen Zeit kann man die Verse aus den Klageliedern auf uns anwenden: היו צריה לראש. Am 16. März 1798 hat H. H. de Lcrnon die Parnassim abgesetzt und wollte sie in Ketten nach dem Haag transportircn lassen und hat er getrachtet, einige andere Inden, die nicht zu seiner Partei gehörten, von der Erde verschwinden zu lassen, was augenscheinlich und unzweideutig geschehen ist, als er damals als Volks- Vertreter in der Versammlung im Haag gesessen hat, — und jetzt nehmen einige derselben Parnassim ihn in ihre Bank in der Synagoge und müssen ihm alle Ehre beweisen, weil er jetzt Präsident des Ober-Konsistoriums ist. עבדים משלו ננו. Er ißt jetzt daß Brod aus den allgemeinen Armenkassen, weil er nun als Armenarzt ist angestellt worden; er ist deshalb nur ein Diener der Gemeinde, und doch!nässen Parnassim ihm ׳ nnterthänig sein! Gott weiß, welche Unglücksfälle noch über uns kommen werden, wenn solche Sachen in einer solch' heiligen Gemeinde gescheheu können! (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. * Ans Mecklenburg, 15. Juli. Am 8. Juli tagte, wie dem ״Verl. Tagcbl." ausführlicher geschrieben wird, in Nenbrandcnburg die Mecklenburgstrelitzjche Kirchliche Konferenz, die sich mit ׳dem Thema ״Eid und Eidesnoth" beschäftigte und dieses durch den LandsyndiknS Nath Ahlers in juristischer, durch den PastorAhlcrs-Wulkcnzin. in religiöser Hinsicht erörtern lieh. Letzterer als zweiter Referent, behauptete die Nothwendigkeit, die Ableistung des Eides vor Gericht in speziellen konfessionellen Bckenntnißformeln und nicht in der jetzigen profanen BethcuernngSform stattfinden zu lasten. Zudem sei der Eid nur nach vorgängigcr Ber- Warnung durch einen Geistlichen der Konfession des Schwörenden und unter entsprechender religiöser Feierlichkeit abzunehmen. Ein offener Gottesleugner dürfe über- Haupt nicht zum Eide zu gelassen werden. Die konfessionSlose Gestaltung des jetzigen Eides habe der Staat zwar nicht im Interesse der Parität für die Schwörenden gewollt, aber er habe zu dieser Form nothgedrnngen ko!nmen müssen im Interesse der jüdischen Richter. Gegen diese jüdischen Richter, deren wir in Strelitz noch keine haben, wendete sich der Kern der an die Referate anknüpfenden Debatten. Den ״Nothstand", wenn ein Christ von einen jüdischen Richter sich erst eine Eidesvernehmung in der ״diesem angemessen erscheinenden Weise" ״gefallen" lassen und darauf mit ihm gemeinsam eine ״religiöse Handlung" vornehmen muß, für die doch ״der gemeinsame religiöse Gurnd und Boden" fehle, will man unter keinen Umständen auch bei uns in Mecklenburg hereinbrechen lasten und darum will die Versammlung der Regierung den ״Dank dafür aussprcchen, daß in unserem Lande bisher noch kein Jude zum Richteramt befördert sei." Das mit einem prinziellen Ausschluß der Juden vom Richtcramt das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869, welches allen Staatsbürgern, ohne Ansehen des religiösen Bekenntnisses, die Befähigung zur Bekleidung ösfentlicher Aemter znspricht, verletzt wird, scheint man hierbei zu übersehen./Im Ucbrigen scheint man den bekannten Antrag des konservativen Reichstags-Abgeordneten v. Maltzahn- Gültz im Reichstage, der seiner Zeit von 27 Mitgliedern der Fraktion unterstützt wurde — ״Angehörige der christlicheu Religion haben cm Recht, zu verlangen, daß ihnen der Eid von einem Rcligionsgenossen abgenommcn werde. Ist dies auf andere Weise nicht zu erreichen, so ist ans Antrag des zu Vereidigenden ein Geistlicher seiner Konfession zur Abnahme des Eides zuzuziehen. Das entsprechende Recht steht auch den Angehörigen der israelitischen Religion zu" — von Neumr aufs Tapet bringen zu wollen. -p- Aus dem Elsaß, Juli. Vor Kurzem ist ein Machwerk erschienen, das sich ״Knittelverse eines elsässer Propheten" betitelt. Verfasser ist ein gewisser Alexander Weil! in Paris. Das Werk verdiente nun eigentlich überhaupt nicht, in einer anständigen Zeitung erwähnt zu werden, wenn dasselbe nicht gerade von antiscniitischer Seite dazu benutzt worden wäre, die in demselben niedergclegten gehässigen Ansichten über Christen und Christenthum als die unter den Juden im Allgemeinen herrschenden hinznstellcn. Nun, wir glauben doch, daß es wahrhaftig keinem einsichtsvollen Menschen ernstlich einsällt, zu meinen, daß die Juden etwa folgende von dem Verfasser in gerade nicht sehr geschmack-