Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 19 (13.5.1886)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1886-05-13
- Page
- 298 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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298 späten Abend durchstreifen wurde, ja selbst wenn sich das Talent ihrer gesammten Mitarbeiter in zehnfacher Vergrößerung entsalten könnte. Ich glaube nicht, daß die mächtige ..Kreuzzeitung" mächtig genug ist, um an dem längst von objektiver Seite gesprochenen Urtheil über Börne etwas zu ändern. Dieses Urtheil aber faßt sich dahin zusammen, daß BörneS Wahrheitsliebe und aufrichtige Begeisterung für die Idee der.Hnmanität, sowie die künstlerische Vollendung seines StilH ihn zum Muster der Journalistik aufstellen, von welchem selbst die ״Kreuzzeitung" noch etwas profitiren könnte. X. Karlsruhe i. B. Wenn auch die Prüfung der hiesigen Religiousschule der Adath -Jeschurun- Gemeinde statt ח׳ה'מ' ש' פסח acht Tage später stattfand, so versetzte mich das Resultat derselben doch in eine FesteSstimmung. — Die Schüler, etwa 55, gegen 40 im Vorjahr, im Alter von sechs bis fünfzehn Jahren, entwickelten, geleitet und unterrichtet von Herrn Rabbiner Dr. Schiffer, und zwei Lehrern, den Herren Würzburger und Mansbach, nicht allein eine entsprechende Kenntuiß dcs Judeuthums, sondern auch, und das ist doch wohl die Hauptsache, ein freudiges Bckcnntniß zu demselben. Schüler von zwölf dis vierzehn Jahren trugen משנח- und ^^-Stücke mit den dazu gehörigen Kommentaren sicher und gewandt vor. Neun- bis elfjährige bekundeten eine große Gewandtheit in חומש und נביאים, verbunden mit den wichtigsten Regel der Grammatik. Siebenvis neunjährige Knaben und Mädchen trugen תפלת und חומש recht schön und mit richtigem Verständniß vor, während sechs- bis siebenjährige Kinder ziemlich geläufig lasen und schon nett übersetzten. So gewahrte ich, der Laie und Durchreisende, wie es, unter Gottes Beistand, selbst bei spärlich zugemessener Zeit und neben dem regelmäßigen Besuche der städtischen Lehranstalten, doch dem Eifer und dem guten Willen der Lehrer, unterstützt von einer guten, religiösen Erziehung des Hauses, möglich ist, die Kinder vom א״ב bis zu leichten Talmudstückcn mit רשי und תוספות zn bringen. Am Schlüsse trugen Schülerinnen verschicdeucu Alters schöne Gedichte, biblischen und talmndischcn Inhalts, recht ansprechend, und ebenso zwei ciljährige Knaben auswendig שירת דבורה wörtlich vor, so daß der eine dasselbe in der Ursprache, der andere in gedrängter Uebcrsctzung deklamirte. Die rege Theilnahme der Eltern, Verwandten und Jugendsreunde zeigte sich zu meiner großen Freude und zur ferneren Aufmunterung der Schüler und Lehrer in hohem Grade; der geräumige Prüsungssaal konnte kaum die Zuhörer alle fassen. Oesterreich-Ungarn. * Wien, 4. Mai. Der Hausbesitzer Ferdinand Mandl in Grinzing erließ vor einigen Wochen unter dem Titel: ״Ein nothgedrungencS Wort" ein Zirkular, kn welchem er die Bewohner Grinzings aufforderte, keine Juden als Sommcrparteien aufzunehmcn. Dieses Flugblatt, welches die Gefährlichkeit der Juden über- Haupt, sowie für Grinzing insbesondere auSmalte, wurde von der Sicherheits-Behörde konfiszirt, und die Staatsbehörde erhob gegen Mandl sowie gegen den Buchdrucker Johann Schmidt in Wien die Anklage wegen Vergehens der Aufreizung zu Feindseligkeiten nach § 302. In der heutigen Verhandlung, die unter dem Vorsitze des LandeSgerichtsrathes Holzinger stattfand, stellte Mandl in Abrede, daß er zu Feindseligkeiten habe aufreizen wollen, während Schmidt, welcher in dem Bürstenabzug Korrekturen vorgenommen hatte, versicherte, daß er den Inhalt nur flüchtig gelesen habe, ohne demselben genaue Beachtung zu schenken. Der Staatsanwalt Dr. v. Pelser beze!ch׳.!ete in seinem Schlußantrage den Antisemitismus als einen Schandfleck des Jahrhunderts; der Vertheidiger Di׳.Pattai zeigte sich schmerzlich berührt durch diese Aeußerung, welche ihm weniger von der Tagespresse mit prouonzirtem Standpunkte überrascht hätte, als von dem Platze der Staatsanwaltschaft aus. Der Gerichtshof sprach die Angeklagten schuldig und verurtheilte Ferdinand Mandl zu hundert Gulden, Johann Schmidt zu fünfzig Gulden Geldstrafe. Als mildernd wurden angenommen das Geftändniß, die Unbescholtenheit, die verhinderte Verbreitung und die Familie. Der Staatsanwalt erklärte, daß er zu seinem Bedauern die Nichtigkeits-Beschwerde ergreifen müsse, und zwar wegen der Umwandlung der Arreststrafe in eine Geldstrafe, welche nach dem Gesetze nur bei besonders berücksichtiguiigömerthen Milderungöumständen erfolgen kann. (N. fr. P.) G. Wien, 6. Mai. In der gestrigen Sitzung des NeichSraths hat der bekannte Führer der öfterreichlichen Antisemiten, Abgeordneter Dr. Pattai, einen Ausspruch gethan, welchem wir unsere vollste Zustimmung geben. Es handelte sich um eine von manchen Seiten gewünschte Beschränkung der Eheschließung. In sittlicher Entrüstung wies der genannte Abgeordnete eine solche Absicht zurück. Er sprach u. A. die beherzigenswerthe Wahrheit aus: ״Es ist in der That ein Postulat des modernen Staates, von dem wir nicht abgehen sollen, daß die persönliche Freiheit des Menschen und die Entschließung über seine Handlangen so wenig eingeschränkt werden solle, als absolut nothwcndig ist, um mit den allgemeinen Interessen nicht in Konflikt zu gerathen. Es handelt sich hier um ein allgemeines staatsbürgerliches und menschliches Recht, welches nicht verkürzt werden soll; es ist dies aber eine Angelegenheit, welche vor Allem das Reich augeht, dessen es als eines Kulturstaates nicht würdig ist, aus materiellen Rücksichten die menschliche Freiheit