Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 33 (14.8.1884)
- Article
- Gedanken eines Nichtpredigers über die Predigt
- Date
- 1884-08-14
- Page
- 518 (sequence 3)
- Language
- German
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518 Schande de- AnlisemiliSutnS. Hört Ihr den allen Spott der Völker in der lichten Gegenwart, wie unsere Haftara ipn von der fernen Vergangenheit schildert: נה2יה dr^? עניה ::•ערה, Arme, d. h. sittlich lief Gcsnnkenc, Elende, Ihr habt die HcÜcsbotschaft vor achtzehnhnndert Jahren nicht hören wollen, bann« bleibt Ihr ewig ohne Trost im DicsseilS. ohne Hoffnung für das Jenseits. Ihr habt den- Segen, der Euch geboten worden, verschntälit, darum ereilt Euch noch heute der Fluäi, Ihr habet Fluch der Menschheit gebracht und keinen Segen, darum flieht auch Euch der Segen, denn Euer Segen, das was Ihr zusammengescharrt habt, stammt vom Fluch, cs klebt an ihm der Fluch der Menschen, die Euch gnädig ein Plätzchen bei sich gegönnt — Ihr habt den Segen mit Fluch vergolten. Wenn also heute gegen Israel, gegen und also geredet wird, sollen um׳ da nicht in dieser geweihten Stunde uns die Frage vorlegen, ob es denn wahr sei, haben wir, haben Misere Väter der Welt den Fluch gebracht, haben wir sie um den Segen betrogen, sind wir die Verfluchten, gebührt nnS kein Segen? Dieser Be: trachtung aber legen wir das Wort unseres Thora׳ abschnitteS zu Grunde: siehe, ich lege vor Euch hin heute Segen und Fluch, fasset uns erörtern: erstens, welchen Segen oder Flttch die Israeliten dem Staate und dessen Angehörigen gebracht, in welchem sie leben: zweitens: welchen Segen oder Fluch die Israeliten von ihren Mitbürgern und dem Staate empfangen, und endlich drittens: tvie wir unseren Mitbürgern zn er weisen haben, daß wir zu ihrem Segen bestimmt sind tNtd ihnen das Gcgcnthcil ihrer Behauptung, daß wir den Fluch der Menschheit zu tragen geschaffen wären klar machen." Der Redner führte dieses Thema in glänzender und zündender Rede auS und erntete so großen Beifall, daß die Gemeinde ihn 11m die Drucklegung der Predigt ersuchte. Mit mir gingen aber Einige aus der Synagoge, welche der Ansicht waren, daß die Predigt ntattchcS Schöne im Einzelnen besitzen möge, daß der Redner aber die eigentliche Aufgabe der Predigt durchaus vcrkann! habe, da dieselbe daS Bibelwort durchaus falsch erkläre, und zwar mit voller Absicht, demnach nicht zu der Förderung der vorhin gekcnnzcichlteten Ausgabe der Predigt beitrage. Ich tvill dieses näher, zu begründen versuchen. ׳Fortsetzung folgt.,׳ Zur (!>rf(|iri)tf kr Ink» in Mtittenhnrg. Unter Benutzung de׳» Donuth'schcu Werkes.) Die erste Spur der Juden in Mecklenburg. Wenn wir von den ältesten Zeiten jüdischer Ansicdclnttg im Mecklenburger Laude anSgehcn, so muffen wir zuerst auf die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts unser Augenmerk richten. Während sie schon überall in voller Blüthc, namentlich in! südlichen Deutschland, um diese Zeit mit großen Männern an der Spitze, standen, war hier nod) keine Spur von ihnen zu finden. Ein Jahrhundert früher nämlich hausten in den Mccklcnburger Gauen die wilden Stämme der Obotritcu und- Vcutiticr, die noch Heiden waren und ihreit Kriegsgötzen Radegast verehrten, überhaupt ein wildes Freibeutcrleben führten, und also air Gesittung hier noch nicht zn denken war. Mecklenburg, das alte Wenden-!and. war vor der Ehristianisiruug und Gennanisirnng kein Aufenthalt für die Juden, die sich vorzugsweise da uiederlicßen, wo sie schon eine gewisse Kultur fanden: wenn sie auch genug von dem ausschweifendsten, sinstern Fanatismus der Ehnstcu zn leiden hatten. Höchst wahrscheinlich werden von der Mark Branden׳ bürg, als dort die Inden ]'213 der Beschuldigung. Hostien gestohlen und geschändet zu haben, zum Opfer fielen, auch einige ihre Richtung nach Mecklenburg ans ihrer Flucht genontincn haben. Möglich auch, daß bei der in der zweiten Hälfte des!:;.Jahrhunderts wegen hüusiaer Verfolgung geschehenen Auswanderung vieler Inden nnS den Ortschaften des Rhein und Main so manche Familie ihren Weg nach unserem Lande genommen, wo sic anfänglich milder behandelt wurden. Wir finden nur diese Zeit Juden in Wismar, Rostock. Parchim, Krackow, Güstrow, Boizcnbnrg. Malchin, Friedland, Reubrandcnburg, Bützow, Schwerin und Sternbcrg. Inden in Wismar. Der erste sichere Zeuge für die Seßhaftigkeit oer Inden in Mecklenburg ist eine Urkunde, datirt auS Wismar, 14. April 1M<i, in welcher Heinrich 1., der Pilger, Fürst von Mecklenburg, die Stad! Wismar mit dem Lübschcn Recht bcwidinet, ihren Besitz und den freien Handelsverkehr bestätigt und den Gerichtsstand der fürstlichen Diener ordnet. Hier geschieht nun auch der Inden Erwähnung, welche neben den Vögten, Münzmcistcrn, Zöllnern und Müllern den sürst׳- l i cheu Beamten (ofllcmles, amptlüde) beigezählt werden. Sie dürfen in Folge dessen nicht vor die Schranken des Stadtgerichts und Raths gezogcn werden, da die Inkulpatcn nur der Person des Fürsten verantwortlich seien, wohl aber können sic über Vergehen, die außerhalb der fürstlichen Interessen liegen, vom Rath, unter Zuziehung dcS fürstlichen Voigts, zur Verantwortung gezogen werden. Dieses Klicntcnverhältniß der Inden zum Fürsten war für sic ein großer Vor!heil, da sic, weil sie direkt unter Ersterem standen, vielfach vor der Willkür und