Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 9 (3.3.1886)
- Article
- Das Preuß. Judenedikt vom 11. März 1812
- Date
- 1886-03-03
- Page
- 132 (sequence 2)
- Language
- German
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132 die Requisite für jedes Amt scharf festsetzen und könne! dann allenfalls bei Inden auf vollständigste Erlangung 1 dieser Requisite vorzüglich halten. Ebenso wandte cS sich gegen die Beschränkung des Wohnsitzes in folgender Ausführung. ,,Das platte Land liefere nämlich die Mehrzahl der in Reih und Glied stehenden Soldaten; wenn die Juden nicht auf dem Lande verbreitet wohnten, so würde also bei dieser Mehrzahl eine Verachtung der auS den Städten mit in Reih und Glied tretenden Juden und eine Spannung zwischen beiden Klassen unvermeidlich sein; eine solche Disharmonie vertrage aber ein militärischer Verein nicht, in dem die Vcrbrüderung und Harmonie vorzugsweise hohen Werth habe." Deshalb müßten die Juden wohnen können ״wo sie wollten". ES verwarf ferner die Beschränkung der Gewerbeverhältnisse der Juden, insbesondere die sich auf den Landbau bezogen. Die Gewerbepolizciscktion wollte die Juden nicht nur von Staatsämtern, sondern auch von Lehr- und Schulämtern ausschließen und sie ntir zu Kommunalämtern zulassen. In Betreff der Gewerbcbeschränkung äußerte sie sich dahin, daß man ״den Mittclzustand der Fabrikanten vorzüglich begünstigen^ solle und hielt ״den Uebergang der jüdischen Nation vom Handel zum Landoau für einen zu raschen Sprung", da ״selbst christliche Kausleute selten gute Landwirthe würden" und ״der Staat kein Interesse habe, schlechte Landwirthc zu gewinnen und die ganze fetzige Generation für den Landban verloren sei," ״cS überhaupt gefährlich sei, den Uebergang vom Handel zum Landbau gewissermaßen erzwingen' zu wollen." Sie erachtete auch ״den uneingeschränkten Besitz der Bauerngüter für bedenklich," ganz besonders aber den Besitz von Landgütern, womit ״Patronat, Jurisdiktion und andere gntSherrtiche Rechte" verbunden seien; sie schlug vor, ״ihn nur solchen Juden zu gestalten, die dreimal Stadtverordnete oder zweimal MagistratSversoneu gewesen sind." Sie befürwortete ferner den Ausschluß der Juden von dein Betriebe der ländlichen Gastwirthschast, der Müllerei, den. ״Gewerben der Pferde- und Viehanktionircr, Kesselflicker, Horn-, Borsten- und Fcdernposensammler, Auskäufer von Federviel) und Gartengewächsen, und überhaupt aller derjenigen. welche mit einer herumschweifcndcn Lebensart verbunden sind." Sie sowohl, wie die andern DcpartementS fast einstimmig, war darüber einig, ״daß die Aushebung des Zunftwesens doppelt wünschenswert!) werde, wenn nicht die Freiheit der Judenschaft, Handwerke zu treiben, auf anderem Wege cludirt werden solle." (Unsere heutigen Dcutsch-Antesiunten sind bekauntlich anderer Ansicht!) In Hinsicht der Behändlung fremder Juden machte sic folgende Distinktionen: 1) die sich dem neuen Gesetze nicht unterwerfen wollten, 2) denen das Bürgerrecht als Strafe entzogen ward, 3) die in ihrer Hcimath kein Bürgerrecht haben, 4) die daselbst solches wohl besitzen. Die Ersten sollten auSgewiesen, die Zweiten in KorrcktionShäuser gesteckt, die Dritten nach den harten Schröttewscheu Vorschlägen behandelt, die Vierten aber gleich andern Fremden geachtet werden. Der Justiznrinister wollte die Juden unter besondere Gesetze gestellt haben. Er verlangte die auSdrückliche Erklärung, daß die bisherigen jüdischen Ritualgesctzc aufgehoben seien (!), Regelung über früher abgeschlossene Rechtsgeschäfte und Beibehaltung gewisser Vorschriften des allgemeinen LandrechtS in Bezug auf die Juden. Ferner neue Bestimmungen über die Formel des JudcneidS und die Publikation des ״GesetzentwurseS, welcher auf einem schon vor dem Kriege einaehollcn Gutachten der Gesctzkommission beruhte," ״vor Emauirung der allgemeinen Juden-Konstitution, indem er die letztere schicklich vorbereiteu werde." Am eingehendsten sprach sich die Sektion für Kultus uns öffentlichen Unterricht aus, an deren Spitze Wilhelm von Humboldt stand. Von der Barlvorschrift, meinte sie, müsse man abstcheu, weil jedem die Wahl deS VartS und der Bekleidung freistchen müsse, so lange sie nicht unanständig wäre. Sie verlangte die sofortige und unbedingte Gleichstellung der Juden in Bezug auf Bürgerrechte und Bürgerpflichten und tadelte ״die ängstliche Tabellirung der Inden," ״die Furcht vor Ansiedelung fremder Inden," ״die lange, zum Theil illusorische Aufzählung der Rechte, welche die Juden erhalten sollen." Doch der Pferdefuß zeigte sich auch in diesem Votum. Humboldt schlug vor,!nan möge sich damit indirekt helfen, ״wo der Jude ausgeschlossen bleiben solle, die Beibringung des Taufscheines als gesetzliches Requisit auszustelleu, wodurch dann der Jude von selbst ausgeschlossen werde, indem es vor allen Dingen zu vermeiden sei, daß der Jude nie in den Fall komme, sich darüber zu erklären oder gar es beweisen zu müssen, daß er Jude sei." Die Kultussektion erklärte den Ausschluß der ״ersten Generation" der Juden von Staatsämtcru für ״durchaus unstatthaft, infonfequent und schädlich"; die Furcht vor möglichen Mißbräuchen ,,übertrieben und kleinlich." Eventuell verwahrte sic sich ״feierlichst" dagegen, ״daß, ׳.vcnn-Judeu von StaatSäntteru ausgeschlossen werden, sic dann auch nicht zu akademischen Lehr- und anderen öffentlichen Schulämtern zugc'.asscu werden." Ebenso verwarf sic die Forderung der Stellung von zwei Nckrutcu für je einen jüdischen Deserteur, die ciuschrüukcnden Bestimmungen über Hciratheu zwischen einheimischen nnd fremden Juden, die Statuirung der Entziehung des Bürgerrechts als Spezialstrafc für Juden, die Beschräukllug der Gewerbeverhältnisse und die allzugroße Strenge bei Zulassung fremder Juden. So freisinnig