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Jeschurun · 1885-09-23 · Heft 39-40 (23.9.1885) · p. 611

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 39-40 (23.9.1885)
Article
Der Gottesschutz
Date
1885-09-23
Page
611 (sequence 3)
Language
German
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611 uns sicher durch alle Gefahren einer ganzen feindlichen Welt zu dem sichern Port, der langst unser und der Menschheit harrt. סכה שוממה אנא תקם. שבינתך נזבה להקם. רנן לחדש אמונים, wo Er die Hütte auf Zion wieder anfrichtct und Seine beglückende Gegenwart von der gesammten Menschheit wahrgenommen wird, die Ihm mit uns den Jubelruf des unbedingten Vertrauens entgegenjauchzt. Darum wagen wir eS, die Blumen zu pflücken, die auch an unserem Lebenspfade blühen, wagen eS, die Hand auszustrecken in redlichem Erwerb nach den Gütern der Erde und ihrer im Angesichte Gottes im reinen Genüsse froh zu werden. Ob groß oder gering die Ausbeute unseres Fleißes ist, wir erblicken in Allem die Gottcsgabe, die wir nach Seinem Gebote nicht in selbstsüchtigem Behagen nur für uns empfangen, von welcher wir gern nach Nord und Süd, nach Ost und West mittheilen, die wir zunächst Gott und dann erst unserm Genuß weihen. So möge das Suckothfest uns kommen zur Freude und zur Wonne, möge in unsere Hütten das Vertrauen auf Gottes gnädigen allmächtigen Schutz einziehen, mögen wir den heitern Genuß des Lebens kennen lernen, der nicht bedingt ist durch das Mehr oder Minder, sondern durch die Gesinnung, in welcher wir jede Erdengabe als eine Spende aus Gottes milder Hand empfangen. Dann erlangen wir den wahren Segen unseres Festes und gehen einer glücklichen frohen Zukunft entgegen, wie düster sich auch das Geschick gestaltet, unter welchem wir die einzige Aufgabe unseres Lebens zu lösen haben. |e®evf{1ittge!1 וון dm JerlMdlMgen Md SeWssm der laSräniertwfßiiiiiiiiig וון Berlin. (Fortsetzung.) Herr Dr. Gronemann hat wahrlich den Kern- Punkt der ganzen Misere unseres zerrütteten inneren Zustandes berührt, wenn er es trotz alledem und alledem auszusprechen nicht unterlassen konnte, daß ״alles Andere nichts nützen könne", so man von dem Lehrer nicht fordere, ״daß er ebenso wenig wie der Rabbiner sich über die wichtigsten Gesetze hinwegsetze." Er hat damit den Finger in die klaffende Wunde gelegt. Ist es da zu verwundern, wenn der getroffene Nerv in krampfhaftem Schmerze reagirt? Ja, alles Andere kann nichts nützen. Berathet so lange eS euch behagt, predigt so salbungsvoll ihr könnt, lehret so viel ihr wollt, ermahnet, begeistert, zürnet und strafet — so lange die Lehrer und Rabbiner, die Vertreter der Religion dem Volke gegenüber, nicht durch ihr eigenes Beispiel im praktischen Leben als Muster der unbedingten Unterwerfung unter die Anforderungen des jüdischen ReligionSgesctzeS ihren Schülern und Gemeinden voranleuchten, so lange ist eitel und nichtig, was ihr berathet, verkündet, lehrt und Predigt, so lange fördert ihr nur den Abfall, so lange fördert ihr Heuchelei und Lüge. Nicht umsonst bezeichnet der VolkSmund mit dem Spruche ״handelt nach meinen Worten und nicht nach meinen Thaten" eine absonderliche Art von Dienern und Lehrern der Religion, deren Worte der Lehre und Mahnung darum spurlos verhallen, oder Frömmelei und Gleißnerei erzeugen. Es würde wahrlich ganz anders um uns bestellt sein, wenn alle unsere Lehrer und Rabbiner wahrhaft fromme, überzeugungstreue, opferfähige, in That, Gesinnung, Wort itn* Schrift sich als gehorsame Söhne des alten, einzigen und wahrhaftigen Judenthums bewährende Männer wären, wenn sie alle in ihrem öffentlichen, häuslichen und privaten Leben, in ihrem Wirken innerhalb der Gemeinde und Schule und Literatur, das Banner des jüdischen Neligionsgesetzes vorantragen -möchten. Für sie, die Wissenden und Lehrenden, aber dürfte kein Unterschied vorhanden sein zwischen ״wichtigste", ״wichtige" und ״nicht wichtige" Gesetze; sie dürften gewohnheitsmäßig oder prinzipiell sich über keine Satzung ״hinwcgsetzen". Dem nichtgelehrten Gewerbtrcibendcn stände bei einer gewohnheitsmäßigen Mißachtung einer religiösen Satzung seine Unwissenheit oder die mit der Beachtung derselben etwa verbundenen Opfer vielleicht als mildernde Entschuldigung zur Seite, sie aber könnten eine solche für ihre Uebertretung nicht in Anspruch nehmen, weil sie ja gerade als Hüter und Wächter, als Lehrer und Prediger der Religion berufen sind, ja weil sie ganz eigentlich auch ihre materielle Existenz nur der Opferwilligkeit verdanken, welche vom Volke der Religion entgegen gebracht wird. Dieses Letztere ist noch viel zu wenig den Herren Lehrern, Predigern und Rabbinern gegenüber betont worden. Der arme Hausirer, welcher mit seinem Bündel durchs Land zieht, der Kaufmann, welcher auf den Verdienst eines jeden bürgerlichen GeschäftStageS angewiesen ist, der Handwerker, der nur durch rastlose Arbeit seinen Unterhalt erschwingen kann, — ihnen darf eS als ein der Religion dargebrachtes Opfer angcrechnet werden, wenn sie am Sabbath ihre Erwerbsthätigkeit einstellcn, wenn sie trotz des Mangels an gewohnter und genügender, religionsgesetzlich gestatteter Nahrung sich von dem Genuß unerlaubter Speisen fern halten. Die Lehrer, Prediger und Rabbiner aber können unmöglich eS sich als ein besonders hohes Verdienst anrcchnen lassen wollen, den Sabbath nicht durch Arbeit entweiht, die

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