Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1884)
- Article
- Der Erlaß des Herrn Kultus- und Unterrichtsministers vom 18. Juni 1884 [Nachricht]
- Date
- 1884-11-06
- Page
- 705 (sequence 1)
- Language
- German
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XVII. Jahrgang. Hiiniiovcr, dcu 1^. Marchcschwan <». November .n 45 Hi{1ulp1mljriff zur Förderiulg jüdischen Geistes und jüdischen Lebens in Haus, Gemeinde und Schule. 5i1Cj}riitul1.׳l von ÄflltlfOu ilulpIjiU'l .pii'ji!), Jiußftiurr 11.?sniefiliPificii itrfi1|io!1s((fffffF1f1nFt j1Kpnm(5fWl n. ill. Neue Folge. - Zweiter Jahrgang. •f'crnnSgegcbcn unter Mitwirkung bcS Begründers und bewührter Genossen von Afaac Llrsitz. Tiefe Wochenschrift crfchcint jeden Donnerstag mindestens I Bogen stark. — AbonnemcntspteiS bei allen 1־' ofta 11 ft alten nnd Buchhondlnngen 2 ,M •r>0 liir baö Vierteljahr. Der Buchbemdel verkehrt durch die Helwing'sche Berlagsbuchhandlnng zu -Hannover. — Die brvedilion versendet anch dircet nnd franko nmcr Streifband den Jahrgang für \2<fi oder 7 Gulden Liften־. Währ, nach Dentschland nnd Oesterreich־, für l l ./L oder lS Fr. nach den?ändern deö Weltpostvereins. — An zeige n werden mit 125 ..j f. d. :!gespöttene Peliizeite oder deren Nmun berechnet. — Grpcdilion: Hannover,?lrtilleriestr. IN. Inl)»1!ts-V1׳r,Zl׳ichnisr vor! Nr. > Ter Gelost des Herrn Kultus- und Unterrichtsniinisters j vom IS. Juni 1SS4 -Fortsetzung . —- Ileber die Gesetzlichen! Bestimmungen in Betreff des?andrabbinats der Provinz Hesfen.! - Aus dem ungarischen Abgeordnetenhanfe. — Kolleklnueen : talmndischer Sentenzen. — Nachlgestirne -Fortsetzung — Ter! Ghetto in Norn. — Korrespondenzen und Nachrichten ־. Würz-! bürg. Aus dem Regierungsbezirk Kassel, Ans Mitteldeutschland,! Frankfurt a. M., Wien, Krakau, Alls Galizien, Nemra, Preß- : bürg, London, Jassl), Bukarest. — Bücherschan. -- Nihilisrnns : und Jlldeuthuul i Fortsetzung. — Inserate.! Der Erlaß des Herrn Kultusmrd Unten j richtsliniilsterö vom 18. Jlmi 1884. (Fortsetzung.,! Daß diese Rücksichtnahme aus das Religion-.׳gcsetz; der jüdischen Schüler in mancher Hmsichl mil einiger - Unbegnemlichkeit verbunden sein!nag, verleiht derselben! erst ihrer! ivahrcn Werlh und erhöht deren sittliche : Bedeutung; gerade dadurch tritt erst recht eigentlich! die dem religiösen Wesen seitens der Schule durch diese i Rücksicht gezollte .Huldigung in die Erscheinung. Würde i gar kein Opfer von der Schule dafür gebracht werden,! so wäre diese Rücksicht nicht ancrkenncnswcrth, deren j Versagung hingegen ein Akt der schreiendsten RücksichtSlosigkeit. Die überwiegende Mehrzahl der preußischen Schulleitungen hat durch die im Erlaß vom 18. 3uni d. I. mngelhcilte Erklärung aber bekundet, daß allerdings ..durch das Richtsckwciben der jüdischen Schüler am Sonnabend in mancher Hinsicht Schwierigkeiten erwachsen/' daß solche aber ohne Anordnung besonderer Maßregeln zu überwinden sind und deshalb die Beibchalnmg der bisherigen Bestimmung empfohlen. Sic stellt sich damit voll und ganz auf den Boden der durch Ministcrialreskript vom 6. Mai 1859 verwirklichten und im Ministcrialreskript vom 30. Januar 1869 lebhaft betonten Grundsätze religiöser Toleranz, wofür ihr die ehrendste Anerkennung gebührt. Da der Herr Unterrichtsminister ausdrücklich ans« spricht, daß er den für diese Auffassung geltend gemachten Erwägungen nur beistimmen kann, so hätte man erwarten sollen, daß derselbe sich darauf beschränken würde, lediglich die von dem KönigSbcrger Provinzial-׳ Sch utkollegiam beantragte Abänderung der Reskriple vom 6. Mai 1859 und 30. Jantiar 1869 znrückznweiscn. Indem er aber hinsichtlich der Ableguug der ׳Reifeprüfung ersch.verende Verordnungen trifft, bringt cr sich, wenn auch vielleicht nicht zu dem Wortlaute, so doch jedenfalls zu dem Geiste