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Jeschurun · 1885-09-03 · Heft 36 (3.9.1885) · p. 561

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 36 (3.9.1885)
Article
Die Gefährdung des Rechtsschutzes des jüdischen Gottesdienstes
Date
1885-09-03
Page
561 (sequence 1)
Language
German
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XVIII. Jahrgang. 2S. Ellnl 5045. 3, September 1885. M 36 Haimover, den WM Ui I I N^üchMsihttl! in Haus, Gemeillde und Schule. begründet von ©flUlföU 91dpfj(1ci HÜ'fch, iiaßBiuct־ (l. Israrfiiifdlni iicfigionsscffffftKafl 5« Icnnifiirl a.Ä Nene Folge. - Dritter Jahrgang. l״ HcrauSgcgebcn unter Mitwirkung des Begründers und bewährter Genossen von Ifaac LirsH. Diese Wochenschrift erscheint jeden Donnerstag mindestens 2 Bogen stark. — AbonnementSpreis bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 2 J6. 50^ für das Vierteljahr. Der Buchhandel verkehrt durch die Helwing'sche Verlagsbuchhandlnng zu Hannover. — Die Expedition versendet auch direct und franko unter Streifband den Jahrgang für 12 J6 oder 7 Gulden österr. Währ, nach Deutschland und Oesterreich; für 14 J6. oder 18 Fr. nach den Ländern des Weltpostverein-. — Anzeigen werden mit 25.*$ f. d. :;gespaltene Petitzcile oder deren Raum berechnet. — Expedition: Hannover, Artilleriestr. 29. JuhalLs-Verzeichnis? von Nr. Zis. Eine Gefährdung des NcchtSschntzes des jüdischen Gottes- -icnstrs. — 3tcb Mansche (Schluß). — Korrespondenzen und Nachrichten: Hannover, Berlin (3), Hamburg, Schwabach, Königsberg (2s, Danzig, Brünn, Aus Siebenbürgen, Paris, Petersburg, Warschau, Bukarest (4). — Inserate. Eure Gesthrdsng des RechtsjHches des.;Wisthen GßüesdlmAes, wie eine solche schlimmer nicht gedacht werden kann, ist lurzüch verübt worden. Als die Kunde davon uns zuerst durch Vermittlung der politischen. Presse geworden, zweifelten wir so sehr an der Wahrheit deS die Runde durch die Zeitungen machenden Berichtes, daß wir Anstand nahmen, demselben eine Stelle m den Spalten unserer Wochenschrift einznränmen. Wir wollten uns nicht der Verbreitung einer fast undcnk-- baren Nachricht schuldig machen, welche, wie vielleicht keine andere, in allen Greifen der indischen Gememden Gefühle der Entrüstung, des Schmerzes und der ernstesten Gcssrgniß erwecken muß, während sie m nichnüdisch-m!Kreisen einem kopfschüttelnden Staunen ׳ begegnet ist. Denn nicht eine den Juden und dem! Judenthum feindliche Hand ist es, welche die Aj.׳t zu dem Hiebe geschwungen, der das von der deutschen Gesetzgebung zum Schutze der jüdischen Gottesverehrung errichtete Wehr zertrümmert und unsere Synagogen den Angriffen der Rohheit und Leidenschaft rechtlos preisgiebt, sondern von einer Seite, die kraft ihres Amtes recht eigent-!ich berufen ist לשמר משמרת הקודש, der Hüter des jüdischen -Hciligthums zu sein, es zu schirmen gegen jeglichen Unglimpf, cS zu vertheidigcn gegen jegliche Gefährdung, sollte dieser Angriff auf den Rechtsschutz deS jüdischen Gottesdienstes verübt worden sein. Bevor nur darum dem ungeheuerlich klingenden Gerüchte Glauben schenken und es in die Kronik der Zeitgeschichte als wahrhaftige Thatsache eintragen mochten, haben wir cs fürdringend geboten erachtet, uns der Notorietät der Nachricht zu versichern. Nachdem dieser, wie wir ans authentischer Quelle nunmehr wissen, leider außer allem Zweifel steht, genügen wir lediglich unserer publizistischen Pflicht betrübten Herzens, indem wir im : Folgenden nicht nur das nackte Faktum registriren, sondern auch dasselbe in seiner ganzen Tragweite und vollen Bedeutung uns vergegenwärtigen. In der Synagoge zu Schwarzenau, einer kleinen Stadt im Regierungsbezirk Dromberg, Kreis Gnesen, entstand während des TheilS des Gottesdienstes,

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