Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 36 (4.9.1884)
- Article
- Die innere Gefahr
- Date
- 1884-09-04
- Page
- 563 (sequence 3)
- Language
- German
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56a boten, für die Erhaltung jüdischen Lebens, für die Kräftigung jüdischen Geistes in unserer Mitte. O, daß wir die Worte des Segens und des 1111• Heils, welche wir uns in ' diesen Tagen wiederum ans der GotteSlehre oorlescn, beherzigen und den Weg des Heils erkennen, der nur in der Wahrheit, in ׳ der ansrichtigen Gesinnung, in der nngcheuchclten Treue und der vollsten Uebcreinstimmung unseres ganzen Wesens mit der Anforderung des GotteswillcnS gefunden werden kann —- WkigtllnWge WlhtkiMiülg als Hlttlptfordmlirg -er Gutteslehre. Von Ludwig A. Noscnlhal, Prediger zu Köthen. (Fortsetzung.) III. Sicherheit eines solchen Gesetzes für Einheimische und Fremde. Stellt sich nnS nun Uneigennützigkcit als unausgesprochene Voraussetzung der israelitischen Gottesfurcht dar, so ist dem Gesetze damit eine ganz andere Richtung gegeben, wie sic sonst irgendwelchen staatlichen und gottesdienstlichen Satzungen inucwohnt. War der Götzendienst eigentlich weiter nichts, als die Verehrung der sichtbaren Welt, die Verkörperung der schreckenden und wohlthätigcn Kräfte um uns her, so sehen wir in ihm von vorn herein eine Heiligung aller menschlichen Be׳- gicrdeu, indcin auch sic etwas Bestehendes sind; von einem darauf fußenden Volke kann cs nicht Wunder nehmen, daß sein Gesetz die Frage des Nutzens zur hauptsächlichen macht, daß cs im Genießen das höchste Ziel, im Entbehren und Leiden daS schlimmste liebet sicht, daß die Einzelbestiinmungcn nur den Zweck haben, die Freude und den Genuß dem Menschen möglichst zuzuwcnden und den Nachtheil von ihm zu entfernen. Hier wird das Gesetz, wird die Göttcrfnrcht nur das Drittel bleiben, welches zu höhercrBcfriedigung, zum Ge׳!ließen der in den Göttergestalten sich verkörpernden Außenwelt leitet. Da darf der Mensch nach dein Nutzen der Bestimmungen fragen, da wird er, sobald ihm der Vorthcil des Gesetzes nicht cinleuchtet, — vorausgesetzt, daß ihn nicht die Scheu vor dem Bestehenden noch abhält, — die Schranken des Gebotenen durchbrechen. Anders ist cs in der Lehre Israels. Könnte eine Acndcrung der Verhältnisse eine Acnderung der gesctzlichen Bestimmungen bedingen'? Müßte ich dann dein Gesetzgeber nicht den Gedanken unterschieben, daß er nteincm Tagesvortheilc zu liebe an! Sinai hat seine Stiimne ertönen lassen'? Einst, so würde man folgern. ruhte unser Vorthcil in der dort verkündeten Gestatt des Gesetzes; heute müssen wir unfern Nutzen in dem Gegcntheilc suchen — also hier die Satzung auch in in ihr Gegeutheil verkehrt. Da ruft uns die Gottesstimme ein gebieterisches Halt! entgegen. ״Ist denn damals ans Euren Vorthcil das Gesetz gegründet worden, oder habe ich dessen Erfüllung, abgesehen von jedem Nutzen, von Euch als Zeichen der Dankbarkeit verlangen können'? Mein Volk sollt Ihr sein und bleiben, den Untörperlichcn verehren, nicht die lockenden Dinge um Euch, noch die Begierden in Euch anbetcn, meine Satzung soll Euch mir näher bringen, daS ist das Ziel dcö Gesetzes!" Freilich wird bei dem wcltumfassenden Geiste der Thora Altes erreicht, auch der menschliche Vorthcil findet seine Berücksichtigung, auch den menschlichen Neigungen ist ihr Recht geworden — aber nie lnib nimmer werden diese Dinge Hauptzwecke des Gesetzes werden. Diese eherne UncrschütterlichkeiL des GottcswortS mag uns zu Zeiten unbequem sein; wir sind aber dadurch verhindert, cS zu unfern Gunsten umzudcuten. So heißt cs mit unerbittlicher Strenge זובח לאלהים ״ יחרב בלחי לח׳ לבדוWer einen! Gotte, außer ה׳ opfert, der verfällt dem Banne." Konnte da nicht leicht eine engherzige Folgerung auf unser Verhältniß zu den fremden Stämmen gezogen werden, zumal die Glanbcnssatzungcn so oft zum Deckmantel der Selbstsucht benutzt worden sind? Wird diese Thora, da die Unkörperlichkeit Gottes und der Gegensatz zu allem Gölterthnm geradezu der sic durchwehende Geist ist, nun ihren Bekenner» nicht gestatten, sich den Fremden, den nicht Eingeborenen, gegenüber selbstsüchtig zu beweisen, oder sie selbst so wenig zu dulden, wie ihre Götter? Da lautet schon der nächste Satz, um dem zuvorzukommen.״ ונד לאתונה ולא תלחצנו ׳Aber den Fremdling selbst treffe weder Deine List, noch Deine Gewalt"; und damit wir uns ja nicht über den Begriff des נד täuschen, heißt eS weiter: בי נדיב ״ חייתם בארץ בצריםSeid Ihr doch -selbst Gerim gewesen im Lande Mizraim". Hiermit ist allen Mißdcntungcn, allen Selbsttäuschungen unserer Eigenliebe ein Ende gemacht. Witt Israel den Ewigen fragen, wo bei einer so schrankenlosen Duldung der Fremden, die nur dem Götzendienste entsagen, sonst aber ihren bisherigen Sitten treubleiben, der staatliche und geselljchastliche Vortheil liegt, so werden wir hier darüber belehrt, daß wir nach einem solchen nicht zu fragen haben; denn Gerim waren wir und ewig haben wir anS Dankbarkeit daS GottcSgesetz mit uns zu tragen, Gerim sind sic, und wir müssen ihnen Duldung gewähren. Und wenn -cs dem Richter noch so nahe läge, das Gesetz zu Ungnnslen des Fremden zu beugen — die Thora spricht: ואתם ידעתם את נבש חני בי