Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 40-41 (8.10.1885)
- Article
- Der Prozeß Ritter vor dem Schwurgerichte zu Krakau
- Date
- 1885-10-08
- Page
- 642 (sequence 2)
- Language
- German
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642 schuldig und rcin wie die Sonne! Der hohe Gerichtshof soll mit mir machen was er will, wir leiden ja schon so viel und so lange! (Bewegung.) — Vorsitzender: Ihr habt vor Anna GabarSka gesagt, daß ihr von Katharina Mnich gehört, Franziska Mnich sei geschlachtet worden. Das war in der Früh, während Katharina Mn ich aussagte, sie habe euch dies am sclben Tage erst zu Mittag gesagt. Gewiß habt ihr Juden sic geschlachtet. Ihr habt euch dann schweigend entfernt, waS sehr verdächtig ist. — Angeklagte: Katharina Mnich hat nicht die Wahrheit gesagt. Ich hätte sie doch gefragt, warum die Inden die Mnich geschlachtet haben sollen. Die Aussage der Tcleszowa, daß mein Mann auch anderen Weibern im Dorfe Liebesantrage geinacht hat, ist eine boshafte Lüge. Die Tcleszowa ist auf uns böse, weil man Mann sie wegen einer Geldschuld geklagt hat. )!ach Beendigung des Verhörs der Angeklagten brachte der Vorsitzende die Urtheile der beiden früheren Verhandlungen zur Verlesung. Als er zur Verlesung des ins Polnische übertragenen obcrstgerichtlichen Erkcnntnisses schritt, protestirtc der Staatsanwalt gegen die Verlesung der Motive desselben, wogegen die Vertheidigcr Machalski und Noscnblatt für deren Verlesung p'laidirten. Der Gerichtshof beschloß die Verlesung der Motive, worauf sich der Staatsanwalt die Nullität vorbchielt. Nach Verlesung des Erkenntnisses wurde die Zeugin Salomca Stochlinska, die Frau des Angeklagten und Tante der gemordeten Mnich, vernomrncn. Dieselbe dcponirte, daß Stochlinski am Tage des Verschwindens der Mnich, an einem Advent-Sonntag, zu Dause war, zur Abenddämmerung gegessen und gebetet habe und dann schlafen gegangen sei. Die Frage, ob Stochlinki auch früher zu beten pflegte, bejahte die Zeugin; auf die Frage, ob sie bei der Abenddämmerung wahrgcnonnnen habe, daß vor ihrem Danse etwas vorübcrgctragen wurde (die Leiche der Mnich), antwertete die Zeugin verneinend. Sie hat auch nie gehört, daß Franziska Mnich ein Liebesverhältniß hatte. Die Verhandlung wird hierauf bis morgen Vormittags vertagt. 22. September (vierter Verhaudluugstag). Zn Beginn der heutigen Verhandlung erfolgt die Verlesung der Anssage der inzwischen verstorbenen Zeugin Sophie Stochlinska. Sie dcponirte, daß sie vernommen, ihr Mann Hobe Franziska Mnich verführt, was jedoch unwahr sei. Letztere habe bei der Zeugin oft übernachtet, und diese will eine Schwangerschaff der Mnich nicht bemerkt haben.. Zeuge Joseph LN u i ch ist der Ansicht, Franziska Mnich sei nur im Dause des Ritter ermordet worden, weil sie oft bei ihm war. Einen anderen Grund seines Verdachtes hat der Zeuge nicht angegeben. Der Zeuge weiß auch :licht bestimmt, ob Franziska Mnich schwanger gewesen sei. Er folgert dies blos daraus, daß sie ihren Körper zu verdecken suchte, wahrscheinlich aus Scham. Seine Frau, Regina Mnich, erzählt, daß nach der Arretirnng der Eheleute Ritter deren Schwager Felder zu ihr kam und sich wunderte, daß Stochlinski nicht auch arretirt worden sei. Er kam dann und bat, die Zeugin solle seine Aenßerung nicht wiederholen. Diese dcponirte ferner. Franziska Mnich sei alt und häßlich gewesen. — Dierauf wurde Dr. Joseph Barzycki, der als Sachverständiger während der Nzcszower Berhandlung snngirte, cinvernommen. Derselbe dcponirte, die Untcrlcibsorgane der Franziska Mnich hätten zwei Querschnitte und einen Horizontalschnitt gezeigt. Seine Aussagen stimmen mit denen des Dr. Bandrowski überein. Zeuge Gendarm Koszlinski hat die Re- Vision im Danse Nitrer's nod Fclder'S vorgenommen. Im Keller hat er nicht viel Kartoffeln gesunden. Er deponirt ferner über die gereinigte Stelle in demselben; er hat daselbst keine Blutflecken gefunden. Zeuge hörte von! Bezirksrichter, Franziska Mnich hatte den Hals durchschnitten gehabt; Zeuge glaubt, als er die Leiche gesehen, den Schnitt am Halse wahrgenommen zu haben. Zeuge Gendarm Fuhr hat Stochlinski arretirt. Er weiß nicht, ob der Postcnkommandant Stochlinski, der allerdings an Händen und Füßen gefesselt war, n:ißhandelt habe. Zeuge erinnert sich nicht, was Stochlinski auf dem Wege ins Gcfängniß gesagt habe. Der Vorsitzende halt dem Zeugen vor, er habe in :her Rzeszower Verhandlung deponirt, Stochlinski habe schon unterwegs gestanden. Zeuge Gendarrn Meid! schildert die Vorgünge während der Revision im Keller, er habe daselbst Blutflecken auf der Schwelle entdeckt. (Gendarn: Fuhr hatte das Gcgcnthcil auSgcsagt.) Der Vorsitzende demerkte, cs fei konstatirt, daß Flecken vorhanden waren, die nicht von Blut herrührtcn. Zeuge sagt, man konnte die Leiche in der Schlucht von der Nordseite ganz gut erblicken. (Mejdl hatte ebenfalls das Gegentheil deponirt.) Bezirksrichter Nadwanski schildert die Vorgänge beim Ansfindcn der Leiche. Cr selbst hat den Halsdurchschnitt nicht bemerkt. Stochlinski habe freiwillig ein Geständniß abgelegt. Aus Befragen des Votanten, LandesgcrichtsratheS MoraczewSki, ob Zeuge dem Stochlinski vor dem Geständnisse ins Gewissen geredet, antwortet Zeuge verneinend. — Staatsanwalt: Da der Oberste Gerichtshof Bedenken bezüglich der Glaubwürdigkeit dieses Geständnisses erhebt, weil es nach Aussage Stochlinski's unter dem Einflüsse der Furcht vor der WiedcrauSsolgung an die Gendarmen abgelegt wurde, frage ich Sie, ob das wahr ist, ob Gendarmen beim Verhöre anwesend waren. — Zeuge antwortet, daß keine Gendarmen zugegen waren und daß Stochlinski keine Furcht hatte. —