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Jeschurun · 1885-11-19 · Heft 47 (19.11.1885) · p. 740

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 47 (19.11.1885)
Article
Das Gutachten des Herrn Rabbiner Dr. Ehrenfeld
Date
1885-11-19
Page
740 (sequence 4)
Language
German
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740 ständigen Sachkundigen. Das scheint Herr Dr. Ehrenfeld durchaus verkannt und sich vielmehr vorgestcllt zu haben, eine zuridische Auslegung des § 167 des Deutschen Strafgesetzbuches geben zu sollen. Hierzu hat er sich aber als in keiner Weise besähigt erwiesen. Hat er doch nicht einmal sich die Begrifft ״religiöse Erbauung und Andacht", welche ihm der Vorsitzende des Gerichts als Direktive für die verlangte fachkundige Deponirnng angab, klar zu machen bemüht. So verstrickte er sich in ein Gewirr befangenen Jrrthums, welches ihn auch nicht verließ, als er die Bedeutung der Thoravorlesung im Gottesdienste sich und Anderen klar machen wollte. (Fortsetzung folgt.) §e!lm!tt!WN \n kn DerlMdlmMN und ZMiWlt der MhümMsMilW in Berlin. (Fortsetzung.) Ja, die Meisterschaft der Joel'schen Rhetorik und Diplomatie feierte hier ihre glorreichsten Triumphe! Mit einem Male hatte sich die ganze Situation geändert. Gleichwie der Sonne mächtiger Strahl das drohende Gewölk zertheilt und sie in majestätischer Ruhe und Heiterkeit am Firmament erscheint, alle finsteren Schatten verscheuchend, die den Azur ihres Gebiets verdunkelte, also Dr. JoölS Rede. Wenige Augenblicke zuvor, welche Gewitterschwüle! Welch schwarze unheilschwangere Wolke! Da war erstens der unglückselige Antrag der Kommission: ״Wege des Religionsunterrichts und Hebung des jüdischen Schulwesens durch Schaffung eines geeigneten Lehrbuchs für den geschichtlichen Religionsunterricht zum Gebrauche für die Lehrer." Dann kam zweitens der noch nnglückseligere Antrag des Herrn Or. Horowitz, welcher sogar nach einem offiziellen NeligionSbuch Gelüste trug, ebenfalls zur Pstege und Hebung des Religionsunterrichts im Speziellen und des jüdischen Schulwesens im Allgemeinen. Dann erschien drittens in ihrer biedern Harmlosigkeit die Empfehlung des Herrn Or. Wedelt zur Schaffung eines geeigneten Lehrbuchs gar für systematischen Religionsunterricht und biblischen und nachbiblischen Geschichtsunterricht. Und als ob des Unglücks noch nicht genug. Herr Or. Hahn mit seinen furchtbaren Offenherzigkeiten! Der ganze Boden erzitterte unter der Versammlung, nächtliches Düster umgab sie, — schon verspürte man das Herannahen der entsetzlichen Katastrophe, welcher dieser gelehrte, ehrwürdige Kongreß zum Opfer fallen würde. Da trat der Netter Joel auf — die Wolken zerstieben, die Finstenüß schwand, die beängstigende Schwüle wich, — schon dem Untergange nahe, erstand die Versammlung zum neuen Dasein — Preis und Dank dem großen Manne! Ja, wahrhaft große Männer wirken durch ihr erhabenes Schaffen und Beispiel Großes! Mit einem Schlage verschwinden die einer beklagenswerthen Verirrung ihr Dasein verdankenden Anträge der Kommission, des Herrn Oberrabbiner Or. Horowitz und des Herrn Rabbiners Or. Wedel!; mit dem Schleier ewiger Vergessenheit werden die entsetzlichen Offenherzigkeiten deS Herrn Or. Hahn bedeckt, und die Stelle dieser Unholde nehmen zwei liebliche Knaben ein, ״die Anträge Fried und Genossen" benamset. Dieselben wollen entweder die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung der im Gebrauche befindlichen Lehrbücher, oder die Streichung der ganzen These überhaupt. Letzteres ist natürlich als das Radikalste das Gcschckdteste, und Herr Or. Bamberger nlüßte nicht der weise Leiter der Sitzung gewesen sein, wenn er nicht diese zweite Alternative der Streichung in den Vordergrund zu schieben verstanden hätte. Er stellte deshalb diesen Antrag II zunächst zur Debatte und ertheille einen der genossenschaftlichen Väter desselben, Herrn Or. Werner, das Wort zur Empfehlung des recht derben, strammen Burschen, welcher viel kräftiger als sein Zwillingsbruder Antrag I in die Versammlung hineinlugte. Herr Or. Werner führte dm Kollegen die großen Gefahren vor die Seele, wenn sie sich verleiten ließen, den verhängnißvollen Konimissionsantrag zu adoptiren und den schrecklichen Entschluß zu fassen, die Erklärung abzugeben, daß der Religionsunterricht gepflegt und gehoben werden könne oder möge ״durch Schaffung eines geeigneten Lehrburchs für den geschichtlichen Re- Ligionsunterricht zum Gebrauche für die Lehrer." ״Die größten Bedenken für unfern ganzen Stand können daraus entstehen!" rief er den Kollegen zu. Verbrennt euch ums Himmelswillen nicht die Finger! — Wunderbar und für das gewöhnliche Verständniß unfaßbar ist dieser Angstruf des Danziger Rabbiners. Was soll man sich dabei denken? Der schlichte Laienverstand fragt erstaunt: wie ist aber solche schwere Sorge für den ganzen Rabbinerstand nur möglich? Man mag darüber verschiedener Ansicht, ob ״die Schaffung eines geeigneten Lehrbuchs für den geschicht« lichen Religionsunterricht zum Gebrauch für die Lehrer" ein Bedürfniß ist. Manche können vermeinen, cs sei bereits ein solches Buch vorhanden, Andere, daß ein geschichtlicher Religionsunterricht überhaupt überflüssig sei. Aber, ״größte Bedenken", und zwar ״für den ganzen Nabbinerstand" sind doch nicht zu erblicken, wenn die Schaffung eines solchen Bucheempfohlen wird. Es soll ja ein ,.geeignetes״ Lehrbuch geschaffen werden, wie die vorsichtige Kommission beantragt. Freilich weiß

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