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Jeschurun · 1886-02-04 · Heft 5 (4.2.1886) · p. 69

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 5 (4.2.1886)
Article
Zur Affaire Rachel Stieglitz
Date
1886-02-04
Page
69 (sequence 2)
Language
German
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69 sprcchnngcn; auch die Dankbarkeit spielte in dem unverdorbenen Herzen mit, und eines Tages äußerte das Mädchen znr unaussprechlichen Freude des -Herrn vom -Hause den Wunsch. Jüdin wie ihre Freundin zu werden.' Nie wurde ein Wunsch eilfertiger erfüllt. In aller Stille, aber vollkommen rechtskräftig, wurde der lieber tritt vollzogen, und als cs geschehen war, theilte die Kleine selbst in einem entzückten Briefe ihren armen Eltern draußen auf der Billa das Glück mit, welches ihre Einfalt gefunden zu haben glaubte. Jetzt erst begriff der Vater, ein ehrlicher Mann und katholischer Christ, welche Schlange hinter den Rosen versteckt war, auf die man sein Kind gebeitet hatte. Darum also die Güte, die Zärtlichkeit, die verschwenderischen Wohlthaten! Er eilte nach der Stadt, stürmte nach dem Hause des Scclenfängers und begehrte ungestüm sein Kind. Aber die Inden waren auf diesen Fall vorbereitet. Zuerst fand der Gärtrier verschlossene Thüren, dann, als er nicht mehr abzinveisen war, Ausflüchte. Der Jude suchte zuerst sein katholisches Gewissen zu bestechen, bot ihm Geld für die Seele des Kindes, und als der brave Mann das Angebot mit Entrüstung zurnckwics, drohte er ihm mit seinem Einflüsse, seinen Verbindungen der Entziehung des kargen Brotes. Als aber der (Härtner fest blieb, weder der Verlockung noch der Drohung wich, hieß es, das Kind sei nicht mehr im -Hause, mau kenne seinen Aufenthalt nicht. Entrüstet rief der gepeinigte Vater den Schutz der Behörden an; wer aber beschreibt sein Erstaunen, seinen Schmerz, seine Verzweiflung, als er hier erfuhr, das Gericht habe nicht die Macht, ihm zu seiner Tochter zu verhelfen. Sein Kind habe, obgleich minderjährig, das Recht, seine Religion zu wechseln; ja, da cs nach dem Zugeständnisse des Vaters sich gegenwärtig in besseren materiellen Verhältnissen befinde, als bei den Eltern, so sei es eigentlich Pflicht der Behörde, das Kind gegen den Vater zu schützen, und thatsüchlich war der Erfolg seines ersten Schrittes, daß die Behörde anstatt ihn in der Ausübung der väterlichen Gewalt zu unterstützen, ihm dieselbe entzog und eine Vormundschaft für sein Kind einsetzte. Der einfache Verstand des armen Gärtners konnte cS nicht fassen, daß der Jude mehr Macht über das Kind sollte haben können, als der eigene Vater. Er beschloß, um jeden Preis den Kampf uni sein Recht zu führen, gewann einen Anwalt, wendete sich an die höheren Instanzen — immer mit dem gleichen Mißerfolg. Der Fall wurde alsbald ruchbar und machte in der ganzen Gegend innncnscs Aussehen. Man stritt dafür und dawider. Die Juristen waren auf Seite der Richter, die Volksslimmc auf Seite des Gärtners, bis endlich die Sache an den höchsten Gerichtshof gelangte. Dieser entschied, daß dem Gärtner die väterliche Gewalt nicht entzogen werden könnte, daß derselbe aber andererseits auch keinen Anspruch auf staatliche Hülfe habe, da sein Kind nicht flüchtig sei, freiwillig seine Religion gewechselt habe, selbst verlange, in seinen neuen Verhältnissen belassen zu werden und so. . . - Doch hier müssen wir ein Gcständniß machen. Die Geschichte hat sich gar nicht ereignet, oder doch nicht so ereignet, wie nur sie hier erzählt haben. Sie ist erdichtet, erfunden, und der Leser, der sich schon beim Vernehmen derselben mit Kopsschntteln gesagt, derlei sei in.Oesterrcich nicht möglich, hat ganz Recht. Aber man kehre sic gefälligst mn, man fetze an die Stelle der kleinen Christin, die znm Indenthmne übertrat, eine kleine Jüdin, die zum Ehrisl.'nthnmc übergetrcten ist, an Stelle des jüdischen -Hauses eine geistliche Erziehungsanstalt, und man hat so ziemlich die Geschichte der Marie Stieglitz ans Krakau, die sich nicht blos ivi'klich zngetragen hat, sondern die auch schon zur Kenntnis; des Neichsraths gebracht worden ist und deren juristische Einzelheiten bis zur Endentscheidung des Obersten Gerichtshof hinauf gestern ein Bericht unseres Krakauer Korrespondenten wiedergcgebcn hat. Der Vater der Marie Stieglitz ist kein katholischer Gärtner aber er ist ein jüdischer Tapezierer, dem sein Kind eines Tages abhanden kam und der seitdem auf einer ebenso rastlosen als vergeblichen Jagd nach seiner Tochter sich befindet. Marie Stieglitz trat in einem Kloster znr katholischen Kirche über, wechselte seitdem wiederholt ihren Aufenthaltsort, schrieb ihren Ellern bald von da, bald von dort, befand sich zuletzt in der -Hedwigs-Anstalt zu Breslau, ist seitdem auch von da verschwunden, und nachdem der Vater weder mit -Hülfe der politischen Behörde, noch der Staatsanwaltschaft, noch des Zivilgerichtcs zu seinem Kinde gelangen konnte, obgleich er erklärte, sie ihrer neuen Konfession -nicht entfremden zu wollen, ist im letzten Stadium seine Angelegenheit dahin entschieden worden, daß die Erkenntnisse des städtisch delegieren Bezirksgerichtes in Krakau und des Ober-Landesgerichtes in Lemberg, durch weiche ihm die väterliche Gewalt entzogen und ein Vormund für seine Tochter bestellt wurde, zwar aufgehoben wurden, daß er aber gleichwohl mit seinem Begehren um Znrückbringnng seiner minderjährigen Tochter in daS Elternhaus abgcwicsen werde. Oie Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ist zweifellos genau nach dein Gesetze gefällt, und znm großen Theile wenigstens gewährt sie auch dem natürlichen Rcchtsgefühle, das sich durch die ganz unmotivirte Bestellung einer Vormundschaft an Stelle des seine Tochter rcklamirendcn Vaters verletzt fand, die gesuchte Befriedigung. Aber auch nach diesem Erkenntnisse gicbt unseres erachtcns der Fall noch mancherlei zu denken. Der Oberste Gerichtshof hat sich, wie cS seines Amtes ist, nur über die zivilrechtliche, keineswegs über die administrative Seite des peinlichen Falles ausgesprochen.

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