Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 23 (8.6.1886)
- Article
- Die Beleuchtung des Ritter'schen Prozesses
- Date
- 1886-06-08
- Page
- 363 (sequence 3)
- Language
- German
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363 StochlinSki nicht aus freiem Entschlüsse das Bekcnntniß vor ihnen abgelegt habe." Was GcnSdarmen in der Herbeiführung von Geständnissen noch heutzutage zu leisten vermögen und wie auf solche Geständnisse hin Anklage erhoben und Urtheile gefällt werden, das deweist ja auch — abgesehen vom Prozesse Ritter — der in diesen Blättern Nr. 15 des heurigen Jahrganges unter der Ucberschrift ,.Justizirrthum" mitgetheilte, geradezu entsetzliche Fall! Zweck dieser Zeilen war also nur, die sehr entfernte Möglichkeit anzudeuten, daß ein fast verschollenes Verbrechen besonderer Art vorliegcn konnte, eine Möglichkeit, welche die Untersuchung trotz der von den Gerichtsärzten ausgestellten Alternative, ganz außer Acht ließ." Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. ־& Hannover, 4. Juni. Verschiedene Zeitungen hatten gemeldet, daß eine besondere Verfügung bestimmt habe, Juden von den Liefernngen für die nächsten Herbstmanöver auszuschlicßen. Wie jedoch der ״Hanuov. Cour." mittheilt, ist nach einer bei der maßgebenden Behörde cingezogcnen Erkundigung niemals eine solche Verfügung ergangen. 0. Berlin, 5. Juni. Laut der ״Antisemit. Korresp." bekennen sich zum Antisemitismus durch Empfang der ״nur.an zuverlässige Parteigenossen" versandten ״Antisemit. Korresp.", wie diese angicbt: 2 Obcrstaatsanwälte, 5 Staatsanwälte, 3 LandcSgcrichtsdirektoren, 2 Land- und 9 AmtsgcrichtSräthc, 2 Oberamts- und 26 Amtsrichter, 5 Justizräthe, 40 Rechtsanwälte, 16 Assessoren und 18 Nefercndare. zusammen 129 vom juristischen Staude, ferner 164 Geistliche, 470 Kaufleute, 376 Handwerksmeister, 136 Gutsbesitzer rc. 236 Empfänger. sind vom Adel. Im ganzen werden 5000 Exemplare unter geschriebener Adresse versendet. M. Berlin, 6. Juni. Don dem streng kirchlich gesinnten Dorpater Professor Alexander von Oettinger ist soeben bei Dunckcr & Humblot in Leipzig eine kleine Schrift unter dem Titel ״Was heißt christlich.sozial?" erschienen. Der Verfasser ist ein Gesinnungsgenosse des Herrn Stöcker, trotzdem aber verurtheilt er dessen Agitationen. Dem ״Berliner Tageblatt", welches dem Oettinger'scheu Schristchen einen Leitartikel widmet, entnehme ich die folgenden bezeichnenden Auszüge aus dieser Schrift. Herr Oettinger sagt von Stöcker: ״In letzterer Beziehung hat sein leidenschaftliches Parteitreiben, sein Mangel an Besonnenheit, seine unheilvolle Vermischung von evangelischem Christenthum und weitlicher Sozialpolitik der Sache des Reiches Gottes auch unberechenbaren Schaden zngefügt, manches ehrlich suchende Gemüth abgcschrcckt. durch öffentlichen Prozeßskandal Acrgcrniß gegeben und die öffentliche Meinung irre geführt." Und ferner: ״Wenn man, wie Stöcker will, nach Grundsätzen des Evangeliums die sozialpolitischen Zeitfragen zu lösen und im Berliner ״Eiskeller" unter ״Bravo" johlenden Massen mit Worten der heiligen Schrift Partcipolitik zu treiben und Wahl״ agitation zu brförbern sucht, so ist das keine christliche Praxis. Will er Politik treiben, so quittire er sein Predigtamt, oder vermeide cS wenigstens, als Christ und Pastor zu agitiren; will er Seelsorger und christlicher Missionar sein, so lasse er die demagogischen Umtriebe und träume nicht mit seinen vielen GesinnungSgenossen von einer spezifisch christlichen Sozialpolitik." ES ist kein ״Jude" oder ״Judengcnosse", um in dem bekannten antisemitischen Jargon zu reden, der solches schreibt, sondern ein achter, glaubensstarker den Juden nicht besonders zugethaner christlicher Professor. — Eine nicht minder bedeutungsvolle Kundgebung, ja, ein Herrn Stöckcr'S und deö Antisemitismus Auftreten noch schwerer treffendes Unheil, ist dieser Tage ebenfalls endgültig durch das höchste Tribunal, das deutsche Reichsgericht, besiegelt worden. In dem vor der Strafkammer des Landgerichts zu Siegen erlassenen llrtheil in der Stöcker- Bomincrt'schen Sache war die Berufung angcmcldet und jetzt von dem Reichsgerichte verworfen worden. Die Begründung der Zurückweisung führt eingehend die Beweisaufnahme in Betreff der bekannten Aeußerungen des Kronprinzen über die Antisemitenbcwegung vor. ES wird dargelcgt, wie die Zeugnisse der Herren Deruburg, t>. Forckenbcck, Ludwig Löwe dariu übereinstimmen, daß der Kronprinz. in der That jene Beweguug als eine ״Schmach für unsere Zeit" verurtheilt habe. Dann heißt eS in der Begründung: ״Aus Grund dieses Ergebnisses der Beweisaufnahme ist als erwiesen angenommen, daß Seine kaiserliche Hoheit — wenn auch nicht wörtlich, so doch in einer im Wesentlichen gleichbedeutenden Weise — das von dem Angeklagten behauptete llrtheil in Betreff der antisemitischen Beweguug gefällt habe. Wenn der Vertreter des Nebenklägers dieses BeweiScrgebuiß als unerheblich hinstellte, weil Seine kaiserliche Hoheit die antisemitische Bewegnng getadelt, während der Angeklagte behauptet habe, die vcrnrthcilcnde Aenßcrnng habe sich gegen die Stöckcr'sche Bewegung gerichtet, — so konnte einer solchen Unterscheidung nicht zugcstimmt werden. Denn die antisemitische Bewegung, mögen auch nachträglich in ihr andere Führer anfgctrcten ober hinzugetrcten sein, ist doch gcrichtsbekanntermaßen hauptsächlich von dem Hosprediger Stöcker veranlaßt, so daß der Angeklagte mit Recht die gegen die antisemitische Bewegung gerichtete Aeußerung Seiner kaiserlichen Hoheit aus die von dem Hof-