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Jeschurun · 1884-08-07 · Heft 32 (7.8.1884) · p. 503

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 32 (7.8.1884)
Article
Chesed ve-emet Wohlthätige Wahrheit
Date
1884-08-07
Page
503 (sequence 3)
Language
German
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die Niemandem zustehendc Legalisirnng des Ungesetzlichcn als EinignngSmittel gehalten wird, kann die Kluft nicht übcrbrückt werden, ist die vollständigc Trennung von den Ncologen der Weg, ans den die dein GotteSgesctzc Trengebliebencn durch die bereits angcsührtcn Stellen deö biblisch-talmudischcn SchriftthnmS hin gewiesen sind; und gerade die bcklagenSwerthen Verhältnisse, die im Schooße der israelitischen Gemeinde zn Hamburg in Folge der Akzeptation des OhlSdorfer Friedhofes eingetreten sind, lassen eS auf's Neue als unabweisbare Notwendigkeit erkennen, daß die durch die jüdische Lehre zur Pflicht gemachte Trennung von den Reformern sich auch auf das Begräbnißwescn erstrecke. Denn wir haben mit Widerlegung sämmtlicher vom Verfasser aufgestellten Einwände nachgewiesen, daß nach jüdischem Religionsgesetze zur Beerdigung jüdischer Leichen nur ein solcher Begräbnißplatz zulässig ist, der der jüdischen Gemeinde, oder Denjenigen, welche die Bestattung vornehmen, als unwiderrufliches E i g e n t h n m a n g c h ö r t; wir haben ferner die Nichtigkeit aller Gründe nachgewiesen, ans denen der Verfasser das von ihm behauptete EigenthnmSrecht der israelitischen Gemeinde dednziren will, und haben aitd) nachgewiesen, daß die Beerdigung in einem Grabe, daö dem darin Bestatteten nicht auf ewige Zeit zum Eigenthum übertragen werden kann, n ich t a lS ei ne dcm jü d ischcn RcligionSgesetze entsprechende Beerdigung zu b e - trachten ist- Da nun aus dem zwischen dem hohen Senate der Stadt Hamburg und dem Vorstande der dortigen israelitischen Gemeinde getroffenen Uebereinkommen her׳ vorgeht, daß der zur Beerdigung jüdischer Leichen zugewiesene Theil des OhlSdorfer Friedhofes nicht das Eigenthum der israelitischen Gemeinde ist, sondern der Gesetzgebung in Hamburg auch über den mit Gräbern belegten Theil daS vollständige DiSpositionSrecht Vorbehalten bleibt, und daß. sobald auf Beschluß der Legislative jenes Grundstück der israelitischen Genlcinde entzogen wird, der hohe Senat berechtigt i st, d i e T o d t c n a u s i h r e n G r ü b e r n c n t f e r n e n zu lassen: ergiebt sich ans unseren Nachweisnngen mit Evidenz, daß durch Benutzung jenes Fried- Hofes die jüdische Beerdigungspflicht nicht er f ü! l t w'e r d en k a n n, n n:d daß dieBeerdignng jüdischer Leichen auf dem unter den vereinbarten Modalitäten überlassenen Th eile des OhlSdorfer Friedhofes durch das jüdische NeligionSgesetz verboten ist. Nachtgestirne. Historische Novelle aus der Fendalzcit Ungarns Non Samuel Bcrthold RoSnrr. (׳),ackidruck verboten u. N«berleyun Krocht vorbkhaNcn. (Fortsetzung.) Der Greis schüttelte ernst den Kopf. ״Ja, eine grausige Nacht war'S, das glaube ich schon, sagte er, Hab' selber schon lauge keine solche erlebt, aber deswegen sollte ich die ״Schul" versäumen? — Das giebt'S nicht, und wenn Ihr, Neb Schlomoh, früher in ״Schul" sein wollt, als ich, da müßt Ihr schon warten, bis ich' nicht mehr sein werde." ״Geht doch nur mit Euren kuriosen Gedanken, Neb Chajim," sagte Nohrbach, den alten Mann trösten wollend, dem innncr, wenn er deö Todes gedachte, gar weinerlich zu Mnthe wurde, ״wer will denn immer nur an's Sterben denken? Ich hab'S immer gesagt und sage es auch jetzt, daß Ihr noch uns Jüngere bei Weitem überleben werdet." ״Seht Ihr, Neb Schlomoh." sagte der Greis, und in seinem welken Gesichte wurde eine Bewegtheit bemerkbar, ״Ihr müßt mir mochel sein, aber da habt Ihr gar nicht klug gesprochen. Ich möchte wohl gerne leben, je länger desto lieber, aber Euch überleben? — Nein, das soll mir Gott nicht zuschicken, das will ich nicht." Jetzt kam Mayer Tannenbaum in den Tempel, ein behäbiger wohlbeleibter Herr, der ebenfalls einen Wintcrrock an hatte. ״Brrr!" ries er, sich in seinen Wintcrrock fester cinhüllend, ״ein Wind da draußen, wie 1, ״ Tewes und Schwat, ich sag' Euch, Neb Schlomoh, keine einzige Gelse ist auf der Gasse wahrzunehmen!" Der wohlbeleibte Neb Mayer Tannenbaum war ein passionirtcr Witzmacher, und er pflegte sich in der Regel, ob nun der Witz besser oder minder gut gelungen war, immer Beifall zu lächeln. Auch jetzt belächelte er sein Bonmot sehr gönnerhaft und wohlwollend, und Nohrbach stimmte aus Gefälligkeit ebenfalls in dieses Lächeln ein. ״Das ist schön von Euch, Neb Schlomoh," fuhr er fort, ״daß auch Ihr Euren Wintcrrock angezogen habt, ich habe schon gefürchtet, daö man mich auslachen würde. Eine Woche nach ״Sukot" und ein Winterrock! Es ist wirklich ein wenig zu kurios. Aber wißt Ihr, was ich da immer zu sagen pflege? Die Gemore sagt: Chamor bitkufas Tamus kcrire leh, da pflege ich so zn sagen: Der ist ein Chamor, der sich im Tamus kalt läßt sein, der sich schämt, blos weil im Kalender steht, daß jetzt TamuS ist, einen Winterrock anzuziehen, und sich in einem dünnen Sommerrock zujammenfrieren

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