Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 25 (24.6.1886)
- Article
- Ist der Gottesdienst in einem Privathause bei der Polizei anzumelden?
- Date
- 1886-06-24
- Page
- 385 (sequence 1)
- Language
- German
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XIX. Jahrgang. Hannover, de» |V. |״״i"1H8#6* M 25. w /V '*öt <v v^׳ J/ zur gortauo jüdischen Geistes Md jüdische!! Lebens in Haus, Gemeinde und Schule. no» 6a1uf0ii Mphllti Hirsch, üiißfiiior 11. Jsrnrfilifl’ifn <flrfi(|i0i1R((0frlff(fmft zu fraiilfiirt a.« Zkeue Folge. Vierter Jahrgang. HerauSgcgeben ulttcr Mitwirkung des Begründers und bewährter Genossen von Asttac KirsH. Diese Wochenschrift erschein! sedcn Donnerstag mindestens^ Bogen stark. — AbonnemcntSprcis bei allen postanstatten nnd Bnchhnn d ln ngcn 2../L 50 für dos Bierteljastr. Der Buchhandel verkehrt durch die Helwing'sche BerlagSbuchhandlnng zu Hannover. — Die (rrpcbittou versendet auch direct nnd franko unter Streifband den Jahrgang für VI vk oder 7 Gulden österr. Währ, nach Deutschland und Oesterreich-, fnr >4</L oder 1dl Fr. nach den Ländern des Weltpostverein-. — Anzeigen werden mit 25 .״$ s. d. :!gespaltene Pctitzeile oder deren Alanin berechnet. — Gxpe diti on: Hannover. Artilleriestr. 20. All schlcnlliststr Cvriicucruiin des AdonnenlttttS, namentlich bei der Post, wird hierdurch erinnert. Die Expedition des ״)eschirrnn". Jlthalts-Verzcichttifr voll Nr. 25. Ist der Gottesdienst in einen! Privathanse bei der Polizei onznmeldcn^ — Alexander von Oellingen wider Stöcker nnd die Ehristlich-SoziallN. — Urber die Juden in Russisch-Zentralosten (Schluß). — Aus der Amstcrdamcr Geweindc!705 bis 18112 (Fortsetzung). — Wandelungen (Fortsetzung). — Büchersch an. — Korrespondenzen nnd Nachrichten: Hannover, Franksurt a M.. Gotha, Königsberg, Salzburg, Rotterdam, Pctcrs- Lurg. — Grkannlc Irrungen (Fortsrtzung.) — Inserate. Ist der Goltrsdieust m ciuciu' strivaihault bei der Polhri aajuuidbcii? Ein sehr bcachtcuSwcrthcs Urtheil ist am!4. Mai d. I. von der Strafkammer des Königlichen Vandgerichts zu Vromberg gefällt worden, dessen Inhalt für weite Kreise von Interesse ist. Zu Filchne, einer Stadt der Provinz Posen, mit einer vcrhältnißniäßigcn starken jüdischen Bevölkerung, befindet sich seit langer Zeit ein Bcth-Hamidrasch, welches durch die Beiträge eines ebenfalls seit vielen Jahren bestehenden Vereins unterhalten Md von bau Vereins- Vorstand verwaltet wird. Der Zweck dieses Bcth- Hamidrajch - Vereins ist gcrichtSscitig dahin festgestellt worden: ״in einem besonderen Gebäude in der den: Vereine gehörigen Bibliothek ln den jüdischen NcligionSbüchern zu forschen, so!vie in den täglich Morgens und Abends stattsindeaden Versammlungen, sowie am Sabbath und an Festtagen unter einem Borbeier, der Anfang und bestimmte Thcile der Gebete durch Erhebung der Stimme besonders markirt, Gebete zn sprechen, sobald mindestens 10 Personen anwesend sind." Das Gericht stellte ferner fest, daß ״in diesen Versammlungen auch häufig Abschnitte aus der Gesetzesrolle (Pentateuch) verlesen werden; in früheren Jahren haben auch bisweilen auswärtige Nabbincr in diesen Versammlungen Vorträge religiösen Inhalts gehalten, auch haben seit Jahren bis in die neueste Zeit mehrfach Einsegnungen jüdischer Knaben stattgcfunden." Wir haben cS hier also mit einem Beth-Hamidrasch zu thnn, in welchem auch regelmäßig das gewöhnliche Gebet verrichtet wird und wo anch Knaben bei ihrer בר מצות zur Thora gerufen werden. ES kann hier nicht erörtert werden, durch welche Vcranlassimg daö friedliche und stille, von jeher geübte Walten dieses Beth-Hamidrasch die Aufmerksamkeit der Strafbehördc auf sich lenkte. Wen gcnirte das Beth- Hamidrasch, in welchem ״gelernt" und gebetet wird