Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 29 (22.7.1886)
- Article
- Das Schreiben am Sabbath
- Date
- 1886-07-22
- Page
- 452 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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452 vom Judenthum verlangt würde, dem, wie aus Chulin 5 a Maimonides G. מעשה קרבנות III 4 ersichtlich, ist die öffentliche Entweihung des Sabbath durch eine vom GotteSgcsetz verbotene Thätigkcit, ebenso wie der Götzendienst, vollkommen gleichsteht. Diejenigen Inden, die durch den materiellen oder geistigen Gewinn, der ihnen durch den Besuch der Mittelschulen bevorsteht, unter irgend welchen Umstanden zum Schreiben am Sabbath sich bestimmen lassen, können daher unmöglich als אנוסים gelten. Der ״moralische Zwang", unter dem sie nach Angabe des Herrn Dr. Unger stehen, ist kein אונם im tal׳ mudischcn Sinne, keine nach jüdischen Lehrbegriffen ihnen zur Seite stehende Entschuldigung׳ erlittenen Zwanges; es ist daher eine ganz willkürliche, jeder Begründung entbehrende Verleitung zum Abfälle vom jüdischen G esetze, wenn man den Satz אגום רהמגא פטרי׳ auf das Schreiben der jüdischen Schuljugend am Sabbath anwcnden will. Hlniverfake des Königs Stefan ZZaithon) gegen die den Anden zur Last gelegte rituelle Blutschuld. Unter diesem Titel wird in der neuesten Nummer der .,Oesterreich. Wochenschrift" ein Erlaß des Königs Stefan Batthory vom Jahre 1576 veröffentlicht, der interessant genug ist, um verbreitet zu werden. ״Wir Stefan von Gottes Gnaden, König von Polen, Großfürst von Litauen re., bekennen Allen zusammen und Jeden, iuSbcsonderS wem cs zu wissen gehört: Es ist uns seltsame, bis nun hier fast uugehörte Gerüchte zu Gehör gekommen, von Ermordung der Christenkinder durch Juden, und namentlich von einem gemaltsam entrissenen und ermordeten Kinde einer gewissen Familie Studzicnski in Gosthnsk, für dessen Urheber die Juden nicht nur verdächtigt, sondern auch angeklagt wurden. Mithin haben Wir eS für würdig gefunden, durch eine Untersuchung, wie am schnellsten die Wahrheit zu ergründen, zumal da man nicht das erste Mal, wie Wir uns aus verschiedenen Attesten informiren. solche Anklagen gegen Juden erhoben, daß sie Christenkindcr morden und heilige Hostien schänden; vielmehr knrfirt ein solches Gerücht seit alten Zeiten, in Folge dessen sich solche Tragödien wiederholen. Nun hat die obenerwähnte Familie Studzienski eine diesbezügliche Klage gegen die Juden erhoben, worauf die eingesetzte Untcrsuchungskommission mit vielem Aufwande von Fleiß und Sorgfalt, nach Konfrontation der Parteien und Zeugenaussagen cruirte, daß nicht nur kein Grund zur Anklage, sondern auch kein Schein von Verdacht cxistire. Indessen sind die Stndziensli's, nach gewonnener Uebcrzengnng des falsch gehegten Verdachtes, von der Anklage, noch vor Verkündigung des Urthcils, freiwillig znrückgetrcten. Die Juden hingegen, nach ihrer evident bewiesenen Unschuld in diesem Prozesse, beklagten sich vor Uns, daß sic in Folge eines allgemein herrschenden Vorurtheils, nach welchem sie dcS christlichen Blutes bedüistig, theilS Christenkindcr morden, IheilS heilige Hostien kaufen, um ihr Blut abznnöthigen, — verschiedenartigen unsäglichen Verfolgungen ausgesctzt sind, Qualen, Marter und oft auch einen grausamen Tod ertragen, wovon die Dekrete und Privilegien unserer Vorgänger, die dies als ungerecht und unverdient mißbilligen, Zeugnis; ablegen. Jnftändigst von einigen Unserer Senatoren ersucht, diesen schmachvollen Verfolgnngen und Ungerechtigkeiten ein Ende zu machen, sehen Wir uns veranlaßt, um dem nochmaligen Wiederholen eines ähnlichen Falles vorznbcngen und Tumulten dieser Art, die für Juden immer verhängnißvoll endigten, zu steuern, Unsere feste Ucberzengnng respektive die Unserer Senatoren Ausdruck zu geben, daß die Inden an dergleichen Beschuldigungen, wie Kindermord und Hostienschändnng, unschuldig sind; daher man im Königreiche Polen und dazu gehörigen Ländern, solche Verleumdungen oder Klagen vor einem Forum unterlasse, weit sich in ähnlichen Prozessen stets das Gegentheil der Anklage herausstellte, daß sie von der ihnen zur Last gelegten Blutschuld frei sind. Hingegen wer dies alles unberücksichtigt läßt, den wollen wir streng bestraft wissen, nämlich: Wer solche Gerüchte gegen Inden verbreitet, soll als Verleumder bestraft, und wer bum Forum Klage erhebt, die folglich schwere Folge nach sich ziehen soll poena talionis zum Strang vcrurthcili werden. Dieses bringen Wir zur Kenntniß Allen und Jeden, denen es zu wissen gehört, insoudcrs empfehlen Wir Unseren Wojewoden, Starostcn, Podstarosten wie auch allen Beamten, Bürgermeistern und Nathshcrren, Unseren Wunsch treu zu befolgen und ihn allgenrcin bekannt zu machen, daß er als Norm diene. Um dies rechtskräftig zu machen unterschreiben Wir rS mit eigener Hand und geben darauf den Kronsiegcl. — Gegeben zu Warschau, am 5. Juli MDLXXVL Im zweiten Regierungsjahre. Stefan Eleetus Rex.״ Die Wischen Mittelschulen in Ungarn. Von S. B. Rosen Harn. (Schluß.) Diesen Standpunkt nehmen wir auch der Nachwicht von der Gründung jüdischer Ghnrnasien in Ungarn gegenüber ein. Wir können leider jenen Optimisten׳