Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1885)
- Article
- Die Ausweisung ausländischer Juden
- Date
- 1885-05-28
- Page
- 338 (sequence 2)
- Language
- German
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338 richt für die Kinder, man errichtete für sie ein Ritualbad, kurz, man suchte sie durch Rath und That wirthschaftlich zn heben und ihnen in jeglicher Weise zur Seite zu stehen. Und nicht minder gebührt den hiesigen städtischen und staatlichen Behörden warme Anerkennung für die rücksichtsvolle Milde, welche sie das stille Werk der Liebe, das hier an unglücklichen Glanbensbrüdern geübt wurde, nicht stören ließ. Wie ein Blitz anS heiterem Himmel fährt die Schreckensnachricht der Aus- Weisung hernieder und zerstört unbarmherzig dieses fried- .lichc, gottgefällige Schassen und vernichtet die Hoffnung auf eine gesicherte glückliche Zukunft, welcher die Kinder der Emigranten hier entgcgenrcifcn durften. Warum diese harte Maßregel? Die jüdischen Fremden haben die öffentliche Armenpflege nicht in Anspruch genommen, man kann auch ihre Staatsgefährlichkeit nicht erkennen. Wohl befinden sich unter ihnen einige, welche sich gegen die allgemeinen Gesetze versündigt haben und von dem Arm des Strafrichters erreicht worden sind. Mau kann aber nicht sagen, daß die hiesigen Emigranten zu der Berbrccherstatistik ein unvcrhältnißmäßig hohes Kontingent gestellt, und gerade diejenigen, welche die Ersten sind, die jetzt abgeschoben werden sollen, erfreuen sich eines völlig makellosen Rufs. Man wird auch nicht behaupten wollen, daß die hiesigen Fremden dem Deutschthum gefährlich werden können. Einmal sind die russischen und galizischen Juden gerade in ihrer Hcimath die Träger des deutschen Elements, sodann aber schließen sie sich hier, namentlich auch durch den Unterricht ihrer Kinder, völlig deutscher Sitte an. Sie stehen in regstem Verkehr mit den Einheimischen als Lumpensammler, Handarbeiter, Hausirer u. s. w. Mau wird daö Mögliche thun, um eine Milderung der anscheinend allgemein beabsichtigten Ausweisung zu erlangen. Wir glauben nicht, daß eine Aenderung der beschlossenen Maßregel erreicht werden wird; cs ist aber gut, daß man das Sciniac auch nach dieser Richtung hin versucht. Am Empfindlichsten trifft dieselbe die nach Nußland Zuständigen. Dort sind die Verhältnisse bckauntlich sehr trauriger Art, und außerdem dürfte sehr Vielen ans nahe liegenden Gründen die Rückkehr dorthin geradezu unmöglich sein. Wohin? Ach, ans diese bange Frage gicbt eö keine Antwort. Immer weiter, immer weiter, heimathlos, ruhelos, stätteloS mit Weib und Kind.-- — Wir haben in Nr. 20 dargelegt, wie kein geschricbeneS Gesetz in Preußen vorhanden, welches den Staat nöthigt, den Fremden bei sich zu dulden. Es hat der Fremde kein Anrecht auf den Aufenthalt in einen! Staate, wo er das Jndigenat nicht erworben. Politische und polizeiliche Erwägungen können die Versagung des GastrechtS herbeiführen; ihm stcht nicht einmal die Frage nach dem Grunde dieser Versagung zu. Aber von diesem Rechte der Ausweisung wird doch nur in dem äußersten Nothfalle Gebrauch gemacht, weil das Gefühl der Menschlichkeit dagegen spricht. Als im Jahre 1R70 Frankreich während des Krieges mit Deutschland die Deutschen answieS, da ging doch ein Ruf der Mißbilligung durch die ganze zivilisirte Welt. Es müssen daher ohne Zweifel für die jetzt iu Preußen ergriffene Maßregel sehr gewichtige Gründe vorliegen, deren Erkenntniß sich der Allgemeinheit entzieht. Mau wird hier den Unglücklichen, welchen man bis jetzt eine hingebende, opferfreudige Liebe entgegengebracht hat, diese Treue auch in der bittern Stunde bethütigcn, in welcher sie ans einem brüderlich gesinnten Kreise zu scheiden gezwungen sind, der ihnen zu einem wohnlichen Heim geworden ist Möge Gott ihnen Schutz und Schirm sein und seine unerschöpfliche Barm- Herzigkeit sich au ihnen bewähren, wo die Menschen — sicherlich nothgedrungcn — sich ihnen hart gegenüber stellen. Wir aber möchten an unsere Brüder nah und fern die ernste Bitte richten, Rath zu schöpfen. Der gleiche Rechtsruck, unter welchen! die Armen aus Deutsch-!and verwiesen werden, kann auch in anderen Ländern gegen sie in Anwendung gebracht werden.. Aus Ruß« land und Rumänien liegen keineswegs Anzeichen vor, daß das Loos der dortigen Inden sich günstiger gestattet. Sie werden dort zur Auswanderung gezwungen werden: sie sträuben sich dagegen so lange cs nur inunerhin möglich ist. McistentheilS wird die äußerste Noth sie erst dazu bewegen. Ar!!!׳ und elend werden sie eine neue Heimath zu erspähen suchen. Wo wird diese zu finden sein? Was sollen und können wir für sie thun, wenn sie an unsere Thür klopfen? Für die russischen Flüchtlinge sind leider Unsummen vergeudet worden, die ihnen selbst keinen Nutzen gebracht, welche nur die Einnahmen der BefördernngSanstalten vermehrt haben. Wir haben ans Europa Hunderte nach Amerika gesendet, welche elender und ärmer zurückexpedirt wurden. Wie Biele mögen schon jetzt buchstäblich umgekommen sein! — Was sollen und können wir für unsere armen Brüder thun?? Fanatismus. (Schluß.) Wir haben an diesen aus den! Leben gegriffenen Beispielen gezeigt, wie der Vorwurf des Fanatismus oft völlig gedankenlos und gänzlich unberechtigt gegen Orthodoxe geschleudert wird, während gerade Diejenigen, von denen ein solcher auSgeht, es sind, welche denselben