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Jeschurun · 1885-05-07 · Heft 19 (7.5.1885) · p. 298

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 19 (7.5.1885)
Article
Deutschland : Danzig [Nachricht]
Date
1885-05-07
Page
298 (sequence 2)
Language
German
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298 kowski: ״Fest steht, daß ZilinSki den Mankowski vollständig in seiner Gewalt hatte. Einmal wußte er ihm dadurch zu imponircu, daß er ihm sagte: sage nur gegen die Juden und zwar gegen Joscssohn aus, dann werden die Inden vertrieben werden, dann wirst du die für die Entdeckung des Mörders ausgesetzte Prämie und auch noch Geld erhalten, das bereits von den reichen Herren für dich gesammelt ist." Und ferner: ״Daß Verbrechen anS Judenhaß begangen werden, um sie den Juden zur Last zu legen, hat der bekannte Prozeß in Tisza-ESzlar und die Affäre des Neustettincr Synagogcnbrandes bewiesen." B. Wurzln!! g, 29. April. Jede Förderung zur Thorakcnntniß, jede Bestrebung, die, möge sie noch so klein, zu jenen! Ziele führt, müssen wir mit freudigem Herzen begrüßen. So hat sich hier zu den vielen bestehenden Vereinen noch ein neuer gesellt, besten Ausgäbe ist: ״Verbreitung jüdischer Wissenschaft bei der israelitischen Jugend durch einen gründlichen Unterricht in den betreffenden Disziplinen in thunlichst ausgedchnlen! Maße". Der Verein verdankt sein Entstehen jenem Umstand, daß nämlich die Schüler den selbst ständigen israelitischen Elementarschulen zu früh entzogen werden und sich in die Staatsschnlcn aufnehmen lassen, ohne gehörige Vorbereitung in den NeligionSgegenständen zu haben. Oer Verein hat sich nun die Aufgabe gestellt, diesen Zöglingen an den freien Schultagen Unterricht in den betreffenden Disziplinen ertheilcn zu lassen. Zunächst wird חומש נניאים und הי' אדם gelehrt, später )!och משנה und נמרא. Knaben vom neunten Lebensjahre können schon am Unterrichte thcilnehmen. Der Preis dcö Unterrichts ist für Kinder der Mitglieder 50Pfg., für Kinder von Nichtmitgliedern 1 Mark 50 Pfg. monatlich. Arme Kinder erhalten den Unterricht gratis. Man hat bereits zwei tüchtige Lehrfrciftc gewonnen, die nnt dem Unterrichte schon degönnen haben. Der Verein hat so allgemein Anklang gefunden, daß derselbe schon in der ersten Woche seines Bestehens 75 Mitglieder zählt. 35 Zöglinge nehmen bereits am Unterricht Thell. Um den Verein haben sich besonders die Herren I. Bambergcr und Jsaac Noscnfcldcr Verdienste erworben, und verdienen daher öffentliche Anerkennung. Möge der Verein seinen edlen Zweck erreichen und edlen Herzen, denen unsere Thora noch heilig ist, besonders empfohlen sein, um ihn kräftigst zu unterstützen. Reichlicher Lohn ist ihnen sicher! ותומביק מאשר למחזיקים נד. עץ חיים היא. -r. Nördliugen, l. Mai. Am 27. o. M. fand Hierselbst unter Betheiligung auch der städtischen Be- Hörden die feierliche Grundsteinlegung der neuen Synagoge statt. -x. Münster, 1. Mai. Es scheint nunmehr dem Freunde D. Justus, Hern! Ör׳. Ecker, ein wenig zu Leibe gerückt zu werden, da gegen denselben in Veranlassung seiner Schrift ״.l 00 Gesetze heS Judenkatechismns" auf Anordnung dcö Kultusministers von Goßler die DiSziplinaruntersuchung eingeleitet worden sein soll. Ucber diese Angelegenheit schreibt jedoch die ״N. A. Z.": Durch!nehrcre Blätter geht die' Notiz, daß auf Anordnung des Kultusministers gegen den Privatdozcnten Or. Ecker in Münster wegen der Schrift 100״ Gesetze des Jndenkatechismus" die Disziplinär- Untersuchung eingclcitet!vorden sei. Wie wir zuverlässig erfahren, ist von einer solchen Disziplinar.untersnchung an zuständiger Stelle nichts bekannt. 6״. Königsberg i. Pr., Ende April. Die hiesige Stadtschuldeputation hat kürzlich folgende Verfügung erlassen: ״Die König!. Regierung hat bezüglich des Religionsunterrichtes der jüdischen Schulkinder im Anschluß an die gesetzlichen und ministeriellen Bestinzmungen durch hohe Verfügung vom 24. Mai er. Nr. 912/4 II. folgende, die unserer Aufsicht unterstellten Schulen betreffende Anordnungen getroffen: 1) Es dürfen jüdische Schulkinder au dem christlichen Religionsunterricht nur thcilnehmen, wenn der betreffende Vater oder Vormund die ausdrückliche schriftliche Erklärung abgiebt, daß der Schüler (die Schülerin) zur Wahrl!ch!!!ung des bezeichneten Unterrichts in allen seinen Theilen für das laufende Schuljahr verpflichtet bleiben soll. 2) Es ist seitens der Schnldcputation dafür zu sorgen, daß möglichst kein schulpflichtiges jüdisches Kind ohne Unterricht in der Religion aufwachse. Gegen Eltern, welche ihre Kinder weder dem Religionsunterrichte der jüdischen, von der Synagogengemeinde errichteten Neligionsschule, noch dem Religionsunterrichte der öffentlichen christlichen Schule zuführen, auch dieselben nicht durch einen qualiflzirten Privatlehrer in der Religion unterrichten lasten, soll zwangsweise vorgegangen werden. In Ausführung dieser Verordnungen bestimmen wir, daß künftighin die Schulvorsteher die jüdischen Schulkinder an dem christlichen Religionsunterricht der Schule nur auf Grund der ad 1 bezeichnten Erklärung thcilnehmen lassen. Um ferner kontra!iren zu können, ob die an dem christlichen Religionsunterricht nicht theilnehmendeu jüdischen Schulkinder überhaupt Religionsunterricht empfangen, setzen wir fest, daß uns von den Schulvorstehern alljährlich regelmäßig bis zum 20. Mai und bis zum 20. November z. I. ein Vcrzeichniß sammtlicher, die Schule besuchenden jüdischen Kinder eingcreicht werde; dies Verzeichniß muß folgende Angaben enthalten: 1) Vor- und Zuname des Kindes, 2) das Alter (Jahr und Tag der Geburt), 3) empfängt dasselbe den Religionsunterricht a. der öffentlichen christlichen Schule? d. der jüdischen Neligionsschule? 4) ist dasselbe bis jetzt ohne jeden Religionsunterricht? Es' dürfte sich besonders empfehlen, daß die Schulvorsteher bei der

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