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Jeschurun · 1885-12-10 · Heft 50 (10.12.1885) · p. 790

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 50 (10.12.1885)
Article
Die wirkliche Sendung Moses
Date
1885-12-10
Page
790 (sequence 3)
Language
German
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Herodot*) — dennoch die Hauptqucllr — Mönchs,! der israelitischen Matrikelführer festgestellt" und geein ägyptischer Priester (um 3720 --- 260 s. EhrP; fordert, daß die Jurisdiktionen die unqnalisizirten ErntoSthencS (um 3750), Diodor und, aus diesen : Matrikenführer snspendire und die Gemeinde beauftrage, schöpfend, später Josephns, Eusebius und Georg der־j nur solche Matrikenführer anzustellen, welche sich legi- Svncelle berichten, ist mein ein Gemisch rmi trodencu. 1 timiren können, daß sic wenigstens die Untereinander widersprechenden Zahlen und Namrnregistcrn, von Wundergeschichten. Mythen, astronomischen Sätzen und räihjelhaster Allegorie." Diesen Lorten eines der hervorragendsten. Historiker etwas hinzuzufügen, wäre überflüssig und zwcckichäLlgcnd. (Sortsrtzuug folgt.) KMclüv-Berichte aus Ungarn. L. Mittelalterliche Aerzte erwähnen Geburten von 16, 20 und 24 Monaten (Oensorinus, de die iiatali ex eecens. Havercampi p. 35, n. 14.). — Das dieser Tage vom ungarischen Kultusministerium herausgegebene ״Matrikelstatut" hat das Doppelte dieser Maximalschwangerschaftsdauer gebraucht, bis cs nach langwierigcn, schmerzhaften Gcburtswchen das Licht der Welt erblickte; und man merkte es dem jungen Geschöpfe an, daß viele Geburtshelfer hantirten, um es möglichst lebensfähig zur Welt zu bringen. Am 25. Oktober 1880 hat der Kultusminister mit der unter Zahl 27 406 an sämmtliche Jurisdiktionen erlassenen Zirkularvcrordnung von den israeluischm Gemeinden die Einsendung der Statuten und Kosten-Voranschläge zu dem Zwecke verlangt, um sich im Interesse der Matrikel-Einrichtung die Ueberzengung zu verschaffen, ob in jedem Orte des Landes die israelitische Einwohnerschaft in das Gebiet irgend einer israelitischen Kultusgemeinde eingetheilt ist, und ob die materielle Kraft jeder KultuSgcmeinde ein Gewahr dafür bietet, daß sie einen gehörig qualifizirten Matrikelführer Zn erhalten im Stande ist, oder ob sich in den bestehenden Verhältnissen solche Fehler zeigen, welche im Interesse der Matrikeln, als staatlicher Institution, die Ncncintheilnng der in dm einzelnen KonuLateu wohnenden Israeliten in Ma-rikeldezirke erheischen." Mit dem Erlaß. Zahl 13 429 vom Jahre!883 hat der Herr Kultusminister die ״QualifikoriouSstufe *) War Heeren (Handbuch d. G. d. St. d. AlterchumS) über die Art und Weise, wie bei den Aegyptern sich die Vegebenheiten erhielten, weitläufig vorirägt, ist, insofern eS .b!s2 uns Bestreitung der Herodor'schen n. s. w. N a 6) r i d) t c n a & j i e 11, i t m t ich überflüssig, weil Die Verwerflichkeit jene r Nachrichten schon au S ihrem I n h a l r — Lügest uen von der Quelle — deutlich genug hervorgchr; aber cs mag :nr Erklärung des allerdings befremdlichen Umstande« dienen, wie cS kam, daß bei einem so hoch;tmiüiticü Volte, wie Die Aeghprer waren, S8e* Gcschrchre so müngelyast blich. abtheilung einer Mittelschule mit Erfolg absolvirren." (S. unsere Relation hierüber im ״Jeschurun" Jahrgang 1883.) Gegen Ende des Jahres 1833 bereitete das Kultusnlinistcrium ein ״Statut" für sämmtliche jüdische Gemeinden des Landes vor, das die jüdische Matriken- Institution in einen Ausnahmezustand versetzt hätte. Herr v. Tresort hat zu diesem Behuse eine Enquete einberufen, und haben wir jener Zeit in diesen Blättern hierüber referirt und dem Präses der ״Landes» kanzlei", Herrn Martin Schweiger, unsere Anerkennung nicht versagt, daß er jede Thcilnahme entschieden ablehnte und die taktvolle Erklärung abgab: ״daß die Kongreß(8iek)gcmeinden (s. ״Jeschurun" 1883, Seite 806, woselbst wir Herrn Schweiger heimgeleuchtet) mit Gewissenhaftigkeit und patriotischer Tendenz die Matrikel führen, zu solchen Verfügungen keinen Anlaß gegeben haben, demnach halte er besondere staatliche Verfügungen nicht motivirt und kann diese nicht gut heißen." — Und man hat das famose ״Statut" unterdrückt. Anfang 1684, in dieser ״Zeit der schweren Noth", überraschte Herr Abr. Singer, Bezirksrabbincr zu Var-Palvta, das ungarische Israel mit einem ״Handbuch der jüdischen Marrikelsührung", welches ״die für dieselbe geltenden Landesgesctze, Ministerialerlasse und Instruktionen, nebst erläuternden Notizen, Beispielen und Formularen und einer instruktiven Darstellung aller hiermit verbundenen Agenden enthält," und das Kultusministerium konnte nicht umhin, dieses Opus den jüdischen Gemeinden und Matrikelsührern mittelst Erlasses nachdrücklichst zu empfehlen. — Die Rabbiner und Gemeinden alhmcten nun frei auf, ein drückender Alp war ihnen vom Herzen genommen, sie wähnten sich aus der Kalamität befreit und in den Hafen der Ruhe eingelaufcn zu sein. Doch nicht lange währte diese süße Illusion. Anfangs Juli 1885 hat der Herr Kultusminister wiederholt ״in Angelegenheit der Regelung der israelitischen Matrikel unter Pr.-Z. 1014 an sämmtliche Jurisdiktionen eine Zirkularvcrordmmg erlassen, in welcher er mitthcilt, daß er ״auf Grnnd der von Sr. kaiserl. und apostol. königl. Majestät de dato Wien, 17. Juni, erlangten Ermächtigung cS für dringend geboten halt, die Regelung der ^israelitischen Kultnsgemeiuden vom Gesichtspunkte der Matrikelführung, resp. die Feststellung der israelitischen MalrikelbeZirke in der Weise dnrchzusühren, daß jede Orlschast' in irgend einen

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