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Jeschurun · 1884-09-25 · Heft 39 (25.9.1884) · p. 613

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 39 (25.9.1884)
Article
Almosen - Zedaka
Date
1884-09-25
Page
613 (sequence 3)
Language
German
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613 Arme, der selbst der brüderlichen Unterstützung nicht entbehren kann, hat die Pflicht, von dem, was ihm mehr zufließt, als für seine nothdnrstigsle Erhaltung erforderlich ist, einem andern Armen mitzntheilen. Gebet gewissenhaft den zehnten Theil eures Vermögens und eures jährlichen Verdienstes als Zedata, denn also will cs das Gesetz, und also ist cs von jeher Sitte gewesen in Israel, liebet euch in dieser Pflicht, gewöhnet eure Kinder durch euer Beispiel an derselben — sie ist die beglückendste, beseligendste. Sic wird euch leicht und süß werden, wenn ihr sie geivisscnhaft erfüllt, sie wird euch Segen bringen in euer Hans für eure Kinder und Kindeskinder. Hebet sie freudigen Gemüt HS und freundlichen Angesichts. Seid nicht hart und unwirsch gegen Arme, selbst wenn deren Ansprüche größer sind, als euren Verhältnissen entsprechend. Der Arme ist euer Bruder, ihr seid nicht mehr, nicht besser, nicht würdiger als er. Weiset keines Armen Bitte ab. Prüfet nicht, so ihr ihm nur für die Stillung des Hungers etwas reicht. Rühmet euch eures WohlthnnS nicht. Die Armen seien freudig und freundlich aufgenonunen. Suchet die verschämten Armen auf. Ihr könnt durch nichts Gott so ähnlich werden, als wenn ihr als Boten seines Segens dem bedürftigen Mitbrudcr, der nothleidenden Schwester erscheint. Betrachtet euch als Verwalter des zehnten TheilS eures Erwerbs, der ja nicht euer ist, den ihr zu spenden verpflichtet seid, und ihr werdet nicht auf den Dank des EmpfängerS, ans Ehre und Lob der Menschen für euer Wohlthun harren, sondern das edle Werk üben um Gottes Willen. Vergesset nimmer, daß Gott dcn Armen nnS als unseren Bruder sendet, wie in der heiligen Schrift er wiederholt ״dein Bruder" genannt wird; ihr versündigt euch gegen den Vater, wenn ihr des SohneS nicht achtet, gegen dcn allgntigcn Vater, den ihr mit ihm gemeinsam habt. Und ebenso versündigt ihr euch gegen Gott, wenn in euren Herzen eine elende, nichts׳ würdige Gesinnung Platz greift —- so nennt sie das GottcSwort — daß ihr dcn Armen eure Hülfe vcrsagtet ans engherzigen, kalt berechnenden Beweggründen. Ich habe ans dem Munde meines wiederholt gcnannlen weisen Freundes vernommen, daß nach dem Talmud die Versagung der LiebeSpflicht, welche ja eine Rechts- Pflicht, Zcdaka, ist, dem Götzendienst gleich gestellt wird. Und in Wahrheit ist ja dem auch also. Der sich der Zcdakapftichl Entziehende wendet Gott 1111b seinem Gebote den Nucken, mißachtet in dem Bedürftigcn das Ebenbild Gottes und macht sein Silber und Gold zu seinem Gebieter, zu seinem Gotte, dem er huldigt unter Aufkündigung des Gehorsams gegen Gott. GottcS Segen wallet in eurem Hanse, wenn ein Strahl seiner Güte euer Herz erleuchtet, wenn ihr gewissenhaft Maaßer gebt, den zehnten Theil eures Erwerbs ans dem Altar der von Gott gebotenen Menschenliebe opfert; — er fehle eurem Hanse zn keiner Zeit! 3111׳ (frtfdjidjtf kr Ink» in £tttdMnrg. ׳:Unter Benutzung des DoncNh'schcu Werkes.) (Fortsetzung.) Inden in Nostork. Rostock, die stolze Hansestadt, bietet in dieser Zeit- Periode (von 1270 — 1:150) deS Iüdisch-Geschichtlichen weit weniger Interesse als Wisntar. Obwohl Rostock au Umfang, Alter, Rcichlhnm, Handel und historischer Bedeutung letzteres bei Weitem übertrifft, so ist eS in diesem Punkte an geschichtlichen Daten ärmer. War schon die jüdische Niederlassung in WiSntar eine schwache, so war sie eS in Rostock noch weit mehr. Hier war, namentlich seit Nikolaus dem Kinde (l 282), eine schwache Negierung am Ruder, welche den Rostockern große Konzessionen machte und an Autorität verlor. Diese konnte daher auch den Inden, so sehr dies auch im fürstlichen Interesse selbst gewesen wäre, nicht gegen den Handelsneid, die Mißgunst und den Fanatismus von Rath und Bürgerschaft Schutz gewähren. Und nun erst, als Rostock im Anfang des 14. Jahrhunderts unter dänische Botmäßigkeit kam, fand sich gewiß Nie- MLnd vor, dessen Interesse es erheischt hätte, für eine größere Ansiedelung von Inden eine Lanze zn brechen und sie zn begünstigen. Es ist׳ jedoch onch möglich, daß die Bürgerkriege und inneren Unruhen, von web chen die Stadt am Ende des 13. Jahrhunderts zerrissen war, und die die Sicherheit von Gut und Blut stets bedrohten, die Juden von Rostock abschreckten. War cs doch bis in die neueste Zeit Sitte und Brauch, bei allen leidenschaftlichen Volksbewegungen vor Allem das ״Nieder mit dcn Inden" erdonnern zu lassen; waren doch diese bei solchen Gelegenheiten die nächste Zielscheibe eines fanatischen und raublustigcn Pöbels gewesen. Die ohnehin schutzlosen, der Willkür des niedrigsten Plebejers preisgegebenen Juden mochten in ein solches Wespennest nicht stechen und vermieden eS von selbst, sich zahlreich in Aufsehen erregender Weise hier niedcrzulassen. Den ersten Anhaltspunkt für das Datum der An - siedlung von Inden in 'Rostock liefert nächst einer Privaturknndc, einem Pfandschein von 1270, der nur das Dasein eines Inden bezeugt, eine osfizielle Urkünde vom Jahre 1270, betreffend einen Vertrag zwischen der Stadt und den Inden, wegen Ueberlassung eines Grundstücks zum Vegräbnißplatz, eine Thatsache, welche davon Zeugniß ablegt, daß sich bereits in diesem Jahre einige Iudcnsamilien in Rostock befanden. Ans

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