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Jeschurun · 1884-09-04 · Heft 36 (4.9.1884) · p. 571

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 36 (4.9.1884)
Article
Entgegnung auf die Erwiderung des Herrn Rabbiners Fink
Date
1884-09-04
Page
571 (sequence 2)
Language
German
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571 grübnißptatz zu benutzen, in dem Vorgehen Abrahams bei Sarah'S Tod begründet ist, von Herrn Fink weder in seiner Broschüre noch in seiner Erwiderung widerlegt worden sind, entspricht eS nicht der Wahrheit, wenn er behauptet, jener Anforderung ״die Begründung ans der Thora entzogen" zu haben. 5) Obwohl Herr Fink meine Folgerung zweimal als ״irrige Behauptung" bezeichnet, beruht dennoch die ganze Auseinandersetzung, mit der er seine Bezeichnung nachznweiscn sich bemüht, thcilS auf Entstellung, thcilS auf falscher Auffassung. Zunächst verschweigt er einen ebenfalls in Nr. 19 d. BL. von mir angeführten Beweis, nämlich den aus משגה למלך zu 1הל׳ שמימה דובי XI.ו , wo gezeigt wird, daß cs zur Zeit der Beobachtung des Iobclgesctzcs dem Käufer eines Grundstücks verboten ist, seinen Tobten selbst mit Zustimmung dcS ursprünglichen Besitzers in dem gekauften Boden zu begraben. Auf die Acußcrung dcS Herrn Fink, daß ich mich auf רמב״ן zu 112 ב״ב und כתובות »5 רשב״א 84 ״wiederholt" berufe, nämlich in Nr. l9 und Nr. 32, will ich bemerken, daß die Erklärungen dieser Gesetzeslchrcr von so schwerwiegender Bedeutung sind, daß Grund genug vorhanden ist, auch am Schlüsse einer AuSciaudcrsetzuug, in der ihre Ansicht angeführt wurde, ans dieselbe hinznwcisen, daß ich aber in Nr. 32 die Worte angeführt habe, mit denen מהר״ים מידן sein den vorliegenden Gegenstand behandelndes Gutachten rekapitulirtc, und daß eben anS diesem Ncsnmü ersichtlich ist, daß R. Mosche Münz für seine Entscheidung, daß jüdische Leichen nur auf einem für ewige Zeit zum Eigcuthnm angewiesenen Bcgräbnißplatzc bestattet werden dürfen, sich wiederholt auf die angeführten Erklärungen des רמב״ן und רשי״א auf Grund derjenigen Auffassnngcn berufen, die Herr Fink in einer von mehr als hochgradigem Selbstbewußtscin zeugenden Manier als ״irrige Behauptling" bezeichnen zu dürfen glaubte. 6) Herr Fink hat übersehen, daß, obwohl dies nach רמב״ם und ראב״ד und auch nach einigen späteren GesctzcSlchrern gestattet ist, dennoch, wie auf Grund des ירושלמי כ״מ השולה in משגה למלך zu הל׳ שמימה ויובל XI. 1 gezeigt wird, dies nicht allgemein äugenommcn wurde; die Voraussetzung dcS Herrn Fink, daß in dem ״ ולא שוב דברsicherlich kein אסור enthalten" sei, ist daher unbegründet, woraus sich schon — selbst abgesehen von den in תשו׳ מהר״ב מידן entwickelten Gründen — die Unrichtigkeit der auf jener Voraussetzung gestützten Aufsassung des Herrn Fink ergiebt. 7);סהר״ב מיד sagt nicht, daß רש״י in כתובות mit seiner Ansicht streitet, sondern sagt, nach Anführung der Erklärung Naschi'S: ובפי הנראה יש למעות מיה וב׳ אך זה ליתא דלא קאי על אותן בני המשפחה שעדין בחייב ובו׳ אך עיקר הפגם לבני משפחה שבבר נקברו שמה קודם שבא השדה לרשות הבעל ובו׳ וזח מה שפירש" י שגנאי להם ונו'. Hieraus ist ersichtlich, daß מהר" ם מידן keineswegs, nüe Herr Fink angiebt, zugegeben, daß zwischen Naschi'S Erklärung und seiner Ansicht eine Disseren; bestehe, sondern erwähnte, daß man durch den Wortlaut jener Erklärung wohl zu einer irrthümlichcn Auffassung gelangen könne, aber durch seine Interpretation der Worte Naschi'S zeigten, daß seine Ansicht mit Naschi'S Erklärung in vollen: Einklänge steht. 6) Dies ist nur die Meinung des Herrn Fink, der aber nicht versucht, die von ihm behauptete Unannehmbarkcit nachzmveisen. 9) Wenn auch Herr Fink daS von ihm behauptete Ergcbuiß als ״unbestreitbar" bezeichnet, so ist eS doch unrichtig, daß dies aus der von ihm zitirtcn in ישימה מקובצת angeführten Erklärung Naschi'S folgt. Diese Erklärung, die in der mir vorliegenden Straßburger Ausgabe der ש"מ nicht, wie Herr Fink angiebt, שיהא אהר נקבר עמהם, sondern שיהא אחר נקבר בבית הקברות שלהן lalltet, bietet für die von Herrn Fink ausgestellte aber nicht bewiesene Folgerung nicht den geringsten Anhaltspunkt; die Behauptung des Herrn Fink, daß die Aufsassung des מהר״ם מידן durch die in שימה מקובצת angeführten Worte Naschi'S widerlegt werde, ist daher unwahr. 10) ES ist sehr karakteristisch, daß Herr Fink, dessen ״Wohlthätigc Wahrheit" ihrem Hauptinhalte nach gegen jene תשו׳ התם סופר gerichtet ist, Herr Fink, der das in ההם סופר ans B. bathra I12rr. deduzirte Nesultat als unrichtig, als undenkbar, als mit dem jüdischen Gesetze unvereinbar, als mit den RcchtSbcgrisfen des Talmud in Widerspruch stehend zu bezeichnen wagt, nun auf die Autorität dcS ה״ס sich derart stutzt, daß er den Umstand, daß in jener תשו׳ ה״ס auf die erwähnten Erklärungen dcS רמב״ן und רשב״א nicht hingewicsen wird, gegen die Auffassung des מהר״ם מידן geltend macht! Es ist nicht uothwendig, hier zu erörtern, ob man ans der Nichtcrwähunng eines Beweises auf die Negation desselben zu schließen berechtigt ist; denn.der Vergleich der Veranlassnng der erwähnten ודשו׳ ה״ס mit der Veranlassung der zitirtcn תשו׳ מהר״ב מידן zeigt schon, daß in der erstcrcn gar kein Grund vorhanden war, jener Erkläruug des רמב״ן und ר שב" א ZN erwähnen; in ה״ס sollte in Folge eines unter Erben entstandenen Streites bloS der Usus begründet werden, der darin besteht, daß der Korporation, in deren Besitz der Vegräbnißplatz ist, für jedes Grab eine, wenn auch geringe, Be- Zahlung entrichtet wird; zur Rechtfertigung dieses Usus! genügte vollkommen die in ה׳ים gegebene Erläuterung | der Stelle in B. bathra 112, an welche der Hinweis ans Abrahams Vorgehen bei Sarah'S Beerdigung ge-

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