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Jeschurun · 1886-07-08 · Heft 27 (8.7.1886) · p. 418

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 27 (8.7.1886)
Article
Die freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums
Date
1886-07-08
Page
418 (sequence 2)
Language
German
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418 gegeben. Es heißt darin in dürren Worten zur Abwehr der bekannten, sich auf entstellte und mißverstandene Auszüge aus dem Talmud stützende Anschuldigungen, der Talmud sei freilich ein höchst interessantes Buch, zahle aber nicht zu den Bekcnntnißschriften des in der Gegenwart gültigen IudcnthumS, seine Morallchren seien nicht die Morallchren der heutigen Juden. Diese Kennzeichnung ״unseres Standpunktes" ging damals, wenn wir nicht irren, von keiner Seite widersprochen, durch die Welt. Und doch ist es eine nicht zu widerlegende Tharsache, daß mit dieser, von einem hervorragenden jüdischen Manne unternommenen Bertheidigung dem jüdischen Interesse eine größere Schädigung bcreitet worden ist, als durch die gesummten Stöckcr'schen Reden. Herr Professor Dr. LazaruS, der als einer der Führer und Vertreter des IudcnthumS betrachtet wird, hat mit dieser Erklärung gleichsam im Namen der deutschen Indcnheit den Boden des IudcnthumS prciSgcgelien. Er hat damit in dem Vertheidigungskämpfe von vornherein ohne Schwertstreich den heiligen Schatz dem Feinde zur Plünderung hingeworsen, um welchen der Kampf entbrannt ist. Er hat damit das Iudenthum geopfert, um in der Bertheidigung der Juden einen vermeintlich leichteren Stand zu haben. Wir sagen, damals ging diese mit großer Emphase austrctende, das Iudenthum vernichtende Kundgebung durch die jüdische und nichtjüdischc Welt als eine zur Rettung des gefährdeten IudcnthumS im Namen der Judeuschast Deutschlands unternommene That, ohne daß, wie cs sich gebührt hätte, sofort von jüdischer Seite gegen eine solche Bertheidigung des Judenthums feierlichst Verwahrung eingelegt worden wäre, gegen eine Bertheidigung, die mit einer förmlichen freiwilligen Waffcnnicderlage und Ueberanlwortnng des zu schützenden Heiligthnms an den Feind beginnt. Hätte damals das orthodoxe Iudenthum eine Vertretung in der Oesfeutlichkeit gehabt, so wäre uns diese Schmach erspart worden, so würde sie die Führung der Bertheidigung übernommen haben. Jene Verth'eidigungsschrist wäre nicht als der Ausdruck der g es a in inten Jude uh eit in die Oesfcntlichkcit getreten, wie sie es ja auch, dem Herrn sei Preis und Dank, nicht ist. Es dürfte aber aus dieser Thalsache unwiderleglich hervorgehen, daß auch in allgemeinen jüdischen Angelegenheiten eine Vertretung .der Interessen des orthodoxen. JndenthumS unbedingt erforderlich ist. . Wenn. ferner z. B. bei Gelegenheit des Gesetzes über den Austritt auS einer Ncligionsgemeinschaft in Preußen der. Deutsch-Israelitische Gcmeindcbund die Kundgebung 'seiner Stellung maßgebenden Ortes für. geboten erachtete, so kann man allerdings diese Frage zu den allgemein jüdischen Angelegenheiten zählen. Hätte aber die Orthodoxie keine Veranlassung gehabt, sich den von dem aus Reformern bestehende Vorstande des Bundes unternommenen Schritten zu widersetzen? War cs ja eine ganz allgemeine Angelegenheit, und unterliegt es doch wahrlich nicht einem Zweifel, daß ein gesicherter Bestand dcS Nechtsverbandes der Gemeinden von den Orthodoxen sowohl wie von den Reforniern gewünscht werden muß. Was unternahm aber die Leitung deö Gemeindebundes? Sie ließ sich von dem Breslauer Seminar und der Geiger'schen Hochschule bescheinigen, daß die von diesen Institutionen propagirten NeligionSanschauungen keine Spaltung innerhalb der deutschen Gemeinden hervorgernfen hätten, oder begründen könnten. ES ward dadurch die objektive Wahrheit nicht nur verleugnet, sondern geradezu abgeleugnet. Der Gemeindebund galt aber als die einzige Gesammtvcrtretung des deutschen IudcnthumS. Jene im Gegensatz zu orthodoxen Anschauungen geschehene Verwendung bei dem Ministerium und dem Landtage schädigte die Interessen des orthodoxen JndenthumS. Es kann nicht geleugnet werden, daß auch diese Thatsache die Nothwendigkeit einer Vertretung der Interessen deS orthodoxen Judenthums auch für allgemeine Angelegenheiten erhärtet (Fortsetzung folgt.) Das Schreiben M SMO. Von Rabbiner Dr. Joseph Gugenhe ׳. mer in Nollin. DieNummern 2k, 22, 23 der in Wien erscheinenden ״Neuzeit" enthalten Artikel, die sich mit dem.Schreiben am Sabbath befassen. In Nr. 2l befindet sich unter der Aufschrift ״Eine akadenrischc halachische Untersuchung" ein von einem ״ungarischen Rabbiner" geschriebenes Nespousum, worin versucht wird, zu zeigen, daß für jüdische Schüler eines Gymnasiums oder einer Realschule, für jüdische Professoren, - Beamte, Richter, Advokaten n. s. w. das Schreiben am Sabbath ״ein frommes Werk" sei. Hierauf erschien in Nr. 22 ein Artikel des Herrn Dr. I. I. Unger, Rabbiner in Jglau, der mit den in jenem Nespousum angeführten Gründen nicht einverstanden ist,, aber doch das Schreiben der jüdischen Schuljugend am Sabbath als unstrafbar erklärt. Darauf erfolgte in Nr. 23 eine Erwiderung des ״ungarischen Rabbiners", der die Ueberzeugnng ausspricht, daß Herr Dr. Unger ihm seinen Beifall nicht versagen wird. Obgleich nun jene ״akademische(!) halachische Untersuchung" eine derartige Unwissenheit, und einen solchen Mangel an Urtheilösähigkeit verräth, daß man. es fast als lächerlich halten sollte, ihr irgend eine Be-

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