Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1886-02-18 · Heft 7 (18.2.1886) · p. 100

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 7 (18.2.1886)
Article
Die Egelsünde und die Reform
Date
1886-02-18
Page
100 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2932754-2933154-2933162-2964460--21134-2964514
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

100 in der Lehre und dem Gesetze, dem heiligen Erbe Israels, dem Kleinode der Menschheit?? Das fJitiiOii&fnc&ilit umit 11. pn 1812. Man hat sich in gewissen Kreisen daran gewöhnt und möchte auch Andere daran gewöhnen, die Prinzipien, welche von weitsichtigen Staatsmännern zum Beginn dieses Jahrhunderts als die sichere Grundlage für eine gedeihlichere Entwickelung der staatlichen inner» Wohlfahrt erkannt wurden, zu verleugnen. Während man ehedem gewiß keinem Widerspruch begegnete, wenn man dieVerdicllste StciwS nndHardenberg's um den preußischen Staat dankbar pries, so wird man jetzt auf manches überlegene Lächeln und verächtliche Achselzucken gefaßt sein müssen. Und wer will behaupten, ob nicht der Beginn des kommenden Jahrhunderts die Kehrseite deö gleichen Zeitraums dcS gegenwärtigen bilden wird? Wer ist Bürge dafür, daß die zukünstigen Staatsmänner, welche unter dem Einflüsse einer Zeitströmung, die man beklagen aber nicht verleugnen kann, geboren und erzogen sind, nicht die geschworenen Feinde der Maxiincn sein werden, unter deren Herrschaft Preußen sich auS der tiefsten Erniedrigung zu dem kraftvollsten Staate emporgearbcitct hat? Möchte man doch in gewissen Kreisen nichts lieber, als dasjenige, was in der sögenannten preußischen Reformzcit angestrebt und geschaffen worden ist, mit Stumpf und Stiel ausrotten. Ja, würde der Hardenberg dieser Ncformzeit heute wieder aufstehcn, er wäre schwerlich sicher vor dem Stigma ״schwächlicher Philantrop, sentimentaler Schwärmer — Judcngenosse!" Wie ein auf hohem Picdestal ausgestellter Leuchtthurm ragt aber vor Allem das berühmte und fast vergessene Edikt vom 11. Marz 1812, ״betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem preußischen Staate", aus jener glänzenden Acra der inncrn Wiedergebürt Preußens in die später anhebcndc und möglicher Weise einst wieder beginnende Nacht hinein. Wir haben schon wiederholt Veranlassung genommen, auf dasselbe zu verweisen als auf eines der unvergänglichsten Denkmälcr, welches der hochsclige König Friedrich Wilhelm III sich errichtet. Wenn die Gischt der antisemitischen Fluth über uns zusammcnschlügt, dann flüchten'wir uns gern zu diesem erhabenen Denkmale hin. Wir sind deshalb außerordentlich erfreut über das kürzlichc Erscheinen eines überaus werthvollen Werks von Alfred Stern, ״Abhandlungen und Aktenstücke zur Geschichte der Prcußischcn Rcformzeit 1807—1815", welche aus den Akten des Geheimen Staatsarchivs unter anderm auch authentischen Aufschluß über die Geburt dieses denkwürdige» sogenannten Judenediktes giebt, der bis jetzt noch irME gefehlt hat. Wir haben hierin eine Anregung gefunden, uns mit diesem Edikte eingehender zu beschäftigen und glauben, daß cs keiner Begründung bedarf, weshalb wir diese Beschäftigung für höchst zeitgemäß erachten. Der Beginn des gegeiiwärligen Jahrhunderts fand die Juden Preußens in demselben Zustande der Unfreiheit, Unterdrückung, Belastung und Verachtung, wie überall auf deutschem Bvdeu. Aber ein frischer Zug hatte sich bereits in Preußen und zwar früher als in andern deutschen Staaten geregt. Es war bereits an »laßgebender Stelle zum Bewußtsein gelangt, daß dieser Zustand so nicht audaueru konnte.- Der große Freiherr v. Stein arbeitete seine berühmte Städtcordnuiig aus, welch: trotz dcS gegen die Juden gehegten VornrtheilS, von welchem dieser bedeutende Staatsmann sich nicht frei machen konnte, die jüdischen Bürger von der Aus- Übung kommunaler Ehrenämter nicht ansschloß. Der König dachte ernstlich daran, ״das staatsbürgerliche Vcrhältniß der jüdischen Nation angemessener zu stellen" und beauftragte den Minister v. Schrötter mit der Ausarbeitung eines Entwurfs zu diesem Behufe. Es ist höchst bezcichueud, in welchem Sinne dieser an die Ausführung des königlichen Befehls hernntrat. Aus den noch vorhandenen Manualakten des Kriminalraths und Rechtskonsulenten der Stadt Königsberg, Brand, ist ersichtlich, daß ihm, den der Minister mit der Abfassung eines solchen Entwurfes betraute, von diesem die Frage vorgclegt wurde, ob er nicht ein Mittel wüßte, die Juden ״zwar unblutig, jedoch auf einmal tobt zu schlagen." Das war die Präliminarfrage für die Vollfnhrung des königlichen Auftrags zur Herbeiführung eines augcmcsseucreu staatsbürgerlichen Verhältnisses der Juden! Ueberaus lehrreich und interessant ist die Vcrfolguug des weitern Ganges dieser Angelegenheit, bis ein dem staatSmänuischcn wie gerechten Geiste des Königs entsprechender Entwurf zu Stande kam und die allerhöchste Sanktion erlangte. Brand, ein feiner Kopf, erwiderte dein Minister, daß er ״in dem Besitze eines gut anschlagcnden Mittels wäre, zwar nicht die Juden, wohl aber das Indenthum todt zu schlagen." Er machte sich an die Arbeit und überreichte am 28. Oktober 1808 Herrn v. Schrötter einen 38 Artikel mnsassendcn Entwurf. Ob cs bcnt Minister mit dem ״unblutigen Todtschlagen der Juden" ernst gewesen, und ob Brand das ״Judcnthum" wirklich ״todtschlagcn" wollte, mag nnerörtert bleiben. Des Letzter» Entwurf legt immerhin, unter Berücksichtigung der damals gang und gäben Anschauung über die Juden, ein nicht unrühmliches

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.