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Jeschurun · 1886-03-03 · Heft 9 (3.3.1886) · p. 131

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 9 (3.3.1886)
Article
Der Kampf gegen das Judenthum
Date
1886-03-03
Page
131 (sequence 3)
Language
German
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131 ״öffentlich die Anklage dcS angcbotenen Meineids״ und erklärte sich bereit, ״diese schwere.Anklage vor jedem Forum zu begründen." Er bezeichnte die Nohling'schcn Behauptungen als ״horrende tilgen" und zeihtc ihn ״der wiederholten falschen Eidesleistung", da er zu vcrschicdcncn Malen dieselben unter Eid gestellt hatte. Er schrieb: ״Endlich muß aber doch ein Forum gefundeu werden, vor welchem die gewohnheitsmäßig bctriebeuc Lüge, weiche Gewissen und Scham verloren hat, nach Wahrheit und Gesetz gerichtet wird. Wenn indeß die Lüge unbekleidet und der Betrug in barbarischer Nacktheit, ledig der Schmu, vor aller Welt sich prostituirt, so muß sie beim wahren Namen genannt und zu Anstand und Sitte zurückgernfen werden. Der Herr Professor ist aber jederzeit cidcSbereit und eidcSlüstcrn, insbesondere dann, wenn er Behauptungen aufstellt und Angaben dcponirt, von welchen er sicher ist, daß sic ohne den leisesten Schatten von Wahrheit, von allen Kundigen eine derbe Zurückweisung erfahren werden. Der Professor der hebräischen Alterthümcr zu Prag betreibt die Lüge als Handwerk." Also provozirt und zur Klage gezwungen, reichte Rohling am 10. August 1883 bei dem k. k. Landgerichte zu Wien die Klage ein. Erst am 18. März 1884 erfolgte die förmliche Anklageschrift. (Forschung felgt.) Das NreiGIildeilkM 11811111. Mim 1812. (Fortsetzung.) Herr von Schröttcr trat jedoch bald nach Ans-- arbeitung seines ״Entwurfs zur Ordnung für die jüdischen Glaubensgenossen in der preußischen Moitarchie" aus dem Staatsdienste, dem folgenden Ministerium Alten sie in-Dohna denselben als Erbschaft überlassend. Dohna, der Minister dcS Innern, ließ die Angelegenheit eine Weile ruhen. Es gab Wichtigeres zu thnn, und sein Bcamtenstab war zu klein. Erst nach Zutritt deS StaatSraths Köhler konnte er sich derselben widmen. Der Schrötter'schc Entwurf wurde den verschiedenen Departements zur Begutachtung vor׳ gelegt. In einer von Köhler herrührenden Zusammen-- stellung vom 29. Juni 1610 findet sich ein Auszug aus den verschiedenen Gutachten. Dicsclbcv stimmen sämmtlich darin überein, ״daß der bisherige Zustand der Absonderung und Unterdrückung der Inden nicht fortdauern biirfc, sondern unter gewissen Restriktionen eine Einbürgerung der Inden und Gleichstellung der Rechte und Pflichten zwischen ihnen und den Christen ftattfinbcn müsse." ES ward somit allseitig zugcstandcn, daß der bisherige Zustand eine Unterdrückung der Juden sei, die man nicht länger auSübcn dürfe; und es war ferner keine Meinungsverschiedenheit darüber vorhanden, daß eine volle Gleichstellung der Inden mit den Christen erreicht werden müsse, freilich ״unter gewissen Restriklionen". Es ward also die Grundanschauung deS Schrötter'schen Entwurfs als richtig anerkannt. Nur ein Departement, und zwar cigcuthümlicher Weise dasreuige ״für direkte und indirekte Abgaben" divcrgirte im Prinzipe. Dessen Vorstand, von B e g u e li n, sprach sich dahin ans: ״daß man künftig zwischen solchen Juden, welche freiwillig dem Nitualgesctze entsagen, und solchen, die dies nicht ״thnn, unterscheide, daß man nur in Absicht der crstcrcn Gleichheit der Rechte und Pflichten mit den Christen (obwohl auch unter der Bedingung, daß ein solcher Jude keinen Handel treibe, auf keiner Fabrik anders als mit jüdischen Arbeitern entreprenirc) cintrcten lasse, in Absicht der letzteren aber das System noch verschärfe." Herr von Vcguclin nahm den früher erwähnten Schrötter-Vrandscheu Gedanken von dem unblutigen Todtschlage der Juden oder dcS Iudenthums demgemäß allen Ernstes ans. Sollen wir mit ihm darob rechten, wenn wir uns der betrübenden Erkenntniß nicht verschließen können, daß derselbe judenthumSseindliche Gedanke auch in jüdischen Köpfen Platz greisen konnte, in dem Kopfe eines Abraham Geiger und seiner Neformgenossen? Die abgegebenen Vota der verschiedenen NcgierungSdepartementS sind höchst interessant. In Betreff des heirathsfühigen Alters (Schröttcr hatte daö 21. bezw. 10. Lebensjahr bestimmt) wollte man allgemein keinen Unterschied zwischen Inden und Christen statuiren; ebenso verwarf man den Schrötter'schen Vorschlag hinsichtlich der Heirathen zwischen inand ausländischen Juden. Die allgemeine Polizeisektion verwarf die Bestimmung wegen des Vartschcerenö, ״weil darin ein nicht beabsichtigter Zwang liegen könne". Sie strich ferner den Zusatz ״im strengsten Sinne" bei der Erklärung des Militärdienstes und wollte die Erweiterung deS Bürgerrechts seitens fremder. Inden nicht so sehr beschränken wie der Entwurf. DaS K r i e g S d e p a r t e m c n t machte hinsichtlich des Bartes ״eventuell" den Vorschlag, ״den Bart nur Juden von einem gewissen, genau zu bezeichnenden Alter zu gestatten", in erster Linie aber wollte cs den ganzen Vartparagraphcn auö dem Entwürfe entfernt wissen. In Betreff des Militärdienstes ״im strengsten Sinne" äußerte eS sich gerade so wie die allgemeine Polizeisektion; ebenso hinsichtlich des Erwerbes des Bürgerrechts durch fremde Inden, ״die Regierung solle sich nicht selbst die Hände;11 sehr binden." Es kvidersprach auch dem Ausschluß der ״ersten Generation" der Juden von den StaatSämtcrn und meinte, man müsse nur

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