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Jeschurun · 1884-11-13 · Heft 46 (13.11.1884) · p. 722

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 46 (13.11.1884)
Article
Der Erlaß des Herrn Kultus- und Unterrichtsministers vom 18. Juni 1884
Date
1884-11-13
Page
722 (sequence 2)
Language
German
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722 jetzt, in dem Augenblicke, wo er von der Schule! scheidet, um }in־ Universität zu gelangen, sagt ihm . die Schule: Übertritt deine Religion, entheilige deinen! Sabbath, belaste dein Gewissen! Wird hierdurch! nicht die Schranke niedcrgcrisscn, welche durch die ' religiöse Erziehung des jüdischen Vmufc* u n d der preußischen Schule mit ängstlicher Sorgsalt gegen die?Rach! der?eidcuschast, gegen den Reiz der Sünde in des jungen Menschen Wesen weise ausgerichtct ist? wird ihm hierdurch nicht im Widerspruch mit seiner ganzen bisherigen Erfahrung gelehrt, die Religion zu mißachten und das ihm als Heiligstes (gezeigte um äußerer Bonheile willen preiszugebcu? Der bedcutcnste Aiomcnt in seinem jungen?eben wird ihm der qualvollste. Er sollte der weihevollste ihm sein, und er zerstört das (Göttlichste im?Rettichen : die Wett zu bewahrende Treue und den der Religion zu bethätigcudcn Gehorsam. Verachte deine Religion, höre nicht aus die Stimme deines Gewissens, solgc der Mahnung der Klugheit, welche dir räth, um Ehre und Ruhm und einer an׳ gesehenen bürgerlichen Stellung willen der Religion den Rücken zu wenden, mit religiöser Gewissetthastigkeit kommt man nicht weiter — das wäre die Weisung, die ihm, dettt jüdischen Schüler, von der Schule mit aus den Weg gegeben wird, das wäre die?ehre, die er als Frucht der ganzen Erziehung eiuzuheimscn hätte?! Da stehen zwei Jünglinge, kaum der Kindheit entwachsen, in der Prunk statte der Schulhallen; beide haben dank der elterlichen Erziehung und dank der weisen preußischen Schulordnung nicht nur sich Kenntnisse erworben, sondern auch das Bewußtsein von dem der Religion zu zollenden Gehorsam in sich ausgenommen. Sic sind im Begrisse durch die abzulegende Reiseprüsuug das Siegel an diese händliche und Schulerziehnng za legen. ״Ihr müßt heute eine schristliche Arbeit anscrtigen," spricht zn ihnen die Schule, der sie Ehrfurcht und Gehorsam zu bczeigen gewohnt sind. ״Ihr müßt euer Gewissen mit einer von eurem Religionsgcsetzc als Sünde verpönten Handlung belasten." heißt diese Aufforderung mit anderen Worten, freilich werden sie nicht durch körperlichen Zwang hierzu gcnöthigt, aber der moralische ist viel gewaltiger. ״Weigert ihr euch, der Aufforderung Folge zu leisten, so werdet ihr von der Ablegung der Reise- Prüfung ausgeschlossen, ihr verschließt euch damit den Weg zur Universität, ihr zerstört euch damit die?ausbahn, für welche ihr euch bis zttm heutigen Tage vor- . bereitet habt." Bor diese Alternative gestellt, überwiegt bei dem einen der Jünglinge die Erwägung deS zeitlichen Bort Heils; er ist zn schwach, der Verlockung zu widerstehen. Wohl pocht ihm. das Herz, wohl zittert die Hand; cS ist ja das erste Mal, daß er den Sabbath entheiligen soll. Aber das Opfer einer ihm thcnern?cbcnsstcllnng dünkt ihm zu schwer; er sichert sie sich durch den Bruch mit dem Gebote seines Gottes. Der Andere ist festeren Karakters; ihm gilt das Gesetz seiner Religion unverletzlich; er entschließt sich wehmüthigcn Herzens dem Studium Valet zu saget:, um seine Seele nicht durch eine Sünde zu beflecken. Er war ein guter, gehorsamer Schüler, der Wissenschaft ergeben. Er hatte den gelehrten Beruf erwählt anS?iebc zum Wissen; aber die Religion ist ihn! theurer. Er verneigt sich vor seinem Direktor in stummer Resignation und wankt der Thür zu, seine schönste Hoffnung hinter sich lassend. Sollen wir fragen, wer der Edlere, der -Bessere ist, derjenige, welcher dort am Sabbath seine schriftliche Prüfungsarbeit anfertigt, oder der sich Entfernende? Wir können den Gedanken nicht fassen, daß bei Erlaß der Verfügung vom 18. Juni diese Erwägung gegenwärtig gewesen, wir können nicht an die Möglichkeit glauben, daß daran gedacht worden ist, wie hier gleichsam eine Prämie für die Uebertrctung eines NeligionSgcsetzcS geboten wird, welche nur von demjcnigcn verdient werden kann, welcher nicht vor einer Sünde zurückschrcckl; wie der Sittlichere, Gewissenyaftere. Ernstere und wegen dieser Sittlichkeit, dieser Gewissenhaftigkeit und dieses Ernstes wahrlich auch Berufenere von dem Streben nach Wissen und Erkenntlliß und einen! höheren Wirkungskreise zurückgeschreckt und znrückgewieseu wird. (Fortsetzung folgt.) ZiiloWitW ZtiNlllilvtisIjkit. Bon Samson Raphael Hirsch. (Fortsetzung.) XXIII. Habsucht. Eine offene maucrlose Stadt Ist ein Mann, der seinem Verlangen keinen Einhalt that. (25, 28.) Grab und Verwesung werden nicht satt, Und des Menschen Augen werden nicht satt. (27, 28.) Der Habgierige weckt Widerstreit, Wer aus Gott vertraut wird satt. (28, 25.) ׳Roch viel verderblicher als Genußsucht ist Habsucht. Genußsucht findet ihre Grenze in der Sättigung und ein Uebcrntaß des Genusses macht zuletzt unfähig zum Genießen. Habsucht kennt aber keine Sättigung. Sie ist eine?eidenschast, gegen welche der, welcher ihr nicht früh einen Einhalt setzt, völlig wehrlos wird. Und wie (Sjrab und Verwesung Alles aufnehmen und verzehren, ohne Nutzen davon zu ziehen, so sucht das unersättliche Auge des Habgierigen nur immer mehr Besitz zu erlangen, ohne des Besessenen froh zu werden. Eine Grenze findet die Habgier. Sie selbst weckt

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