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Jeschurun · 1886-01-21 · Heft 3 (21.1.1886) · p. 38

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 3 (21.1.1886)
Article
Rahmer contra Frankel
Date
1886-01-21
Page
38 (sequence 2)
Language
German
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38 tfjcil wäre auffallend gewesen; nrau tvird den Herrn selten vermissen, wo c£ gilt, dcm Indcnthnmc gegenüber Taktlosigkeiten — um keinen schärferen Aufdruck zn gebrauchen — zu begehen. Doch das Alles mir nebenbei. Die erwähnten Unterschriften zieren den Aufruf zu einem Denkmal für Moses Mendelssohn, und Herr Di׳. Rahm er tritt in seiner ״Wochenschrift", die er sehr cigcnthümlichcr Weise ״israelitische" nennt, lebhaft; dafür ein und den bösen Orthodoxen, welche die Errichtung eines Denkmals vom jüdischen NcligionSgcsctze für verboten erklären, ebenso lebhaft entgegen. Es ist das derselbe Herr Di׳. Nahnicr, der nicht oft genug zu betonen und hervorznhcbcn weiß, daß und wie gerade er so der ächte, rechte Schüler und Interpret Frautc!S sei. Wahrlich, wir würden ihn am Allerwenigsten in diesem Vergnügen stören, aber sein blinder Eifer hat ihm da einen gar bösen Streich gespielt; mit seiner Agitation für das Denkmal und mit seiner Bekämpfung der Gegner desselben schlägt er seinem Herrn und Meister geradezu ins Angesicht. Als nämlich im Jahre 1 srui dem Philantropcn Inda Tonro in NeworleanS ein Denkmal gesetzt werden sollte und sich von Seiten gcsetzeSircncr Inden eine Opposition dagegen erhob, wurden vom Tonro-Monument-Verein vier Gutachten cingeholt und zwar: von dcm hochverehrten Begründer dieser Zeitschrift, von Herrn Oberrabbiner Di׳. Adler in London, ferner von Herrn; Oberrabbiner Dr. Z. Frankel, Direktor dcS theolo-! gischen Seminar zn Breslau, und Obberrabbiner! ״S. L. Napovort in Prag.׳'׳) Hier interessirt uns für heute nur die Fraukel'sche Antwort. ES waren die folgenden Fragen gestellt: I. Lornehmlichc Fragen: t) Ist eS Israeliten erlaubt, eine Statue (in Bronze gegossen oder in Marmor gemeißelt) ans einem öffentlichen Platze einer Stadt zu Ehren eines vcrstorbcucn Israeliten zu errichten? 2) Ist cS Israeliten erlaubt, ans dicstlbc Weise nud zn demselben Zwecke ein Monument zn errichten, nämlich einen Denkstein, eine Säule oder einen Obelisk?!1. Neben fragen: 1) Ist cS Israeliten erlaubt, zn snbskribircn oder sonst thätig zu sein für die Errichtung einer Statue oder eines Monuments für einen bedeutenden lebenden oder verstorbenen Nichtisracliten? 2) Ist es einem Israeliten erlaubt, sich der Bildhancrknnst oder einem Gewerbe zn widmen, in locCdiem die Anfertigung von geformten, gegossenen oder eingravirten Bildern die Hanptdcschäst'.gung bildet? 3) Ist cS Israeliten erlaubt, in ihren Häusern *) Die ©utnd)tcn sind abgcdruclt in: Drei Jahre in Amerika, von I. I. Benjamin U. zur Zierde Kimstgegeustände, wie Statuen oder Statuetten von Menschen oder von Drachen und anderen Thicrcn zu halten? III. Hauptfrage: Ist es den Israeliten von NcworlcanS erlaubt, in Gemeinschaft mit ihren nichijüdischen Mitbürgern oder für sich allein eine Statue oder ein Monument zn Ehren ihres verstorbenen Glaubensgenossen Inda Touro zn errichten? Das Frankel'sehe Gutachtet lautet: ״An den ehrwürdige» Herrn James K. Guthcim, vollziehenden Präsidenten dcS Touro-Monnment-BcrcinS. Neworlcans La. Geehrter Herr! Durch Unwohlsein verhindert, nnigehciid Ihre gcehrte Zuschrift vom (>. Iuui zu beantworicu, thue ich dieses jetzt. Sic legen mir im Namen dcS Tonro- MonuiiientS-VcrcinS verschiedene Fragen vor, welche nebst deren Beantwortung hier in englischer Sprache beigefügt sind. Die Begründung aber, auf welche sich diese Antworten stützen, schicke ich in deutscher Sprache, welche mir geläufiger ist, um jede Zweideutigkeit zn vermeiden. Bor Allem erlaube ich mir zn bemerken, daß die Errichtung eines MonnmentS, wie solches von Ihrem Vereine beabsichtigt ist, dem alten jüdischen Branche und Herkommen unbekannt ist. Die verstorbenen Wohl- 1 Hüter ihrer Brüder wurden dadurch geehrt, daß ihr Gedächtniß lange und lebhaft werth gehalten wurde, oder daß wohlthätige Anstalten zn ihren Ehren und auf ihren!kamen gegründet wurden. Selbst Grabsteine wurden selten in alten Zeiten errichtet; der AuSsprnch אי; עושין נפשות לצדיקים דבריהם הם זנריגם ist bekannt. ES steht historisch fest, daß Statuen, selbst als Zeichen der Ehre ״- also nicht allein zu götzendienerischen Zwecken — als außerordentlich verwerflich betrachtet und selbst nicht geduldet wurden, um die wichtigsten Ereignisse zu verewigen. So ward, als Alexander der Große in Jerusalem einzog und die Stadt und ihre Einwohner mit der größten Freundlichkeit behandelte, keine Statue ihm zn Ehren errichtet, dagegen beschlossen die Inden, wie erzählt wird, als Ausdruck ihrer Dankbarkeit, jeden in dcm Jahre geborenen Knaben nach des Siegers Namen Alexander zn nennen. Ich will nur deilänsig der Weigerung, die Statue des Eakignla m Jerusalem und Alexandrien anfznnchmcn, erwähnen, ivodurch nach Philo (cojifcrn. Cajmn) und IoscphuS (Antig. 16) die Vertilgung der jüdischen Einwohner dieser Stadt herbcigesührt worden wäre, wenn der Tod dcS Tyrannen nicht die Ausführung seines Vorhabens verhindert Hütte. Und doch war diese Statue nur ein Zeichen der Hochachtung. Aber daß die Juden überhaupt

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