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Jeschurun · 1884-09-04 · Heft 36 (4.9.1884) · p. 572

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 36 (4.9.1884)
Article
Entgegnung auf die Erwiderung des Herrn Rabbiners Fink
Date
1884-09-04
Page
572 (sequence 3)
Language
German
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572 knüpft wird. מהר״ם מעץ hatte aber die Frage zn beantworten, ob ein einer jüdischen Gemeinde von der Ltadtbchördc nicht als Eigcnthum überlassener Degräbnißplatz als solcher benutzt werden darf, und bei Beantwortung dieser Frage mußte cS nahclicgen, unter anderen Beweisen auch jene Erklärungen des רמב״ן Mid רשב־׳א anznführcn, wozu für die in jener תשו׳ ה״ב behandelte Frage keine Veranlassung vorhanden war. Die Thalsache, daß in של״א jene Erklärungen des רמב״ן und רשב״א nicht erwähnt werden, beweist daher ebenfalls gar nicht-S gegen die Auffassung dcS .מהר״ם מינץ 11) Es wurde schon nachgenncscn, daß beide von Herrn Fink angeführten Erklärungen Raschi's gar nichts gegen den schon von נזה ר" ם מינץ geltend gemachten in meiner Besprechung erwähnten Beleg ans- דכזננ״ן und די׳טב״א beweisen, und ebenso nichtig ist die von Herrn Fink ausgestellte Behauptung, daß רמכ״ן und רשג״א, nwil sie an den angeführten Stellen den Ausdruck איגד יפרל gebrauchen ״das gebräuchliche אפור vermeiden" wollten, und daß die Worte ‘?שאינו הנו לעשות und הרי איגד יוכל לקבור nicht als אפור auf;,!- fassen seien, sondern nur ״besagen, der Käufer werde im eigenen Interesse dort keine Leiche bcstaitm." Wer mit der rabbinischen Literatur irgendwie vertraut ist, weiß, daß jener Ausdruck ganz analog der Bcdcutiutg in der das Wort יכל and) im biblischen Schriftthum häusig gebraucht ist, das bezeichnet, waS man nicht thun darf, wozu man keine Berechtigung hat. Es wäre lächerlich, hierfür Beweise anzuführcn, aber eS soll doch nicht unerwähnt bleiben, daß auch Herr Fink in seiner Brosd)üre S. 31 den AuSdrnck אינו יכול durch: ״ist nicht gestattet" übersetzt, und die Rid)tigkeit dieser Uebersetzung wird Herr Fink wohl nicht bezweifeln. Es ist soniit die Richligkeit säinmtlichcr Eiuwände erwiesen, die Herr Fink gegen den aus רמב״ן und רשב״א von mir avgeführten Beweis erheben will, woraus sich ergiebt, daß die Behauptung des Herrn Fink, daß meine Auffassung der erwähnten Stellen eine irrige sei, und daß aus denselben sich das Gegenthcil von dem ergebe, was בזחר״ם מעץ daraus gefolgert hat, eine Unwahr-׳ hcit ist, und zwar eine solche Unwahrheit, daß ich von der ihr gebührenden Bezeichnung Umgang nehmen will. (.Schluß folgt.) Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. ל Nenstettin, 25. August. Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Dieses Wort hat sich in unserer Stadt in höchst bemerkenSwcrther Weise bewahrheitet. Vor Kurzem wandte sich nämlich der Vorstand des hiesigen KriegerveremS, im Emvcrständmß mit dem Gros seiner Mitglieder, an den präsidircnden Vertreter des deutschen Kricgerbundcs in Berlin mit der Bitte, den Inden daS Recht zu versagen, sich in den Kricgcrbund ansnchmcn zu lassen. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Der Vorsitzende dcS deutschen Kriegerbundes, Herr Oberst von ElponS, sandte kur; und kernig den drastisd)en Bescheid, daß der Kricgcrvcrcin zu Ncustcttin vom heutigen Tage ab ausgeschlossen sei aus dem deutschen Kricgerbundc, der unter Kameraden keine GlanbenSnnterschicdc kenne und dulde. — (Anmerkung der Redaktion: Dieses Vorgehen dcS Vorstandes dcS KricgcrbnndeS wird von der ״Nordd. Presse" entschieden in Abrede genommen.) IJ. Schnaittach, 27. August. Aus ein von der hiesigen KnltuSgcmcindc an Sr. Majestät den Költig Ludwig II. zu dessen GcbnrtS- und NamcnSfeste übersandtcS Glückwunsch-Tclegraimn tras gestern folgende Erwiderung ein: ״Berg, 25. August. Herrn Lid)tenstätter, Vorstand der israclitisd)cn Knltnsgcineinde Schnaittad). Sc. Majestät der König senden in Erwidernng des zum allcrhöcksten Doppclfestc dargcbraä)ten, treu ergebensten Glückwnnsd)cS huldvollsten Dank. Im allerhöd)stcn Aufträge NegierungSrath Schneider. * Schlüchtern, im August. In Zeitlofs ist vorige Wod)e Feuer ausgcbrochcn, wodurch mehrere Wohnhäuser und die Synagoge cingeäsd)ert wurde. O e st e rr e i ch - U1! gar!:. G. Wien, 31. August. Die Söhne Anton AscherS rid)tetcn vor einiger Zeit an den Rabbiner der israclitisd)en Kultuögcmcinde Herrn Dr. Güdemann eine Eingabe, in weld)er sic um die Erlaubniß ansuchten, auf dem Grabdenkmal Anton Ascher's das Portrütincdaillon dcS Künstlers anbringen zu lassen. DaS Gesuch wurde absd)lägig bcschicden, da die Derziernng der Grabdenkmäler dnrd) bildliche Darstellung nach dem jüdischen NitnS unstatthaft sei. Der adweislichc Bescheid veranlaßtc die Söhne Asd)cr's, an das Plenum der jüdischen KultuSgemcindc zu appcllircn, welches in den näd)sten Tagen sein Votum in dieser Angelegenheit abgcben dürfte. II. Aus Ungarn, 31. August. Wie ein freundlid)cr Sonncnblick aus wolkcnbcdccktem Firmament grüßt uns die Erklärung, welche von dem zu Pest versammelten Konvent der Moutansuperintcndenz A. C. dieser Tage anSgegangcn ist. Der Präsident desselben, Distriktnalinspcktor Thcophil Fabinyi, wies im Hinblick auf mehrere Fälle, in welchen von Seiten einiger lutherischer Geistlichen in das Horn deö Antisemitismus gestoßen war, darauf hin, wie er zu seinem aufrichtigen Schmerze die Erfahrung habe machen müssen, daß sich in der Kirche Symptome konfessioneller Intoleranz

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