Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1885)
- Article
- Kollektiv-Berichte aus Ungarn
- Date
- 1885-06-04
- Page
- 357 (sequence 2)
- Language
- German
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zwischen den Zeilen Vieles mehr angedcutet. als innerhalb j derselben geschrieben habe. Die cinleitcndcn Worte lauten:!! בעזה״י ההוגן הדעת אסדר באותיות אשר עיני ראו; אהרי הסתכלות והתבוננות אולי יש תקרה להושיע לבית I ישראל להקים הקאנצלייא של "שומרי הדת" לתכלית להיות בשמה "שומרי הדת" ולא תקרא עוד בפי שונאינו ומנדינו "שוברי הדת" זכות התורה והיראה ימליצו טוב לפני.ד׳ שישלח עזרו מקודש לטובה. Versuchen wir eine Skizze des Inhalt der hierauf folgenden 39 Paragraphen. Herr Rabbiner Schreiber beklagt cs, daß eine große Anzahl von geistigen Kräften von der Thcilnähme und Leitung der allgemeinen Angelegenheiten sich ausgeschlossen sehen. Er verlangt deshalb, daß alle mindestens während fünf Jahre bereits im Amte stehenden Rabbiner und ebenso alle dazu befähigten Laien im ganzen Lande innerhalb der הדת nÄVw׳®cmcinbcn zur Mitarbeit herangezogen werden und zwar nach folgendem Modus. Es werden ans diesen alle drei Jahre dreißig Rabbiner und dreißig Laien ansgclost, von welchen je fünf Rabbiner und fünf Laien als ״Beiräthe" der Kommission zur Seite stehen und zwar in einem Wechsel von Halbjahr zu Halbjahr. Die Durchführungskommission soll aus sieben oder neun Mitgliedern bestehen, welche innerhalb der alle drei Jahre stattsindendenLandcs-Generalversammlung ebenfalls durch das LooS bestimmt werden. Wir halten die Erweiterung der Kanzlei-Bildung durch die Ernennung von zehn Bciräthen für einen sehr glücklichen Gedanken. Es müßte aber die Wirkungssphäre dieses BcirathS näher bestimmt werden. Ebenso hat Herr Schreiber übersehen, den Wirkungskreis der Kommissionsmitglieder zu präzisiren. Von der Präseswahl schweigt er ganz. .,Zwischen den Zeilen" ist zu lesen, daß der bisherige Präses in dieser seiner Eigenschaft weiter fnngiren soll, welches auch durchaus unserer wiederholt ausgesprochenen Ansicht entspricht. Herr Schreiber deutet weiter die vorhandenen Miß׳ stände der bisherigen Praxis in sehr scharfen Umrissen an und verlangt darin eine durchgreifende Wandlung. Wir haben bekanntlich eine solche von Anbeginn an, da wir mit unseren ״Kollektivberichtcn" an die Ocffcntlichkeit getreten sind, als das Ziel unseres Strebcns ausgestellt. Uns war cs jedoch stets nur um die Sache Z" thnn, und wir haben die Person des Herrn Präses nur erwähnt, insofern sic sich als Vertreter von Ideen gab, welche nach unserer innersten Ueberzeugung den Fortbestand der ungarischen Orthodoxie gefährden. Wir wollten die unhaltbaren Zustände darlegen, um aus deren Erkenntniß eine Bessergcstaltnng anzubahnen; alles Persönliche lag weitab außerhalb unseres GesichtskreiseS. Herr Schreiber befaßt sich mehr mit der Regelung j der administrativen Leitung und Verwaltung, als mit dem! eigentlichen Wesen der Kanzlei; unseres Erachtens nicht! mit Recht. Allerdings sollen und nlüssen auch die j materiellen Interessen gewahrt und die pekuniären An*! gelegenhcitcn in bester Weise geregelt werden. Aber uns dürfen nicht das כסך יענה את הבל oberstes Postulat sein. Herr Schreiber berührt aber nur oberflächlich einige wunde Stellen der integrirendcn Theile, während er daöThema der administrativen Reorganisation fast völlig erschöpft. Das ist ein großer Fehler, den wir sehr beklagen. Er verliert sich in letzterer Hinsicht in Einzelheiten, während in dem eigentlich Weseutlichsten nur sehr wenig geboten ist. Mit aller Entschiedenheit müssen wir uns gegen den Inhalt des § 7 wenden, in welchem die Annahme jeder materiellen Unterstützung eines guten Werks von Seiten eines Nichtorthodoxcn in der härtesten und schroffsten Weise verpönt wird. Wir plaidirtcn auch oft dafür, daß wir die Sache unserer heiligsten lieberzcugung rein erhalten und keinerlei Kompromisse mit der Reform schließen. Aber unsere irrenden Brüder znrückwciscn, wenn sie uns ihre Beisteuer zu einer דבר מצוה anbieten, ״damit sic keinen Theil an dieser .מצור haben", das pcrhorrcsziren wir aus tiefster Seele. Wir dürfen nie und nimmer zur Förderung der Neologie beitragen, wir dürfen kein Jota von dem prcisgeben, was das lalmudisch׳rabbinische Iudcnthum heischt; dieser korrekte Standpunkt hat aber nichts mit einer Vieblosigfeit gemein, wie solche in dem § 7 dieses Elaborats zum Ansdrucke gelangt. Dagegen stimmen wir mit dem im § 12 anögesprochenen Vorlagen dahin überein, daß die Aufnähme in den Verband der Orthodoxie nicht der Willkür des Präses der Kommission fernerhin anheimgcstellt bleiben darf. Aber wir können uns nicht daran ein Genüge sein lassen, wenn, wie Herr Schreiber vorschlügt, hierfür die zehn Beiräthe als kompetent erklärt werden, so daß die Aufnahme lediglich deren Entscheidung überlassen sein soll. Wir verlangen vielmehr die Aufstettnug ganz bestimmter Kriterien. Nicht die kundgegebene Absicht des Anschlusses an die Kommission darf entscheidend in die Wagschale fallen, ob ein Rabbiner oder eine Gemeinde zur Orthodoxie gehören, sondern der religiöse Charakter derselben. Ein Rabbiner oder eine Gemeinde, welche den Postulaten des orthodoxen OrganisationS-StatutS entsprechen, d. h. aus streng traditionellem Boden stehend, an den im שלהן ערוך kodifizirten jüdischen Neligionsgesetze festhalten, diese verdienen volles Vertrauen und sind orthodox, ob sie der Segnungen der Kanzlei theilhaftig werden wollen oder nicht; ob sie sich der Kommission unterordnen oder nicht; ob sic zur Erhaltung derselben einen Beitrag leisten oder nicht. Der Anschluß an die Kommission