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Jeschurun · 1884-11-06 · Heft 45 (6.11.1884) · p. 706

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 45 (6.11.1884)
Article
Der Erlaß des Herrn Kultus- und Unterrichtsministers vom 18. Juni 1884 [Nachricht]
Date
1884-11-06
Page
706 (sequence 2)
Language
German
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706 jener früheren Reskripte in einen Gegensatz. 29ir! sagen in Betreff dee 'Ü^oitlautts ״vielleicht" denn , eo Dürfte iiumerljin bic An sieht, daß die Matnritäte- , Prüfung einen Tbeik und;war den wichtigsten! Tycil des 3d)11Ucbcno bildet ׳and die Theiinahme i an einer solchen als;um Schulbesuche gehörig auzuiehen ist. keiueeivege ohne 29euerem;11 verwerfen fein. 29ird doch der Schüler bis;1! seiner Entlassung als im Schulverbande stehend betrachtet und unterliegt derselbe doch bi* da bin noch in jeder Einsicht den Schulgesetzen und der Lchuldieziplin. Der sich au den Arbeiten der Reifeprüfung belheiligeude Schüler wird erst nach Beendigung derselben aus der Schule entlassen. Mau wird deshalb sehr wohl behaupten können, daß die Theilnahme eines Schülers an den Arbeiten der Neiseprüfung;um Schulbesuche gehört: und da die Verordnung vom «'>. Mai 1859 die Dievensiru 11 g jüdischer Binder von dem Schulbesuche am Sonnabend als ein 9ied)t der Eltern bezeichnet, das Reskript vom .׳!;׳. Januar 1 klar auespricht, daß mit dieser'Anorduung es ..unvereinbar" wäre, wollte man jüdischen Schülern ..die geringere Berücksichtigung" der Diepensatiou vom Sehreibeu am Sonnabend versagen, so wäre der Nachweis von der ׳Vereinbarkeit des Reskripte vom 'S. 9uni 1884 mit den früheren von! 859 und 1889 uuseree ErächteuS erst noch zu erbringen. Aber wenn mau auch die Meinung vertreten!vollte, daß die Ablegung der Reifeprüfung nicht absolut mit;um Schulbesuch gerechnet werden müßte, und deehalb ein Widerspruch mit dem 29ortlaute der früheren Ministerialerlasse in der Verfügung vom 1 s. 9uni d. 9. nicht nachgewieseu werden könnte, jo dürfte ee doch geradezu unmöglich sein, eine Uebcrcinstimmnug dee Geistes diesee mit jenen älteren Reskripten hcranezusinden. Und eine solche erscheint uns viel uothwendiger. Wae srouimt es, den Buchstaben zu retten, den (voift aber preiezugebeu > Betrachten wir doch diese drei Verfügungen des Preußischen Unterriehteminisleriume in ihren inneren Beziehungen;11 einander. Dae AAinisterialreslript vom 6. Mai 185'.» bestimmt, daß jüdischen Schülern Dispensation vom Schulbesuche am Sonnabelld enheilt werden müsse, sobald deren Eltern and religiösen Motiven solches wünschen. Dae Ministerialreslript vom Januar IS»>9 erkennt in dieser für die öffentlichen höheren Schulen dee Staats a l l g e m e i u g üllige 11 2luorduung lediglich die Befolgung dee Gebote der Grundsätze religiöser Toleranz und verfügt demgemäß ein Zwiefaches: erslcne. daß es unmöglich sei, unter Anerkciiimng dieser Grundsätze jüdischen Schülern die Enthaltung vom Schreiben am Sonnabend zu versagen, und zweitens, daß die ׳Anwendung dieser allgemeinen Grund׳ sätze, welche bei allen öffentlichen Schulen in Preußen in Geltung sind, nicht durch Spezialbestimmungen eingeschränkt werden können. Das Ministerialreskript vom 18. 31111t 1884 stellt sich auf den Boden seiner beiden Vorgänger und versagt dennoch den jüdischen Schülern die doch gewiß geringere Berücksichtigung, ent einem einzig en Sonnabend ihres ganzen zwölfjährigen Schullebens sich des Schreibens zu enthalten. 3m Jahre 1859 werden die jüdischen Schüler von dein Schulbesuche am Sonnabend entbunden, im Jahre 1SS9 wird die Praxis bestätigt, daß die jüdischen Schüler am Sonnabend nicht zum Schreiben angehalten werden dürfen, im Jahre 1884 wird anerkannt, daß mit der bisherigen unter der Herrschaft dieser beiden Verordnungen sich entwickelten Praxis nicht gebrochen werden solle, aber man versagt dennoch den jüdischen Schülern eine Nücksichtnahnle, im Vergleich mit der Berücksichtigung die durch die Reskripte von 1859 und 1H(>9 geübt wird, sehr germgsngigcr Art. Wenn die Schule es zwölf 3ahre lang ertragen kann, daß die jüdischen Schüler am Sonnabend nicht zur Schule kommen, oder, falls sic anwesend sind, sich dee Schreibens enthalten, dann sollte es denkbar sein, daß im Geiste und in Uebereinstimmmig mit dieser religiösen Toleranz die Versagung dieser Rücksichtnähme an dem einzigen letzten Sonnabend des gesammten Schullebens stehen könnte? Wir sind deehalb der bestimmten ׳Ansicht, daß bei dieser Verfügung, die mir einen einzigen Tag, ja nur einige wenige Stunden, im Leben des jüdischen! Bürgere int Auge hat, nicht genugsam die Tragweite! dieser plötzlichen Versagung einer Rücksicht, welche dem, . jüdischen Schüler während seiner ganzen Schulzeit er-! wiesen worden ist, erkannt und gewürdigt worden ist : Der Herr Minister kann nicht gewillt sein, den jüdischen j Bürgern die Möglichkeit zu benehmen, ihre Kinder der j Wissenschaft zuzusühren — schon diese hypothetische Ver- : m'tnung dünkt uue fast ein Mangel an Berlranea, welches dem obersten Leiter des preußischen Schulwesens; gebührt ' — und wenn nachgewiesen werden könnte,! daß durch jene Verfügung vom 18. Juni d. 3. solches! der Fall wäre, so wird er gewiß nicht zögern, : dae Geeignete in dieser Hinsicht zu veranlassen. Weil wir hiervon uns überzeugt glauben, wollen wir uns , mit den praktischen Folgen dieses Ministerialreskripts beschäftigen. (Forlsetznng folgt.)

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