Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1885)
- Article
- Fanatismus
- Date
- 1885-05-28
- Page
- 340 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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340 Gefahr, sich des Fanatismus schuldig zu machen als die ganze und halbe Reform und die juste Milieu. Diese aber fühlen sich auf sehr schwankem Boden und zittern bei jeder Begegnung mit den Orthodoxen, welche ihnen durch ihre Existenz allein schon ein ewiger Bor- Wurf sind. ES wäre ein sehr verdienstvolles Unternehmen, die Geschichte der Reformbewcgung in Deutschland seit dem Beginne dieses Jahrhunderts zu schreiben. Es würde sich dann auf Schritt und Tritt unwiderleglich nachweisen lassen, wie das orthodoxe Judcnthum unausgesetzt den heftigsten Angriffen eines Fanatismus seitens der eigenen StanuneSgenossen sich prcisacgcben sah. Dagegen glauben wir nicht, daß sich mehrere Beispiele von Fanatismtls aussinden ließen, in welcher die Orthodoxie der thatige Theil gewesen. Proffpr Dr. Mlk lui&rr Simen May. Herr Simon May hatte die stauncnswcrthc Kühn׳ heit, gegen die in unserer Nr. 21 mitgcthcilte Aliseinaudersctzung des Herrn Professor I)!׳. Strack eine von Selbstüberhebung und Unwissenheit strotzende Erklärilng zu veröffentlichen, auf welche Professor Di׳. Strack die folgende Erwidcrlmg erläßt: ״Herr Simon Mai hat in Nr.!14 der ,/)lenen Pr. Ztg." eine längere Erklärung wider mich veröfscntlicht. Die Leser, welche sich die Mühe nehmen zu vergleichen, was ich in Nr. l l 2 angeführt habe (noch deutlicher diejenigen, welche Nr. 106 des ״Reichsboten" neben Ncthiwoth Olam von Me Caul legen), werden erkennen, daß die von mir erhobenen Borwürfe der Fälschung und des Plagiats nicht widerlegt sind und daß die in dem Zitate ״Talmud, Hilchoth Sch'wuoth" sich kundgegebenc Unwissenheit durch das von Herrn May versuchte Sophisma nicht verdeckt wird. Daß Herr May talmudische Kenntnisse hat, werde ich erst glauben, wenn mir auf Grund jetzt vorgenommcuer Prüfung ausgestellte Zeugnisse von Autoritäten vorliegcn. Aus den Kenntnissen seiner Vorfahren folgt doch nichts für seine Person. Er beruft sich weiter darauf, daß er ״in Gemeinschaft mit einem jüngeren Bruder schon im Jünglingsalter eine Sammlung von Epitaphien verfaßt habe." Dazu gehören erstens keine besonderen Kenntnisse, und zweitens schreibt der von ihm zitirte Dr, A. Berliner im Magazin für dir Wissenschaft des Jndenthumö Bd. 6 (!879), S. 86 nur ״den jüngeren Bruder" Abraham nennend wörtlich- ״Die mitgctheiltcn Grabschriften gehören einer Sammlung von Epitaphien an, welche ein früh Heimgegangener Enke! des S. 73 erwähnten Michel Simon May, der hoffulmgSvolle Jüngling Abraham May (starb am 5. April!870) angelegt und mir wenige Monatc vor seinem Tode übergeben hatte, nicht ahnend, daß sic einst zu seinem Gedächtnisse dienen werden." Herr May zitirt wider mich eine Stelle auS dem bekannten Werke Arbaa Turin! von Jakob den Aicher, welches die Grundlage zu dem Nitualkodex Schnlchan Aruch bildet. Daß diese Stelle nicht auf allgemeine Lösbarkeit der Eide rc. zu deuten ist, ergiebt sich unzweifelhaft auS folgenden Worten desselben Werkes, die Herrn May wohl bekannt waren (da er sic in meinem am 9. Mai dem Redakteur des ״Ncichsbotcu" übergcbcncn, von diesem vier Tage hindurch nicht abgcdruckten Manuskript gegen Nr. 106 des ״Ncichsbotcn" gelcsen hat). Im Tur Orach Chajjim § 619 heißt cS also: ״Was aber das Gelübde angcht. welches einen sein Ncbenmcnsch geloben macht, oder den Eid, welchen ein Nebcumensch oder das Gericht schwören laßt, so nützet denselben die Vernichtigung nichts." Eisenmenger, welchem Antor gewiß Niemand Parteilichkcit zu Gunsten der Juden vorwerfen kann, schreibt in seinem Entdeckten Judcnthum II, 499: ״Hierüber nun meine Meinung anzuzcigen, so muß ich gestehen, daß in den rabbinischen Büchern, wie obgedacht, das saische Schwören scharf verboten sei und daß eS wahr sei, daß bei gedachten beiden Gattungen der Eutbindüngen vom Eid oder Schwur von nichts anders als solchen Eiden gehandelt werde, welche Gattungen der Gelübde sind, dadurch sich Jemand freiwillig und auS eigenem Trieb, ohne Begehren und Auslegung von Jemand anders, etwas zu thun oder zu lassen verbindet." Ben befreundeter Seite geht mir der ״Reichsbote" vom 19. Mai zu, der einen ausführlichen Artikel gegen mich enthalte. Ich habe denselben nicht gelesen, bcabsichtigc auch nicht ihn zu lesen, und noch weniger beabsichtige ich, meine Zeit mit einer Widerlegung zu vergeuden. DaS bisher von mir AuSgcführte wird für alle Unparteiischen genügen. * * .. , * Hu׳r könnte!ch schließen. Da ich aber noch einmal öffentlich das Wort habe ergreifen müssen, seien mir noch zwei kurze Bemerkungen gestattet. In Nr. 99 der ״N. Pr. Ztg." schrieb ich. cS sei unmöglich, daß ein gelehrter jüdischer Talmudist sich so geäußert habe, wie in dem Berichte über dic Bcrsammlung dcr Ehristlich Sozialen vom 24. April angegeben. Zn meinem Bedauern höre ich, daß man auf Grund dieses ,unmöglich" Herrn Hofprcdiger Stöcker der Unwahrhastigkcit bcschuldigt habe. Obwohl diese Beschuldigung in meinen Worten weder liegen sollte noch liegt, erkläre ich dieselben doch, um auch keinen Schein eines Anlasses zu