Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1885)
- Article
- Bemerkungen zu den Verhandlungen un Beschlüssen der Rabbinerversammlung zu Berlin
- Date
- 1885-06-04
- Page
- 355 (sequence 3)
- Language
- German
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so Manches nmznändcrn. Das gedruckte Wort nimmt j sich ganz anders aus, als das gesprochene. Dieses verflüchligt sich mit dem dahin eilenden Athem, jenes aber hat Dauer und Bestand. Darum will man so Viele« gern anders festgchalten wissen, als es dem Augenblicke entsprang. ES handelt sich nicht nur um stilistische Schönheit und Glätte, sondern noch mehr um be!1 Inhalt selbst. Da muß man ruhig erwägen, ob man nicht Manches lieber anders gesprochen haben würde, ob man nicht allzusehr sein Inneres entdeckt hat. Und diese Korrektur ist allerdings kein leichtes Ding, dafür erweisen die vortrcfslichstcu Stenogramme und Prototolle sich als unzulänglich. Im Gegcnthcil, je vortrefflicher und genauer sie sind, desto größer ist die Mühe der Abänderung. Darin scheint uns der zutreffende Grund für die Verzögerung zu liegen. Sollten wir uns hierin geirrt haben, so werden wir gerne eine Berichtigung unserer Meinung hiunehnten. (Fortsetzung folgt.) Ein baycrftzr Rkichsrath pr Iildeicküge vor fetzig Jahren. ES ist vielleicht nicht uninteressant, in der Gegenwart einen Rückblick ans die Vergangenheit zu werfen, um zu erkennen, ob und welchen Fortschritt die Rechtsidee innerhalb eines gewissen Zeitraums zurückgelcgt hat. Wir glauben, daß der folgende: ״Vor- und Antrag des RcichSratheS Grasen von Arco über die künftige Stellung der Juden in Bayern" hierfür einen willkommencn Beitrag zur Vermehrung von Vergleichs- Objekten bilden dürfte. Derselbe lautet: Hohe Kammer der Rcichsräthe! München, den 18. Juni 1819. § 1. Ich habe schon bei Gelegenheit des von unserm Herrn Resercnten erstatteten Vortrages über den Hausir- Handel der Inden und derselben Verhältnisse mich ad protocollum dcS III. Ausschusses erklärt, daß ich keinen Anstand nehmen würde, ans die Gleichstellung der Juden (Israeliten) in allen bürgerlichen Rechten den Antrag zu führen, wenn ich nicht die Abweichung der Feier ihres Sabbaihcs von jener unseres Sonntagcs (dem Tage nach) für ein unübersteiglicheS Hinderniß dieser Gleichstellung gehalten hätte; indem die Israeliten, so lauge sie, nach meiner damaligen Uebcrzcugung, ihren Samstag feiern werden, — nie mit Erfolg sich im Betriebe des Ackerbaues, noch der Gewerbe mit den Christen werden amalgamiren können; da kein christlicher Herr (Werkmeister noch Landbaucr) sich eines jüdischen Gesellen, oder Knechtes, und umgekehrt, kein jüdischer sich eines christlichen bedienen kann. Ich trug deßhalb daraus an, daß die Regierung bei der von der Kammer der Abgeordneten in Antrag gebrachten Versammlung der aufgeklärtesten Israeliten zur Berathung über ihre Verhältnisse, — und die Mittel zu ihrer fortschreitenden Besserung, den vorzüglichen Bedacht daraus nehmen wolle, die Israeliten zu vermögen, zur Hebung dieses großen Hindernisses für die Zukunst und zur Erreichung ihrer Gleichstellung in den bürgerlichen Rechten die Feier ihres Sabbathcs ans nnseren Sonntag zu verlegen. 8 2. Es wurde mir dagegen von mehreren Seiten cingewendet, — daß die Israeliten sich dazu nie würden verstehen können, weil die ans unseren Samstag sallende Feier des Sabbatheö nach ihrem Gesetze göttlichen Rechtes sei. — Dies hätten mehrere der aufgeklärteren Israeliten einigen Mitgliedern des ReichöralhS, welche mit ihnen davon gesprochen, unumwunden erklärt. Z 3. Ein paar Tage daraus kam ich selbst mit einem Israeliten zu sprechen, der mir die Erklärung wiederholte, daß die Israeliten die Verlegung der Feier des Sabbathcs nie als Grundsatz würden anssprechcn können. Ich glaube daher meinem Wunsche, dem dermaligen Mißstande, der sich aus der gegen» wärtig halben und falschen Stellnug der im Königreiche Bayern lebenden 50 000 Israeliten ergiebt, —׳ durch Gleichstellung ihrer Rechte, — unter den gehörigen Vorbcdingnissen — ein Ziel zu setzen; — keine weitere Folge mehr geben zu können, obwohl der große Nachtheil ganz unverkennbar ist, welcher daraus erwächst — und stets zunchmen muß und wird. — daß man auf der einen Seite die Ausnahme und Vermehrung der Juden in Bayern viel zu sehr begünstigt hat, — auf der anderen aber sie durch die fortwährende Verweigerung dcS Umfanges der bürgerlichen Rechte — außer Stand setzt, sich auf ehrlichen Wegen zu nähren, — sie stets im Allgemeinen noch auf den so verderblichen Schächerhandel beschränkt. § 4. So dachte ich, — und war deS Dafür- Haltens, daß hier die Hülse unmöglich, indem ich mich überzeugt halte, daß die Revision der Verordnung über die Inden vom Jahre 1813, welche beide Kammern in Antrag bringen, dem bestehenden Ucbel in der Hauptsache gar nicht abznhelfen vermöge. § 5. Als aber bald darauf die Schrift deS Dr. Alexander Lips in Erlangen über die künftige Stellung der Juden in den deutschen Bundesstaaten in unserer Kammer ausgctheilt wurde, und ich dieselbe mit Aufmerksamkeit durchgetesen halte, gewann .ich die Ucberzeugung, daß der dcrmalige große Mißstand wirklich vom Grunde aus gehoben, und sogar die segensreichsten Folgen von der Maßregel, den Juden alle bürgerlichen Rechte, unter der Voraussetzung und gleichzeitigen Anwendung der für ihre Er-