Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 15-16 (15.4.1886)
- Article
- Die rumänischen Juden und die Fallissements
- Date
- 1886-04-15
- Page
- 234 (sequence 2)
- Language
- German
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234 zeitigt die wunderlichsten Gebilde, gar possierlich anzuschauen, wenn cs nicht gar 31t traurig wäre, wenn nicht in den Formen des Rechts und der Bildung Gewalt und Rohheit ihre Orgien feierten auf Kosten des armen mißhandelten Volkes, in welchem die Juden den 1mglücklichsten und gcmißhandeltstcn Thcil ansmachen. Da haben wir auch ein Fallitengesetz. Natürlich, wir sind ja eine hochentwickelte Nation, also müssen wir auch ein solches Ding wie ein Konknrsgesctz haben; haben doch die Franzosen auch ein solches. Wir haben auch eine Kammer für Handelssachen, Handelsrichter, kur; es fehlt nichts, vor Allen aber nicht ״das Bissel Falschheit und Tücke", was nach traditionellen Anschauungen als die allerwichtigste Hauptsache überall vor- Händen sein muß. Nun wird auf folgende Weise prozedirt. Erklärung der geschehenen Zahlungseinstellung ist Sache des Handelstribunals, an welchem die sachkundige Kaufmannschaft theilnimmt. Draußen, im Westen, hat der Richter gewissenhaft zu prüfen, ob alle Kriterien einer Zahlungseinstellung vorhanden sind, so daß er auf fallit erkennen kann. Da kennt man allerdings das ״Bissel Falschheit und Tücke' nicht. Hier macht man die Sache folgendermaßen. Handelt es sich um einen guten Freund, dem man nicht weh thun will, so vermag man die Kriterien der Aahlnngseinstellung absolut nicht zu entdecken. Die vorgeforderten Kaufleute, auf deren sachkundiges Urtheil cs ankommt, ziehen es auch oft vor, gar nicht zu erscheinen, und die Gläubiger des Kridars müssen ruhig zuschauen, wie ihr Schuldner die ganze noch vorhandene Aktivmasse für sich verbraucht und ihnen das leere Nachsehen läßt. Ist es aber einem jüdischen Kaufmann durch irgend einen widrigen Zufall einmal am Verfalltage eines Wechselakzepts es nicht möglich gewesen, Zahlung zu leisten, so mag er auch Nachweisen, daß er binnen wenigen Tagen zur Deckung im Stande ist, und daß seine Aktiva die Passiva nicht nur balanziren, sondern bedeutend -übersteigen, — hilft Alles nichts, er wird fallit erklärt Er verliert die Verfügung über sein Vermögen, sein Geschäft wird geschlossen, die Masse verschleudert — er wird ruinirt, und die Gläubiger werden geschädigt Das ist so die Regel. Dann kommt die geschäftige und wachsame Presse und posaunt in alle Welt hinaus, wieder ein Jude bankerott! Dann spinnt sich die Sache weiter aus. Man schreit fortwährend über den unreellen Geschäftsbetrieb der Inden, die den rumänischen Kredit auch im Anslande schädigen, man müsse ihnen den Handel überhaupt untersagen; sie verdienten eigentlich massakrirt zu werden u. s. w. Von Zeit zu Zeit giebt man dann angeblich sehr genaue Daten über das Verhältniß zwischen den jüdischen und nichtjüdischeu Vankerottirern, welches ganz haarsträubende Resultate nachwcist, und dann bricht die Hetze recht los. Nachdem man die Juden von dem Ackerbau und hundert andern Erwerbszweigen ansgeschlossen und ihnen fast nichts gelassen hat, als das Handclsgcwcrbc, zu welchem auch jetzt das Handwerk zählt, wenn cS mit einem Ladengeschäfte von sclbsterzeugtcn Gegenständen verbunden ist, will man den Dummen und Fanatikern glauben machen, daß die Juden in keinem größeren Verhältnisse zum Handel überhaupt stehen als die Christen, so daß man sich die plumpe Täuschung gestattet, auszurufen: seht, die Juden machen nur einen Brnchthcil der Bevölkerung aus, und so bcdeutend prävaliren sic bei dem Delikte des Bankerotts! Das wäre schon eine Perfidie, wenn die handeltreibenden Juden mit dem gleichen Maße gemessen würden, wie die Nichtjuden. Da aber der Jude schon für fallit erklärt zu werden pflegt, wenn er auch nur momentan ein einziges Mal einer Wechselvcrbindlichkeit auf den Tag nicht nachkommt, währen bei nichtjüdischen Handeltreibenden eine ganz andere Praxis, wie erwähnt, geübt wird, so erleidet der Grad dieser Perfidie noch eine Steigerung. Er übersteigt aber alle denkbaren Grenzen, wenn man die unsäglichen und unzähligen Bedrückungen, Beschränkungen und Quälereien ins Auge faßt, mit welchen man das Leben des Juden verbittert und dessen Thätigkeit erschwert und hemmt. Im ״Lloydul Roman" vom l 3. März wird;. B. über zwei Fallissements berichtet, welche eine sehr treffende Jllnstrirung und Bestätignng der Eingangs erwähnten hierländischen Praxis gewähren. Ein Mühlcnbesitzcr in Plojesti hat seine Zahlungen faktisch und notorisch eingestellt, die Gläubiger können aber keine .Konkurserklärung durchsetzen, weil die von dem Tribunal bereits wiederholt einbernfenen kaufmännischen Handelsrichter einfach nicht zur Prüfung der Sachlage erscheinen. Ein Konfektionsgeschäft in Bukarest, dessen Inhaber ein Jude ist, wurde aber unverzüglich auf Grund eines einzigen Wechselprotestes fallit erklärt. So werden Fallissements jüdischer Kaufteilte geschaffen, welche zum Nutzen der Gläubiger und des betreffenden Kridars sehr wohl vermieden werden könnten, dagegen aber Bankerottserklürnngcn Anderer zum Schaden der Kreditoren zurückgehalten. Es geht eben nichts über die rumänische Gcrcchtigkeit und Weisheit! Man thnt aber im AnSlande wohl daran, Anschnldigungen gegen die Juden Rumäniens mit dem größten Mißtrauen zu betrachten. So ein ״Bissel Falschheit und Tücke" läuft allemal mit unter. Man will eben die Schmach, welche ״die rumänische Judenfrage" über den rumänischen Stamm bringt, auf die unschuldigen und unglücklichen Schlachtopser selbst abwälzen. Man will sie zu Faullcnzcrn und Betrügern stempeln und die brutale Mißhandlung als eine recht-