Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1884)
- Article
- Der Erlaß des Herrn Kultus- und Unterrichtsministers vom 18. Juni 1884
- Date
- 1884-11-13
- Page
- 721 (sequence 1)
- Language
- German
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XVII. Jahrgang. Hannover, den 25. Marche sch Ivan 5645. 15. November 188-4. U 4(5. ®[atlpHstljrifl zm׳ Förderung jüdischen Geistes und jüdischen Lebens in Haus, Gemeinde uitb Schule. ücßriimli׳} von SniHlOU Mphvel Hirlch, J1nf1f>i11fr 11.?sraffilifiiifn iufipnsgrFrlffifinji 311 JlmiPIWt a.A Nene Folge. - Zweiter Jahrgang. Horaiisgegcbeil unter Mitwirkung des Begründers »nd bewährter Genossen von Asaac Kirsch. Diese Wochenschrift erscheint jeden Donnerstag mindestens 2 Bvgen stark. — AbvnncmenlSprciS bei allen Postanstalten nnd Buchhandlungen 2 JO. r»0 für das Vierteljahr. Der Buchhandel verkehrt durch die Helwing'sche Berlagöbnchhand. lnng zu Hannover. — Die Expedition ver>endet auch dircet und franko inner Streifband den Jahrgang für 12.(6. oder 7 Gulden österr. 2?ähr. nach Deutschland nnd Oesterreich׳, für l l JC. ober 18 Fr. nach den Ländern des Weltpostvereins. — 11 :eigen werden mit 2n.*$ s. d. :;gespaltenc Petit^eile oder deren Namn berechnet. — ttypebiti 011: Hannover. Artilleriestr. 2N. Inhalts Verzerchnisr von Nr. 46. Ter Grlaß des Herrn Kultus-;ind Unterrichtsininisiers vom 18. Juni 188-k! Fortsetzung . — Salomonische Spruch- Weisheit Fortsetzung>. — Jur <V»cfd)id>tc der Inden in Mecklenbürg i Fortsetzung). — Der jüdische Gheschliis;. — Nacht ge slirnc iFortsetzung). — Kollektiv-Berichte aus Ungarn. — Korrespondenzen nnd Nachrichten: Berlin 2, Franlfnn a. i)1 , Osnabrück. Posen, Ans Ostfriesland. Ans der Psaft, München. 9Ukolsbnrg, Krakau, Amsterdam. Aus Helland, London. — Nihilismus nnd Jndenthnm 1 Fortsetzung. — Inserate. Der Erlaß des Herrn Kultus- und lliiterj richtsministers vom 18. Juni 1884. (Fortsetzung./ Wenn der in diesem Reskripte vorgesehene Fall eintritt, daß ein jüdischer Schüler bei einer Reifeprüfung! betheiligt ist, zu welcher die Anfertigung einer schrifllichcn Arbeit ans den Sonnabend angcsctzt wurde, so wird derselbe entweder diese schriftliche Arbeit anssührcn,! oder trotz der mit dieser Weigerung verbundenen Folgen s sich des Schreibens enthalten. Es bedarf vor dein Forum! des königlich preußischen Unterrichtsministeriums nicht des Nachweises, daß das Schreiben am Sonnabend dem jüdischen Neligionsgesctzc gemäß eine Sünde ist, da durch drei Reskripte dieses Ministeriums dieses bereits ausdrücklich zugestandcn ist. Der jüdische Schüler, welcher am Sonnabend schreibt, Übertritt also auch nach der Anschauung des königlich preußischen Unterrichts- Ministeriums das jüdische Ncligiousgesetz. Es kann in den preußischen Schulen keine Schulleitung sagen, dieses sei ein von ihr gar nicht zu berücksichtigender Umstand, weil gerade dieses Nichtschrcibcn von der höchsten Behörde durch Praxis und Verordnung als eine von dem religiösen Gewissen dcS Juden zu verlangende und von der religiösen Toleranz nnd Gercchtigkcit der Schulbehörden zu gewährende Forderung anerkannt ist. Und dennoch versagt der zweite Theil des Reskriptes vom 18. Juni 1884 dieselbe, nachdem der erste Theil desselben in Ucbereiirstimmung mit den früheren Ministcrialerlasscu solche als zu Recht bestehend anerkannt hat, und der eine schriftliche Arbeit am Sonnabend ansertigcnde jüdische Abiturient ist von dem königlich preußischen Unterrichtsministerium zu dieser Verletzung seiner Religion verleitet worden. Während des ganzen zwölfjährigen SchullebcnS ist ihm die. Heiligkeit der Religion durch die ihm trotz gewisser zu überwindenden Schwierigkeiten gewährte Befreiung vom Schreiben am SonnabendseitenS der Schule in eindringlichster Weise gelehrt worden; und