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Jeschurun · 1886-01-28 · Heft 4 (28.1.1886) · p. 58

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 4 (28.1.1886)
Article
Zum Jahresbericht der Amsterdamer Gemeinde
Date
1886-01-28
Page
58 (sequence 2)
Language
German
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dies, wie solches in Ihrem geschätzten Blatte zu wiederholten! Maie treffend beleuchtet wurde, das einzige Mittel, um unsere Jugend dem wahren ächten Judenthmne zu erhalten. (Schluß folgt.) Korrcspondcnzeu und Nlnhrichtcn. Deutschland. * Berlin, 21. Januar. Schon!nieder ist der Doctor Philadelphia Simon May heute von der BcrnfnngSkammer dcS hiesigen Landgerichts I. zu einer ciupjindlichcn Geldstrafe verurtheilt worden. Diesmal handelt eS sich um den bekannten VelcidigungSprozeß, den May gegen den hiesigen Professor der Theologie 1)1׳. Hermann Strack angestrengt und bei dessen Ver׳ Handlung vor dem Schöffengericht Professor Strack die vielbesprochene Erklärung gegen den Hofprediger Stöcker abgegeben hat. May fühlte sich durch eine von Strack in der ״Post" veröffentlichten Erklärung, in welcher der Professor aus Grund seiner von jüdischen Geistlichcn erhaltenen Informationen den May der völligen Uukenntniß der hebräischen Sprache zieh und hierbei erwähnte, daß May bereits vier Wochen Gefängnis;, wenn er nicht irre, wegen VaukeruttS verbüßt Hütte. Diese Erklärung wurde durch einen öffentlichen Angriff dcS May gegen Strack, welcher die Entstellungen des HofpredigcrS Stöcker bezüglich dcS Kolnidre-Gebets in einem Artikel in der ״Krcnzzeitnng" berichtigt hatte, provozirt. May hat seinen Angriff gegen Strack in einer Versammlung erhoben. Er behauptete, daß Strack in seinen Augen kein Priester der christlichen Kirche mehr sei, weil er sich der Inden angenommen habe. Strack fürchte sich aber vor der Indenpresse; er werde übrigens von einem Manne inspirirt, der Mitarbeiter philosemitischer Blätter sei und gleichzeitig als Spion snugire. Anßerdcnt hat May den Professor Strack in einer öffentlichen Erklärung der Unwahrheit gezichm. Da sich nun May durch die Behauptung, er sei wegen BaukernttS bestraft worden, beleidigt fühlte und die Klage gegen Strack erhob, so hat auch Strack seinerseits wegen der oben wicdcrgegebenen Aenßerungen Mays die Wicdcrklage erhoben. Das Schöffengericht erachtete den Professor Strack der Beleidigung zwar für schuldig, aber für straffrei, vcrnrthciltc dagegen den May zu einer Geldstrafe von 30 Mark. Gegen dieses Erkenntniß hat zunächst May die Berufung eingelegt und Herr Strack folgte diesem Beispiel. In der heutigen Verhandlung vor der Aernfnngskammcr erklärte zunächst May, daß er bereits am 17. Dezember die Berufung im Hinblick auf seine am 26. Dezember erfolgte Taufe und aus Veranlassung eines Mitglied-'S dcS Konsistoriums zurückgezogen habe. Der Vertreter des Professor Strack, Instizrath Lesse, theilte sodann mit, daß sein Mandant an den Prediger Schwarz, welcher den May getauft habe, geschrieben und sich gleichfalls zur Zurückziehung der Berufung bereit erklärt habe, wenn sich May verpflichtet Hütte, non weiteren Angriffen gegen Strack in der Presse abznlassen. Der Prediger Schwarz habe aber erwidert, daß sich May darauf zu keiner Antwort habe verstehen wollen. Strack sei ein konservativer Mann, der in kirchlicher Beziehung auf posilivcm Boden stehe, er sei Mitglied des Komitees für die Iudenmijsion und mache cS sich zur Aufgabe, Juden zum Christcnthnm hinüberzuziehen. Er sei aber andererseits ein entschiedener Gegner des Antisemitismus, den er für unchristlich halte. Der Antisemitismus erschwere seine Bemühungen und beabsichrige doch nur eine Verhetzung der gesellschaftliche Klassen gegen einander. Der erste Richter habe -Herrn May wohl verurtheilt, habe crabcr mehrere Acnßernngen MayS für nicht beleidigend erklärt, die für Strack verletzend waren. Dazu gehöre die Behauptung. Strack könne für keinen Priester der christlichen Kirche mehr gehalten werden, er fürchte sich vor der Indcnpresse und werde von einem zwcifelhaften Individuum inspirirt. May wollte sich dann in eine lange Auseinandersetzung über das Kolnidre- Gebet einlassen. Der Vorsitzende. LandgenchtSdirektor Hnmbert, hinderte ihn aber daran mit der Bemerkung, daß sich der Gerichtshof für das Kolnidre-Gebet nicht interessire. Professor Strack bethenerte darauf seine Friedensliebe, er habe aber ans die Beleidigung dcS Heirn May nicht schweigen können. Er habe keineswegs Herrn May beleidigen wollen. Die Vorstrafe habe er in der Erklärung nur deshalb erwähnt, weil er damit erläutern wollte, wie er zu der Kcnntniß von MayS Ignoranz im Hebräischen gekommen sei. Dies habe er von dem jüdischen Geistlichen, welcher May in! Gefängniß zu Vlötzcnsee kennen gelernt, erfahren. Thatsächlich sei May nicht wegen VaukeruttS, sondern wegen Unterschlagung bestraft worden, er, Strack, halte die Unterschlagung für ein schwereres Delikt als den Bankerntt. Er sei wiederholt von Inden wegen seines angeblichen AntisemitiSiunS angegriffen worden, und da wäre der Vorwurf, er fürchte sich jetzt vor den Inden, besonders schivcr. May bemerkte noch, daß er seine Erklärung gegen Strack flüchtig entworfen habe. Da׳ rauf erwiderte der Vorsitzende, daß cS Mays Pflicht gewesen wäre, genau zu prüfen, was er in öffentlichen Blättern veröffentliche. Die BernfnngSkammcr erkannte schließlich dahin, daß Professor Strack nicht die Absicht gehabt habe, den May zu beleidigen, und daher freiznsprechcn sei. Die Meinung Mays, daß er Strack nicht mehr für einen Priester des ChristenthumS hakte, sei garnicht beleidigend. Dagegen enthielten Mays Behauptungen, daß Strack sich vor der Indenpresse

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