Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1885)
- Article
- Fanatismus
- Date
- 1885-05-14
- Page
- 306 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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306 achte den Herrn spricht er, .,wegen seiner Nespektabilität und Intelligenz, ich erkenne seine Befähigung für den Vertrauensposten rückhaltlos an; aber wir können ihn unmöglich dazu berufen, weil er zu fanatisch ist. Durch diesen Fanatismus steht er im ׳Gegensatz zu der Mehrheit der Gemeinde." Ein .znstimmendes Kopfnicken bezeugt, daß Herr D. an den allgeniein bekannten Fanatismus des Herrn X. erinnert hat, und alle Wähler mit dem Argumente der Inkompatibilität des Loschen Fanatismus und eines Sitzes in den Gemeindckollegien völlig einverstanden sind. Worin besteht aber dieser furchtbare Fanatismus des Herrn X. Vcranstaltet er zu seinem Privatvergnügen kleine Autodafe's von Sabbathcntweihern und Austernvcrtilgcrn? Weist er Jedem die Thür, der im Verdachte steht, keine Tesillin zu legen? Erwidert er keinen Gruß eines Bekannten, der keine Zizith trägt? Flucht er einem Jeglichen, der nicht seine religiöse Anschauung theilt? Ach nein, nichts von allem Diesen. Herr X. ist ein freundlicher, dienstwilliger, gefälliger Mann, gegen Jedermann wohlwollend und im steten freundschaftlichen Verkehr mit Leuten, die am Sabbath ihr Geschäft nicht• schließen, die ihren Haushalt nicht ״koscher" führen. Aber er ist eben ״fromm" und nach der Meinung Vieler ״übertrieben fromm", d. h. sein Gcschüft ruht nicht nur am Sabbath absolut, sondern er nimmt sogar keinen Regenschirm am Sabbath, weil sein Wohnort als eine offene Stadt betrachtet werden muß. Und dies nicht allein, er hält auch seine Kinder zu gleichem Verhalten an. Ja, er duldet von Niemandcm einen Spott über diejenigen Observanzen, die ihm heilig sind und scheut sich nicht, mit Wärme und Eifer gegen Jedermann seinen Standpunkt zu verthcidigcn. Das ist der X'sche Fanatismus, welcher ihm die Thür des GemeindesitzungSjaalS auf ewig verschließt! Wer ist hier aber in Wahrheit der Fanatiker? Diejenigen, welche diesen Herrn X. lediglich deshalb nicht wählen, weil er gewissenhaft die Gebote der Re׳- ligion beobachtet, oder dieser selbst? Dieselben, welche so fanatisch sind, einen sonst ehrenhaften und völlig geeigneten Mann nicht zu wählen, weil er die Vorschriften der Religion gewissen- Haft beobachtet, können cS aber diesem selben Herrn X. nicht vergeben, daß er die Anstellung eines Lehrers bekämpfte, weit dieser Lehrer in Gesinnung und That das jüdische NeligionSgesetz offenkundig mißachtet. Er hat kürzlich bei einer solchen Veranlassung erklärt, daß er dem Kandidaten um die Stelle an der NeligionSschule nicht seine Stimme geben könne, da dieser thatsächlich und zugestandenermaßen das Verbot: ולא תשחית את פאת זמנך regelmäßig und prinzipiell übertrete. Ein solcher Mann aber sei nicht geeignet, die Jugend in der jüdischen Religion zu unterweisen. Ein jüdischer Lehrer habe durch sein eigenes Beispiel dem Gesetze Gehorsam zu bezeigen, das er seinen Schülern als göttliches Gebot zu lehren berufen sei. Diese Motivirung zählte fortan mit zu seinen schwärzesten Thaten und wurde als eine eklatante Bestätigung des längst feststehenden, ihn deS wüthigsten Fanatismus überführenden UrtheilS erklärt. Unsere Frage: wer war hier der Fanatiker? möchte auffällig erscheinen. ״Natürlich, der Herr X., welcher ja den armen Lehrer, vielleicht gar Familienvater, die gute Stelle streitig machte, weil er nicht der gleichen ״rigorösen" religiösen Anschauung huldigt," — rief Herr A., dem ich diese Frage vorlegte. ״Wir wollen doch der Sache gründlich auf die Spur gehen," erwiderte ich, ״vorausgesetzt, daß Sie Muße haben, mich ruhig anznhörcn. Ich empfahl Ihnen kürzlich einen jungen Mann für den Posten eines Lehrlings in Ihrem Geschäfte, einen lieben, prächtigen Knaben, der frisch und mn.thig in die Welt und auf seine geschäftliche Laufbahn hinschaute, als ob ihm die Gründung seiner Firma als Rothschild Nummer Zwei bereits gelungen. Ihnen gefiel der stramme Bursche auch ganz ausnehmend; er schrieb eine gute Hand, rechnete vorzüglich u. s. w. u. s.,m. Sie konnten sich aber dennoch nicht entschließen, ihm den wichtigen Posten als Lehrling anznvertrauen, weil in seinem sonst vorzüglichen Schul- Abgangszengniß die Bemerkung stand: ״es war an N. N. hin und wieder eine gewisse Flüchtigkeit zu tadeln, welche, sich auch in der Ausarbeitung der Exerzitien bcmerklich machte." Sie wiesen mit bcdenklicher Miene auf diese Rüge hin und meinten, daß man hieraus doch auf einen Mangel an Ernst bei Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten schließen müsse, Sie aber in Ihren! Geschäft nur ganz verläßliche junge Leute verwenden wollten. — War das von Ihnen fanatisch? Gewiß nicht. Sie hatten keine Lust, dem mangelnden Ernst Ihres Lehrlings die Registratnr Ihrer Briefkopirbücher und andere bedeutende Dinge anzuvertranen und möglicher Weise verderben zu lassen. Sie hatten vollkommen Recht. Nun aber ist doch das religiöse Bewußtsein des Kindes und dessen Erziehung zur gewissenhaften Treue gegen die Satzungen des Iudenthums mindestens so wichtig wie Ihre Registraturarbeitcn, ja selbst wie Ihre Kassenverhältnisse — und da wollen Sie cs dem Herrn X. verargen, wenn er sagt: einem Manne, der gerade in der Erfüllung seiner religiösen Obliegenheiten fortgesetzt eine leichtfertige Gesinnung bethätigt, darf ich nicht die religiöse Unterweisung der Jugend anvertrauen? Ich behaupte, Herr X. ist nicht fanatisch, sondern handelt nur ganz verständig, wie jeder Mann handeln würde in Bezug auf ein Objekt, das ihm werthvoll ist. Diejenigen aber, welchen die gewiffenhafte Beobachtung