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Jeschurun · 1885-11-19 · Heft 47 (19.11.1885) · p. 742

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 47 (19.11.1885)
Article
Zur Beleuchtung der rumänischen Judenfrage
Date
1885-11-19
Page
742 (sequence 2)
Language
German
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742 liehen Leistungen von Seite Sr. Majestät unseres Königs cinbrachte. Am 3. Juni 1682 wurde ich vom Unterrichtsministerium (Nr. 6906) als Mitglied in die Kommission ernannt, welche die Negierung bei den Prüfungen der Gymnasien vertrat. Kurz darauf, am 13 September 1882 (Nr. 1!,992), wurde ich vom selben Ministerium in die Jury gewählt, welche die Bewerber um den Posten eines Professors der rumänischen Sprache an der Normalschule Caro! I. prüfen sollte. Anfangs 1883 erschien mein großes Werk über die ״rumänische Volkslitcratur," den! eine Reihe weiterer wissenschaftlicher Publikationen folgte, wodurch ich Mitglied des rumänischen Athenäums und der königlichen Geographischen Gesellschaft wurde, deren Vorsitzender Se. Majestät selbst ist. Schließlich sei nur noch meine ״Rumänische Chrestomathie" in zwei Banden erwähnt, welche im Verlage von F. A. Brockhaus erscheint. Der gegen mich halbamtlich in die Welt gesendete Vorwurf lautet aber dahin, daß ich und meine Leidensgefährten zu viel in der Judensrage engagirt seien. Ich will für den Augenblick die Frage nnerörtert lassen, ob Theilnähme für schwcrbedrückte Glaubensgenossen als ein Verbrechen bezeichnet werden kann und darf; allein meine Theilnahme für meine Glaubensgenossen beschränkte sich auf das mit allen Mitteln versuchte Streben: das geistige Niveau derselben ,;u heben, ihnen Bildung, und zwar: rumänische Bildung, und dadurch Selbstbewußtsein und daS Gefühl der eigenen Würde zu geben. Die Mittel, die ich angeivendet habe, sind folgende: Im Jahre 1881 haben wir einen Verein gegründet, der besteht und bestehen wird, und dessen Ausgabe eS ist: Schulbücher in rumänischer Sprache für die jüdischen Schulen zu veröffentlichen. Herr Dr. Beck hat ein Vocabular (hebräisch-rumänisch) zum Pentateuch, eine ״Biblische Geschichte" u. s. w. geschrieben. Zu bemerken ist, daß wir selbstlos für die Sache arbeiten, ja daS Geld für den Druck selbst sammeln mußten. Im Jahre 1883 habe ich u»ser Gebetbuch ins Rumänische übersetzt und drucken lassen. Ferner: ״Ein Abriß der jüdischen Literatur" und eine Anzahl kleinerer und größerer Abhandlungen in dem Jahrbuchc, das ein Freund, M. Schwarzsetd, Bruder des ausgewiesenen Dr. Schwarzfeld, jährlich hcrausgiebt. Wir sind jetzt schon beim neunten Jahrgange. Außerdem hielten wir abwechselnd Vorlesungen, denen die jüdischen UnivcrsitätS- Studenten und sonstige studirende Jugend beiwohnten. Darauf beschränkt sich meine Thätigkeit in der Judenfrage, zu welcher hinzugesngt sei, daß ich vor zwei bis drei Jahren, als die Wellen der Auswanderungslust hoch gingen, diese Bewegung unterstützt habe. Hunderte von Familien, die auSgewandert sind, sind dadurch der Armuth und dem Elende glücklich entronnen. Nie, und ich unterstreiche das Wort, nie habe ich einen politischen Artikel, für welche Zeitung immer, geschrieben. Nun bin ich trotz alledem ansgewiesen worden, und zwar als fremder Vagabund, weil ich bis heute noch nicht das Jndigenat erlangt habe. Daß ich im Winter 1883 »׳.einer Militärpflicht nachgekommen bin, ändert nach Auffassung der Regierung au meiuem Charakter ׳als Fremder gar nichts. So lautet ausdrücklich׳ das Gesetz: Militärdienst giebt noch gar kein Recht zu Ansprüchcn. Dasselbe Gesetz schreibt auch vor, daß Fremde, d. h. Inden, nicht zu Offizieren avancircn können. Um als Rumäne betrachtet zu werden, muß man das Indigeuat besitzen. Ich will da nicht erzählen, wie der Berliner Vertrag umgangen worden. Nur die Thursache sei erwähnt, daß unter dieser sich liberal nennenden Negierung und unter ihrer Leitung bis heute im Ganzen 59 Juden von mindestens 250,000 das Indigenat und das Bürgerrecht erlangt haben. Jedes JndigenatS-Gesuch hat nämlich einen langen Weg zu durchlaufe!׳., bis es die königliche Sanktion erhält. So schreibt es das Gesetz vor. Zuerst muß man, mit zahlreichen Zeugnissen versehen, sich an das Justiz- Ministerium wenden. Dieses prüft die Akten, welche dann Sr. Majestät vorgelcgt werden mit einem Gesctzvorschlage von Seiten des Ministers. Nach Genehmigung Sr. Majestät gehen, diese Akten durch den Minister-Conseil und gelangen zur Kammer. Hier wird eine Spezial-Kommission ernannt, die mit der erneuerten Untersuchung der Akten betraut ist. Findet sie Alles in Ordnung, dann arbeitet sie den Motivenbericht zum Gesetzvorschlage des Justizministcrs auS, und er wird aus die Tagesordnung zur Abstimmung gesetzt. Erlangt der Betreffende die Majorität, dann wandert Alles in den Senat; dort wird dieselbe Prozedur, aber noch komplizirtcr, vorgenommen. Bei dieser Abstimmung muß nach dem neuen Reglement der Gcsetzvorschlag zwei Drittel der Stimmen für sich haben, wenn er als angenommen gelten soll. Dieser Beschluß wird dann von Sr. Majestät bestätigt, und der neue Bürger muß für sein Bürgerpatent dann noch zweihundert Francs Taxe bezahlen. Ich habe mein Gesuch an: 23. Februar!680?ingereicht. Durch kSniglicheS Reskript Nr. 560 ist es an die Kammer geleitet worden. Zuerst in! Jahre 1833, dann 1884 (6. Februar) wurde cs von der detreffenden Kommission in der wärmsten Weise unterstützt und ans die Tagesordnung gesetzt, aber von der Tagesordnung wieder abgesctzt und ist so bis heute unerledigt geblieben. Der Motivenbcricht enthält alles von mir oben Angeführte und empfiehlt, mir das Indigenat, in Anbetracht ״meiner hervorragenden Leiftnngen," zu gewähren. Trotz alledem wurde ich doch aüögewiesen und, was der Sache die Krone.aufseht: mir einem rumänischen Passe versehen׳ In dieftm rm-

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