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Jeschurun · 1885-07-16 · Heft 29 (16.7.1885) · p. 457

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 29 (16.7.1885)
Article
Prozeß Stöcker gegen die Freie Zeitung
Date
1885-07-16
Page
457 (sequence 1)
Language
German
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457 Jeschirrrrrr. Prujei Stöcker gegen die Freie Zeitung. (Fortsetzung.) Nach kurzer Pause nimmt Ncchtöauwalt Sachs das Wort: Hoher Gerichtshof! Auch ich freue mich mit dem Herrn Staatsanwalt, daß diese Verhandlung eine gewisse Klärung gebracht hat, daß der Alp, der nun seit 7 Jahren auf uns lastete, genommen ist, aber ich fürchte, daß diese Klärung nicht im Sinne des Staatsanwaltes und zur Freude des Herrn. Stöcker ansgefallen ist. Es war am 3. Januar 1873, als Herr Hofpredigcr Stöcker zum ersten Mal in einer Versammlung des EiSkeller-EtablissementS auftrat, als er den angeblichen Abgrund entdeckte und sich nach antiker Analogie muthig in denselben hincinstürzte. Hundert Jahre waren vergangen, seitdem Lcssing den Nathan geschrieben, cS waren noch nicht viele Jahre verstoffen, seitdem Inden und Christen auf den Schlachtfeldern gemeinschastbch für die Ehre des Vaterlandes bluteten, da kam dieser Träger der christlichen Liebe, um eine Bewegung zu inszeniren, an deren Entwickelungsgange wie mit Flammenzeichen die Worte Tisza-Eßtar und Ncustettin stehen. Der Vater dieser Bewegung, welche die schlechtesten Volksinstinltc entfachte, und statt alle Kräfte im Staate zum Wohle des Staates zu vereinigen, dieselben auseinander hetzte und die Kräfte des Vaterlandeö in Attome zerstückelte — der Vater dieser Bewegung ist Herr Hofprediger Stöcker. Diesem Manne gegenüber hat die angeklagtc Zeitung in einem erbitterten Wahlkampfe einen frivolen Lügner und Ehrenabschneider entgegengeschlendert. Das sind sehr schwere Vorwürfe gegen einen Mann, der in einer der Stellung eines Priesters nicht entsprechenden Form die Staats-׳ anwaltschast zu Hülfe rief. Er wolle dieser Behörde nicht grollen, daß sie die öffentliche Klage erhoben habe. Denn es handelt sich in der That um ein sehr erhebliches öffentliches Interesse, wenn entweder dem angegriffenen hohen Priester in öffentlicher Gerichtsverhandlung Gelegenheit gegeben würde, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückzuweisen, oder aber festgestellt werde, die Nichtigkeit der behaupteten Thatsachen zur Feststellung zu bringen. Wie liegt denn nun die Sache hier? Das was von Herrn Stöcker erwiesen, ist unvereinbar mit der Stellung eines Geistlichen׳, deshalb mußte auch dieselbe in dem ersten inkriminirten Artikel besonders hervorgehoben werl<n. Herr Stöcker ist als Priester in den politischen Kampf eingetreten, deshalb muß er sich auch gefallen lasten, das sein Standtpunkt anders, als der anderer Leute, die nicht mit einem Talar geschmückt sind, benrtheilt werde. Der Herr Staatsanwalt hat nach meiner Meinung nicht gerade geschickt opperirt, wenn er in jedem Punkte für die absolute Wahrheit alles dessen cintritt, was Herr Hofprediger Stöcker gesagt hat. Er hat einen Fall zunächst vorwcggenommen, der mich aufs Tiefste bewegt hat, ich habe es nicht glauben wollen. Von der Vertheidigung ist der BewciSantrag gestellt worden, nicht um einen effektvollen Abschluß zu machen, sondern weil sie erst im letzten Moment davon Kenntnis; erhalten, was sich ereignet hatte. Wir hielten cs kaum für möglich, daß in dieser umfastcnden Form der Beweis der Wahrheit erbracht werden könnte. Am 24. Januar 1885 — es ist nothwendig zu sagen, der Herr Staatsanwalt meint nein, weil vor einem gelehrten Kollegium plaidirt wird — es ist nothwendig, diese Thatsachen scharf accentuirt hervorzuheben, denn sie werden, wie ich hoffe, cingegraben sein in erzene Tafeln für Jeden, welcher über die politischen Vorgange der letzten Zeit schreiben wird, — am 24. Januar 1885 leistete Herr Stöcker einen Eid in einem Verfahren, in welchem es allerdings nur darauf ankam zu ermitteln, ob zwischen Stöcker und Ewald Verhandlungen stattgesunden haben. Er hatte nur nothwendig, diese Thatsache abzuleugnen und zu verneinen — und er hätte sie vielleicht mit Recht verneint — er hatte nicht nothwendig hinzuznfügeu, daß Dritte sie vielleicht gepflogen haben. Aber, indem er sich am Schluffe — Herr Görcki hat dies ganz so dargestellt — dahin rcsumirt: ״ich habe diesen Manu überhaupt noch gar nicht gesehen," zeigt er, daß er daraus Gewicht legt, za konstatiren, daß der Hosprrdiger Stöcker vollständig von irgend welchem Konnex mrt Ewald gereinigt sein will. Er begnügt sich nicht, es abzulcngnen, sondern er sagt: ״ich habe diesen Mann nie gesehen." Diese Thatsache ist unwahr. Das hohe Kollegium hat nicht geglaubt, einen Beweis dahin zulasten zu sollen, den wir führen zu können glaubten, daß jene Thatsache wissentlich unwahr in jenem Verfahren beschworen worden ist. Ich kann also nur mit dem Umstande rechnen, daß zum mindesten eine Fahrlässigkeit vorkicgt. Die Thalsache bleibt bestehen: Herr Stöcker hat geschworen, er habe denn Mann nie gesehen. Die andere Thatsache steht auch fest: er hat ihn gesehen. Der Herr Staatsanwalt hat gesagt, er wolle die Richter sehen, welche Herrn Stöcker deswegen verurtheilcn möchten. Nun, ich muß sagen, ich habe die Meinung und die Hoffnung, noch denjenigen preußischen Richter zu sehen, der ans Grund dieses ThatbcstaudeS zu dem Ergcbniß gelangen wird, daß zum Mindesten ein fahrlässiger Eid, ein fahrlässiger Falscheid vorliegt. Gau; einfach; denn cS liegt ein fahrlässiger Falscheid vor, wenn der Betreffende nach Lage der Sache einsehen konnte und mußte, daß die Thatsache seiner beabsichtigten Aussage nicht entspricht. Der Vertheidiger zitirt aus den Stöcker'schcn Schriften einen Ausspruch über die Heiligkeit des Eides, es sei etwas Majestätisches, sich vor den gewaltigen Gott hinzustellen und aus dessen Namen zu versichern, bei der Wahrheit zu bleiben. Muhte ein Mann, der solche Aussprüche ge-׳ than, sich vor Ablegung eines Zeugnisses nicht ganz besonders prüfen? Stöcker hatte alle Veranlassung, recht vorsichtig zu sein. Ans all diesen Gründen wird man die Aussagen des Zeugen Stöcker nicht als vollständig richtig anseheu können. Das Auftreten des Herrn Zeugen Stöcker in diesem Gerichtshöfe ist charackteristisch für die ganze Persönlichkeit und wir haben gesehen, von welcher elementaren Wildheit dieser Mann gepackt wird, sobald er einem GcgnereAuge in Auge gegcnübergestellt wird. Wie wild wird nun erst der Mann sein, wenn er vor einer erregten Volks- Versammlung steht! Herr Stöcker hat sich gleich beim Eintritt in den Saal charakterisier, daß er einen Faktor der Rechtsprechung, die Vertheidigung, nicht zu respektircn gewillt war, bis ihn der Präsrdent in seine ihm gebührenden Schranken zurückwies; er hat sich aber auch verschiedener Unwahrheiten schuldig gemacht, namentlich gegenüber seinem Amtsbruder Witte, der wohl auf alle im Saale den Eindruck eines Prototyps eines echten, rechten, tolecanten evangelischen Geistlichen gemacht hat. Herr Stöcker har sich aber weiter damit charakterisirt, daß er diese Gcrichtöstclle dazu benutzt, um gegen Leute, die sich an derselben Stelle nicht verantworten können, wie den Publizisten Franz Mehring und die theologische Fakultät seinen Vorrath von Verleumdungen und Schmähungen zu entladen. Ein solcher Mann kennzeichne, sich für jetzt und für alle Zeit für alle diejenigen, welche sehe!? und hören wollen, als ein durchaus unwahrhastiger und nicht glaubwürdiger Mann. Redner geht nun, indem er dem Ge" dankengangr des Staatsanwalts folgt, die einzelnen Thatsache" durch, auf Grund deren die Artikel behauptet haben, daß He** Stöcker geflissentlich bewußt die Unwahrheit sage. Da gelang man von den zahlreichen kleinen ״Jrrthümern" desselben grabattm zu immer größeren und schließlich zu riesengroßen. Zn den ״kleinen" Jrrthümern gehören seine vielen falschen Behauptun* gen, daß eine Anzahl hervorragender Personen Juden seien- Es ist fast komisch, tvaS Herr Stöcker in diesem Punkte geleistet hat und man muß beinahe lachen — wenn eS nicht so tief traurig wäre — wenn, man sieht, wie sich in einzelnen Fällen in dieser Beziehung Herr Stöcker aus der Assaire zu ziehen be-

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