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Jeschurun · 1886-02-25 · Heft 8 (25.2.1886) · p. 116

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 8 (25.2.1886)
Article
Pirqe avot
Date
1886-02-25
Page
116 (sequence 2)
Language
German
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116 Tabai's sagt: Mache dich nicht wie Sachwalter der Richter, und so lange die Parteien vor dir stehen, seien sie wie Schuldige in deinen Augen, und wenn sie von dir fortgegangen sind, so seien sie wie Gerechte, wenn sie sich dem Urtheil unterworfen haben. Sei, wenn du Richter bist, nicht wie Sachwalter, die mit ihrer Ncchtskunde den Pro.zcßführcnden zu Hülfe kommen und sie unterrichten, was und wie sie vor Gericht behaupten und einwcnden sollen. Du als Richter sei vollkommen passiv und schweigend den Vorbringungcn der Parteien gegenüber und erlaube dir auch nicht mit einem Wink, irgendwie ans deren Klagen und Vcrtheidigungen Einfluß zu üben. (ES ist dies wohl von der andern richterlichen Maxime פתה פיך לאלם Gittin 37, b., Kethuboth 36, a,9 ,17 ה'מ zu unterscheiden, nach welcher cs allerdings in seltenen Fällen dem Richter zustcht, ja Pflicht ist, auf Ergänzung eines offenbar nur ans Unkunde oder Unbeholfcnheit unvorgcbracht gelassenen Umstand ergänzend aufmerksam zu machen.) וכשיהיו So lange die Parteien vor dir stehen, sollst du sie beide in ganz gleichem Maße unglaubwürdig halten, und ihre Vorbringungcn ganz gegenständlich, objektiv, ohne Rücksicht auf die Persönlichkeiten, lediglich nach dem, was in den Reden und Gegenreden an sich liegt, auffassen und bcnrtheilen. Der beste Mensch kann in einem vorliegenden Falle Unrecht, und der schlechteste in einem vorliegenden Falle Recht haben. Ist aber die Streitsache vor dir zu Ende und haben sic dein Urtheil angenommen, so sollst du keinen nachthciligcn Eindruck, den du bei den Verhandlungen unwillkürlich von dem Charakter der einen oder der andern Partei gewonnen, ins außergerichtliche Leben mit hinübcrnchmen. Rach geschlichtetem Prozeß sollen sie dir beide gleich rein gelten. *)9. Simon Sohn Schetachs sagt: Frage viel die Zeugen aus und sei vorsichtig in deinen Worten, daß sie aus ihnen nicht lernen eine Unwahrheit zu sagen. הקירח. Das Ansforschen, das Ausfragen der Zeugen hat den Zweck, durch eingehendes Fragen nach den einzelnen Umständen deS bezeugten Vorganges eine etwaige lln- Wahrheit oder einen Widerspruch zwischen den Aussagen zweier und mehrer Zeugen zu entdecken. Unvorsichtige Aeußcrungen und Fragestellungen können dabei aber leicht die Zeugen cinsehcn lassen, was der von ihnen bezeugten Sache nach der einen oder der andern Seite vorthcilhast oder schädlich sein würde und sie damit veranlassen, sich mit ihrer Aussage von der Wahrheit 1u entfernen. •1 שמעון כן שטח אורי• הוד. מרבה להקי אה העדי־ והוי, זהיר כדבריך שמא מחובם ידמרו Sקשר• *)10. Säicmaja und Abtaljon empfingen von ihnen. Schcmaja sagt: Liebe die Arbeit und hasse die Hochstellung und suche nicht mit der Herrschaft bekannt zu werden. Die drei Sätze Schcmaja'S scheinen zusammen die eine Tendenz zu haben, das Bewahren einer selbstständigen Unabhängigkeit zu empfehle». Liebe die Arbeit, die dir eine selbständige Existenz gewährt. Hasse die Hochstcllnng; der Hochgestellte wird gar bald ein Sklave seiner Stellung, thut, oder glaubt wenigstens gar Manches seiner Stellung wegen thnn zu müssen, was seiner Neigung und seinen Ansichten eigentlich widerspricht und was er nimmer thun würde, wenn er nur sich und seinen Lebenöanschauungen und Grundsätzen folgen möchte. Suche auch nicht die Bekanntschaft von Machthabern, das ist ganz eigentlich וישוח. Auch eine solche Bekanntschaft läßt dich deine Unabhängigkeit einbüßen und nöthigt Dich, Manches zu thun, was dem Willen, der Neigung, dem Wunsch und der Ansicht des Machthabers, dessen Bekanntschaft da doch nicht verscherzen möchtest, entspricht, in Wirklichkeit aber deiner Neigung, deinem Wunsch und deiner Ansicht widersteht. Nur der zurückgezogene, in bescheidener Stellung von seiner Arbeit sich Nährende ist der wirklich freie. **)11. Abtaljon sagt: Weise, seid vorsichtig in euren Reden, ihr könntet leicht bamit eine Golnthschuld auf euch laden und auf ein Gebiet böser Wasser gerathen, die euch folgenden Schüler könnten daraus trinken und sterben und so der Name Gottes entweiht werden. Die Goluthstrafe, die Verurthciluug zur Aus- Wanderung auö der Heimath in eine der ZnfluchtSftäbte, erfolgte nach dem Gesetz auf die unabsichtliche Tödtung eines Menschen auS Unvorsichtigkeit. Hier wird dieser Ausdruck auf die unabsichtliche, moralische Tödtung auö Unvorsichtigkeit übertragen und eö werden die Weisen gewarnt, nicht durch Unvorsichtigkeit in ihren Lehrvorträgen den moralischen Untergang ihrer Zuhörer hcrbcizuführcn. daß sie nämlich durch ungenaue, zweideutige, nicht genügend bestimmte Ansdrucksweise eine Auffassung irriger, zu geistigem und sittlichem Abfall von dem Wahren und Guten führenden Mcinungen veranlassen könnten. Ein solcher verderblicher Vorgang im Lchrvortrag wird bildlich also geschildert: der Vortragende gerüth an einen Ort lebensgefährlicher Wasser hin, d. h. er trägt Lehren und Meinungen vor, die, irrig aufgcfaßt, das sittliche Leben gefährden können, ohne vor dieser falschen Auffassung zu warnen. Seine Schüler folgen dem Gedankcngange seines Vor- •> שמעיה ואבטליון קבל מחם• שמעיה אומר• אהב אח המיאב-יח ושנא אח הרכמיח וא?1 תחורע דרשות "> אנטריון אומר■ חכמים הזהיו כרבויבם שמא תחונו הובח נדיח והגל למקום מים הרעים וישחו התלמידים הבאים אחייב ם וימותו ונמצא שם שמים מתהדר. /

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