Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 25 (24.6.1886)
- Article
- [Rezension] / R......
- Date
- 1886-06-24
- Page
- 394 (sequence 2)
- Language
- German
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Sittenlehre der Juden mit nichteu auf den hier ge-- sammelten Kontroversen beruht." Wir möchten den Persasscr doch fragen, wie weit er denn eigentlich den Talmud gelesen, daß er so vorn hohen Noß herab urtheilen kann. Der Verfasser bcntcrft dann weiter: ״Ausschlag gebend ist jedoch die That neben der?ehre, und wir sagen mit Bedacht neben der Lehre, nicht durch die Lehre, wenigstens ist sie cö nicht allein durch dieselbe. Denn neben dem Werthc, den jedes Gebot an und für sich hat, kommt zu jenem noch der Wicderhall hinzu, den das der allgemeinen Menschenliebe in den Herzen findet." Wir begreifen nicht die ״Bedachtsamkeit" des VerfasscrS. Warum will er denn ü Wut prix der Lehre ihr Verdienst schmälern? Es nützt ihm ja doch nichts. Ist denn nicht etwa auch das Gebot der allgemeinen Menschenliebe keines von den in jener Lehre enthaltenen Geboten? Also ist auch die thätige Menschenliebe durch die Lehre bedingt. — Köstlich ist sodann die Ansicht des Verfassers über die Bedeutung des Fastens am Jom Kippur: ״der Hungernde weiß, daß das Hungern weh thut, und so fördert die religiöse Observanz die Regung deS Er׳- barmcnS mit dem aus Noth Leidenden." Nun, der Verfasser spricht von der besonderen geistigen Begabung der Juden. Wie ist ein solches ÄbrichtnngSvcrfahrcn zur Uebuug der Wohlthätigkcit bei vernünftigen Menschen überhaupt zu fassen? Eine solche Methode würde sich vielleicht bei den Patagoniern allenfalls empfehlen. Wir können darum die obige Argumentation des Verfassers wirklich nicht als Ernst nehmen. — Wir wollen hier abbrechcn. DaS Angeführte genügt, um zu zeigen, womit wir cS im vorliegenden Schristchcn zu thun haben. Wir haben cs vermieden, mit dem Wcrkchen in aller verdienten Strenge ins Gericht zu gehen, weil cS — wie Verfasser selbst sagt — die Abschiedsworte eines dem Grabe Nahen sind. — 'Wir wollen eingedenk sein des Gebots, das Alter za ehren — nnd enthalten uns weiterer Bemerkungen, die wir aus der Zunge haben. R. Korrespmldellzcll und Nachrichten. Deutschland. Hannover, 18. Juni. Wir hatten in Nr. 23 vom 8. Juni einer Korrespondenz ״Auö Süddcntschlaitd" Aufnahme gewährt, in welcher dem Erstaunen darüber Ausdruck verliehen wird, daß Herr Bezirksrabbiner Dr. Salvend! zu Dürkheim am Sabbath בחקותי in der Synagoge zu Frauke nthal die Konfirmation an acht Mädchen unter Orgelbeglcitung vollzogen hat. Unser Herr Korrespondent knüpfte au diese Mittheilung die Frage: ״Ziemt sich dieses für einen Mann, der den Ruf eines gcsetzeStrcnen Rabbiners für sich in Anspruch nimmt?", worauf wir bemerkten: ״Gewiß nicht! Die Konfirmation ist an und für sich eine nicht zu billigende Neuerung und die Anwendung der Orgel in der Synagoge durchaus religionSgcsctzlich verboten. Der Rabbiner, welcher durch seine Gegenwart das Orgclspicl in der Synagoge sanktionirt, handelt sehr Unrechts" In dem ״Israelit" Nr. 47 und 48 vom 17. Juni erläßt nun Herr Di׳. Salvendi die folgende Erklärung: .,Dürkheim a. d. Haardt. In der ״JSr. Wochenschr." Nr. 23 d. I. ist eine Korrcspondcuz ans Frankcnthal enthalten, die. ein sehr schiefes Licht aus uicine religiöse Richtung zu werfen angcthan ist; ich sehe mich darum zu der öffentlichen Erklärung veranlaßt, daß ich nach wie vor die Orgel ans religiöscu Gründen bekämpfe, daß aber ein königlicher Erlaß vom Jahre 1854 den israelitischen Gemeinden der Pfalz die Einführung der Orgel gestattet, ohne das noch so entschiedene Veto deS VczirkSrabbincrS im Entferntesten beachten zu brauchen. Ich habe hart gekämpft und viel und schwer gelitten, — 11111 in meinen BezirkSgemcinden die די[ ודת zuwiderlamcnden Neuernngcu nicht anfkommeu zn lassen und die vorhanden gewesenen zn beseitigen, — dem Staatsgesetze gegenüber jedoch, das den israelischen Gemcinbevorständen der Pfalz autonome Gewalt verleiht, bin und bleibe ich machtlos. אל־תדין ארד־הברך עד שתניע למקומו אבות ב, ה), למקומו ממש). — Dr. Adolf Snlvendi, BezirkSrabbiner." Herr Di״. Salven di bestätigt demgemäß durchaus die Nichtigkeit deS angegebenen Sach- Verhalts nicht nur. sondern auch das Widergesetzliche der Benutzung einer Orgel beim jüdischen Gottesdienste. Ob er durch die Berufung auf den Erlaß vom Jahre 1854, der regierungsseitig den Gemeinden der Pfalz die Orgel gestattet, sein Gewissen für salvirt erachten will, ist durchaus seine eigenste Sache. Unsere Ansicht wird aber dadurch nicht alterirt, und wir sind nach wie vor überzeugt, daß ein Rabbiner, welcher durch seine Gegenwart das Orgclspicl in der Synagoge sanktionirt, sehr Unrecht handelt. * Frankfurt a. M., 22. Juni. Heute tagte hier unter dem Vorsitze des Herrn Rabbiner Hirsch die konstituircnde Versammlung der ״FreienVereinigung für die Interessen deS orthodoxen JudcnthumS." Nach sehr eingehender und lebhafter Dcbattirung des sorgfaltig vorbereiteten Statutentwurfs wurde derselbe in gehobenster Stimmung angenommen. Ebenso erfolgte die Wahl des Vorstandes einstimmig. Wir begrüßen in der nunmehr geschaffenen und in Thätigkeit tretenden