Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1885)
- Article
- Das jüdische Verbrecherthum [Rezension]
- Date
- 1885-07-09
- Page
- 437 (sequence 2)
- Language
- German
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487 Dasein Lauf beherrschen". Was den speziellen Gegenstand seiner Untersuchung an betrifft, so fuhrt dieselbe zu dem Ergebniß, daß der Meinung, ״daß jede Religion auch ein besonderes Schooßvcrbrechcn hervorbringe." der Boden entzogen sei, insofern Katholizismus, Protestantismns und Judenthnm in Betracht kommen. Seiner Untersuchung liegt die preußische Strafstatistik pro 1881, welche in den! XIII. ErgänznngShefte dcS preußischen statistischcu BureanS publizirt wurde, zu Grunde. Unter den in dieser Periode wegen Verbrechen und Vergehen Berurthciltcu 259654 befinden sich 60 711 Katholiken, 140 981 Protestanten, 2418 Juden, 240 Sektaricr und 14 382 Personen, deren religiöses Belcnntniß nicht scstgestellt werden konnte. Die letzte Kategorie außer Ansatz gelassen, partizipiren die Katholiken mit 35,97"/.., die Protestauten mit 62,84"/!», die Juden mit 1,08"/« und die Sektarier mit 0,11"/« von den Vernrtheiltcn. Auf je 100 einer jeden dieser vier Kategorien kommen 0,67 Katholiken, 0,73 Protestanten, 0,65 Inden, 0,39 Sektarier. — Auf je 1000 einer jeden dieser vier Gruppen entfallen 0,41 Katholiken, 0,32 Protestanten, 0.29 Juden und 0,08 Sektarier, welche zu Zuchthaus verurtheilt sind. Der Verfasser konstatirt die ausfallende Erscheinung, daß die Anhänger der Religionen, welche nicht die Mehrheit und die herrschenden im Staate sind, viel seltener dem Strafrichter verfallen, als die Angehörigen der religiösen Majorität und daß dieser Vorzug der Minorität um so größer ist, je geringer die Zahl ihrer Bekenner einerseits ist und je schroffer und feindseliger ihr anderseits die herrschende Kirche gegcnübersteht. Hieraus erklärt er die geringere Kriminalität der Katholiken in Norddcutschland, der Protestauten in Frankreich und Italien, der Inden in den gesanlmten Ländern Westeuropas. Er führt dieses ״soziale Gesetz" auf den Umstand der gegenseitigen Kontrolle der Religivnsgcnoffcn unter sich und über sich, die um so strenger sein kann, je geriuger die Genieinschaft ist, und auch darauf zurück, daß feindlich gesinnte Religiouspartcim gegenüber die Minoritäten mit doppelter Aengstlichkcit jeden Anlaß zu einem Vor- Wurf und einer Verfolgung zu vermeiden haben. Den religiösen Minoritäten gegenüber macht man zu deren Ungunstcn stets gern die Verantwortung des Kollektivkörpers für die Schuld des Individuums geltend, denkt aber nicht im Entferntesten daran, dieses Prinzip auch im eigenen Fleisch und Blut anznwcndcu. — Auf 10000 Juden bctheiligten sich an Verbrechen und Vergehen: in Posen 94, Schlesien 66, Königsberg 66, Hannover 68, Schleswig-Holstein 65, Marienwerdcr 60, Sachsen 59, Berlin 56, Hessen 55, Frankfurt 53, Stettin 46, Westfalen 41, Thüringen 39, Rhemprenßen 37 Personen, während, wie erwähnt, die DurchschnittSzisser der jüdischeu Kriminalität pro 10000 65 ist. Der Verfasser erblickt in dieser wechselnden Skala einen Beweis, daß der Einfluß der Kultur, der ökonomischen und sozialen Verhältnisse die Einwirkung der Religion aus die Kriminalitäl paralysirt, denn die ostprenßischen, schlesischeu und polnischen Inden hängen nicht minder treu an den Satzungen ihrer Religion, als ihre Glaubensbrüder am Rhein, in Thüringen und Westfalen. Aber in jenen preußischen Landcöthcilen ist einestheils das jüdische Elenrent zahlreicher und andernthcils das ökouomischc Elend in den verschiedensten Arten und Formen auch unter der jüdischen Einwohnerschaft verbreiteter als in diesen, so daß dort auch die Inden von dem Gcsammtznge der in jenen Provinzen prävalircnden Kriminalität nicht verschont bleiben. Ans demselben sozialen Gesetz erklärt er die weitere Thatsachc der größeren Kriminalsrcqncnz der jüdischen Population in Berlin, Frankfurt, Kassel, Stettin, als in den Provinzcn ohne solche große PopulationS-Aentren, wie auch für Schleswig-Holstein die Stadt Altona mit ihrer zahlreichen jüdischen Bevölkerung von Einfluß auf diese Ziffer gewesen sein mnß. (Ebenso auch für Hannover die Provinzialhauptstadt). Achnliche Erscheinungen sind bei den Protestanten und Katholiken wahrzunehmen. Wie für jedes Land und jedes Volk besondere Tugenden, Fehler und Verbrechen nachzuwcisen sind, so hat inan auch wohl bezüglich der üicttgion behaupten wollen, daß sie besondere Delikte züchte und Statistiker, welche ihre Wissenschaft nicht für zu hoch hielten, um sie zur Buhlerin der Tagespolitik herabznwürdigen, haben die antisemitische Bewegung benutzen zu können geglaubt, um von einem Schooßvergehen der jüdischen Religion zu sprechen. Als solches bczeichnete man Hehlerei, Betrug, Urkundenfälschung und Bankerott, und versuchte, diese angeblichen Schooßvcrbrcchcn oder die Pluralität derselben mit dem jüdischen Volkscharakter in Konnex zu bringen. So fand man denn heraus, daß die vorwiegende Neigung zu diesen! Verbrechen dem schleichenden, auf Heimlichkeiten gerichteten Volkscharakter der Juden entspräche, der im offenen Gegensatz zu jenem freien, der Heimlichkeit feindlichen Naturell stehe, das man mit den! Pathos dcS ״Brusttones sittlicher Entrüstung" als ״germanisch" bczeichncte und es konnte bei solchem ״wissenschaftlichen" Verfahren nicht fehlen, daß man den Ausdruck ״Gaunerbande" gegen die Bekenner des Glaubens gebrauchte, welcher die Achtung vor dem Eigenthum des Nächsten in dem Grade kultivirt, daß er die Verrückung eines Grenzsteins mit den! höchsten Fluche belegt und gegen jede kleinste Ungenauigkcit in! Handel und Wandel den Finger drohend anshebt: Gott, der Sodom und Amvra mit Vernichtung bestraft hat, bestraft den, welchem das gegebene Wort nicht unverbrüchlich gilt,