Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1885)
- Article
- Noch einmal die Juden auf den Leipziger Messen
- Date
- 1885-08-06
- Page
- 506 (sequence 2)
- Language
- German
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506 ) \ 79(» dahin: ״daß dabei (Anfang und Ende des Ver-! lauft in den Messen) in Ansehung der jüdischen! Haudeloleute, weiche ihre Waaren in Gewölben oder / Buden snlhaüen, eine Ausnahme nicht zu machen; ׳ dahingegen denjenigen Juden, die nicht unter die wirki lichen Kauf- und Handelsleute zu zahlen sind, sondern; auf Tischen und Bänken auf freier Straße feilbieten, \ solches sowie das Hausiren außer der eigentlichen Meß-; woche nicht zu gestatten sei" Die Landesregierung war im vorigen und in diesem; Jahrhundert immer duldsamer gegen die Inden als : der leipziger Nath. Die Negierung trug dabei der hervorragenden Stellung Rechnung, welche die Juden im Meßhandel nach dem europäischen Osten einnahmen. Der Leipziger Nath hatte dagegen der Anschauung der Leipziger einheimischen Kaufmannschaft Rechnung zu tragen, welche von äußerstem Haß gegen die Juden erfüllt war, wie alle ״HandelSgravamina" aus dem siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert darthnn. & Von jeher hatte die Gewohnheit, Messen und Märkte an Sonntagen beginnen zu lassen und an Sonn׳ und Feiertagen, sowie in der Charwoche abzuhaltcn, Anstoß erregt. Die Landesobrigkeiten waren deshalb auch vielfach durch allgemeine und besondere Bestimmungen gegen diesen Mißbrauch eingeschritten. Es ist aber charakteristisch, wie die Zcitauschauungen demgegenüber noch schwankten. Bis zum fünfzehnten Jahrhundert scheint!nan an der Abhaltung von Märkten an Sonntagel! wenig Anstoß genonrmen zu haben, sonst würden eben nicht thatsächlich so viele Märkte auf den Sonntag gelegt worden sein. Eine heftige Reaktion gegen diese laxe Auffassung trat aber nach bem dreißigjährigen Kriege ein. Im achtzehnten Jahrhundert nahm wiederum der Marktverkehr äußerst wenig Rücksicht auf den Sonntag, und am Anfang des neunzehnten Jahrhunderts sehen wir, wie sich die strengere und freiere Ansicht in Leipzig bekämpften. Dabei waren die Rollen eigeuthümlicher Weise so vertheilt, daß der Leipziger Magistrat die strengere, die Landesregierung aber die freiere Aujfassung vertrat. Am 2. April 1803 erließ der Leipziger Nath eine Verordnung, welche unter Bezugnahme auf die Polizei- Ordnung von 166; und das Mandat vom 2. August l 749 rügte, daß in den Messen an Sonn- und Feier- Lagen Handel getrieben werde, und untersagte, in Meßzeiten an Sonn- und Feiertagen die Gewölbe, Laden und Buden Zu offnen. Hierüber beschwerten sich beim .Kurfürsten a. ä. Leipzig, den 4. Mai!803, die jüdischen Handelsleute Jakob Bär und 35 Genoffen (namentlich aus Galizien, der Moldcm und Walachei), indem sic anSführten, daß ihnen in der OstermessL außer dem christlichen und jüdischen Osterfeste nur fünf Tage in der Woche zum Handel frei blieben. Hierbei rühmten sie sich, daß sie zur Aufnahme des Handels und besonders der Leipziger Messen sehr vieles beigetragen hätten' und eine große Summe Geldes jährlich daselbst verzehrten und zum Handel verwendeten. Zu anderen Zeiten würde darauf der Bescheid erfolgt sein, die jüdische Minorität habe sich nach der christlichen Majorität zu richten, und bei Bestimmungen über christliche Feiertage rönnren Rücksichten aus Juden nicht maßgebend sein. Unter dem 14. Juli 1803 verfügte aber der Kurfürst an den Leipziger Rath: ,.Bevor Wir uns hierauf resolviren mögen, begehren Wir, Uns wollet ihr ob dem nicht unbillig schernenden Suchen der Supplikanten, daß ihnen die Oeffnung ihrer Gewölbcr und Betreibung ihrer Geschäfte an den Meßsonntagen nach beendigtem Gottes-- dienst gestattet werden möchte, ein erhebliches Bedenken entgegensteht? binnen acht Tagen von Empfang Dieses mittelst Bericht gehorsamst anzeigen." Der Leipziger Rath berichtete in erregtem Tone in ausführlicher Weise unter dem!0. August!803, daß seine ״Verordnung den Gesetzen gemäß" sei und auch der Billigkeit gegen Christen und Inden entspreche. Hieraus erfolgte unter dem 8. September!803 die kurfürstliche Resolution: ״Wir begehren, ihr wollet die ausländischen Handelsjuden an den Sonntagen, wo die Messen ein- und ausgeläutet werden, nach beeudigtem Rachmittagsgottesdieust an Betreibung ihrer Handelsgeschäfte nicht behindern. Im Uebrigen wird auch die in eurem Bericht gebrauchte unbescheidene und respektwidrige Schreibart hierdurch ernstlich verwiesen." Ob es nunmehr auch den Christen gestattet sein sollte, an den Sonntagen Handel zu treiben, oder ob nur Juden mit Juden Handel treiben sollten, darüber schwieg sich, entgegen der Schlußbitte dcS Berichtes, die Resolution aus. Es war wohl natürlich, daß den Beschwerdeführern die Resolution mit Hinwegfall des letzten Satzes abschriftlich mitgcthcilt, ihnen aber die Bezahlung der ״BefehlSsportcln und übrigen Kanzleijura" anserlegt wurde. # AuS dem Mcßbcnchte der Kommerziendeputation an die Negierung über die MichaeliSmesse 1747, abgefaßt von Ernst Friedrich von Hagen: .Die Polen betreffend, so ist zu bedauern, daß solche fast von Jahr zu Jahr in geringerer Anzahl nach Leipzig kommen uns sonderlich die Juden, in deren Händen fast der ganze Handel in Polen ist,, sich immerzu vermindern; die Ursache davon, ist gleichwohl leicht zu sin den und beruht darin, daß man in Frank-