Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 39-40 (23.9.1885)
- Article
- Bemerkungen zu den Verhandlungen und Beschlüssen der Rabbinerversammlung zu Berlin
- Date
- 1885-09-23
- Page
- 612 (sequence 2)
- Language
- German
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612 Speisegesetze nicht übertreten zu haben, und ihnen würde gar kein Entschuldigungsgrund zu Gute kommen können, wenn sic diesen ״wichtigsten Gesetzen" zuwiderhandeln. An einen Lehrer, Prediger und Nabbiner, als den Wissenden und Wächter des Jndcnthums, ist man so \ berechtigt wie verpflichtet, die weitgehendsten Anforderungen in dieser Beziehung zu stellen. Für sie kann cs keinen Unterschied zwischen wichtigen und minder wichtigen Gesetzen geben, dag sie die letzteren mißachten dürften. Einem Lehrer, Prediger und Rabbiner dürfte eS ebenso wenig geziemen z. B. den איפור הוצאה בברמלית zu übertreten, oder seine Frau dem jüdischeu Gesetze zuwider mit unverhülltem Haare einhcrgehcn zu lassen, wie dem Handel- und Gewerbetreibenden die Verletzung eines Gesetzes, welches von den Herren Rabbinern zu den ״wichtigsten" gerechnet wird. Die wahrlich bescheidene Opposition und das wahrlich nicht unbillige oder ungehörige Verlangen des Herrn Dr. Gronemann forderte aber eine Zurecht- und Zurückweisung in einem so hohen Grade heraus, daß Niemand anders als das Präsidium, und zwar beide Präsidenten, Herr Dr. Bamberg er und Herr Dr. Joel, dem Kühnen die gehörige Lektion erihcllen mußten. Es muß den Herren wie ein Attentat erschienen sein, in einer solchen Versammlung die Anforderung nach religiösen Lehrern zu stellen. Da Niemaud nach diesen beiden Herren das Wort nahm, so muß angenommen werden, daß die Interpretation, welche Dr. Bamberger dem Satze ״durch Fern- Haltung ungeeigneter Elemente von dem Religions- Lehrerstandc" gab, die authentische und von der Versammlung gewollte ist. Zuvor aber kanzelte er den Herrn Kollegen von oben herunter ab: ״der Herr Kollege hat selbst gefühlt, daß wir den Lehrerstand heben wollen durch Entfernung ungeeigneter Elemente." Der Hannovcrsche Landrabbiner mag sich bei seinem Königs׳ berger Kollegen für diese Behandlung bedanken. Dieser iutcrpretirt den Satz aber dahin, daß man die ״polnischen Schächter" vom Lehrerstande ansscheiden wolle. Nun steht aber doch hiervon nichts in der Erklärung der Nabbiner, und es erscheint denn doch sehr mißlich, einer allgemeinen These einen so beschränkten, einseitigen Sinn unterschieben zu wollen. Ungeeignete Lehrer sind eben ungeeignete Personen, die für den betreffenden Lehrerberuf, also hier für den jüdischen Religionsunterricht, nicht geeignet sind. Nun kann dieses Ungeeignete sowohl in der mangelhaften Lehrtüchtigkeit, wie in der mangelnden Lehrwürdigkeit bestehen. Herr Di׳. Groncmann betonte mit nicht minderem Rechte die letztere, wie Herr Dr. Bamberger die erstcre. Es ist darum gar nicht einzusehen, warum er absolut im Unrechte sein sollte. Der Einwand des Herrn Dr. Bamberger ist doch gewiß sehr schwächlicher Art: ״Gewiß soll der Lehrer religiös sein — aber soll das nicht auch der Rabbiner, der Vorsteher u. s. w.?" Warum hatte Herr Dr. Gronemann nicht die Gegenrede zur Hand: ״Gewiß soll der Lehrer für sein Amt tüchtig sein, aber soll das nicht auch der Rabbiner, der Vorsteher n. s. w.?" Und dann mußte doch die ganze These fallen. Dieses hatte unzweifelhaft auch der Präsidial-Kollege Herr Dr. Joel gefühlt, und darum eilte er schnell zur Unterstützung des etwas ungeschickten Kollegen herbei. Er nahm eine höchst bedächtige Miene an und meinte, ״es sei bedenklich, das Selbstverständliche definiren zu wollen; zum Selbstverständlichen gehöre doch aber gewiß, daß ein Religionslehrer, der keine Religion hat, ungeeignet sei." Damit wollte er, au die Ausführung des Herrn Dr. Bamberger anknüpfend, dieselbe einigermaßen ergänzen. Aber er wußte sehr wohl, daß er eigentlich nur zu einer schlechten Argumentation eine nicht bessere gefügt hatte. Denn sein Vorredner hatte doch auch etwas ״Selbstverständliches definirt." Darum führte er ferner ein wirklich schlagendes Moment zur Bekräftigung an und erwies sich in d.׳r That als der Weise, der nicht ohne Grund von diesen Rabbinern zu ihrem ersten Präfldenten erwählt worden war. Gegen das von ihm jetzt beigebrachte Argument läßt sich gar nichts einwenden, eS entstammt der praktischen Klugheit, und konnte auf ein inniges allgemeines Verständniß dieser Versammlung bestimmt rechnen. Herr Dr. Joel gab nämlich den Kollegen zu bedenken, daß sie ״in die Brüche" kommen würden, wenn sie bestimmen wollten, was ״religiös ungeeignet heißt." Und damit hatte er wahrhaftig den Nagel auf den Kopf getroffen. Jawohl, die achtnndsechzig Männer, welche Nabbiner genannt werden, also oberste Lehrer und Prediger und Vertreter der jüdischen Religion ״müssen in die Brüche kommen", wenn sie Rechenschaft darüber abtcgen wollen, was religiös geeignet oder ungeeignet ist. DaS ist eine so große Wahrheit, daß wir dem Herrn Dr. Joel dafür unsere aufrichtige Anerkennung aussprechen und uns ihm hierin vollständig anschließen. Wir konstatiren die bedeutsame Thatsache, daß der erste Präsident der zu Berlin versammelten Herren, welche sich als die Versammlung der deutschen Nabbiner konstituirten, es ausdrücklich der Welt verkündete, daß er und seine siebenundsechzig Kollegen״iu dieBrüche kommen", wenn sie bestimmen wollten, was ״religiös ungeeignet" heißt. DaS sind denn doch ganz besonders ״geeignete Elemente" des höhern ״Religions׳Lehrerstandes", die nicht einmal wissen, was ״religiös ungeeignet" heißt! Und der von ihnen selbst aufgestellten These entsprechend müßte das Volk einfach denselben erklären: da ihr Herren nicht wißt, was religiös geeignet oder ungeeignet ist, so ist es ״selbstverständlich", daß ihr nicht wißt, was den