Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1884)
- Article
- Deutschland : Hannover [Nachricht]
- Date
- 1884-07-31
- Page
- 490 (sequence 2)
- Language
- German
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490 Matt ,,L'Ami Sömiliguc" 1mtgetl)ci(t worden sei. Ich habe die tritrc, Ihnen bcfamit zu geben, daß von meiner ‘jlbmiiiiftration diese LN it!Heilung nich! ausgeht. Das Dolmnenr, welches die Zeitung ״n'Anti-S׳cknitigue" verösseutticht, ist in den Akren nicht vorhanden. Der Mnnsrer des Innern Waldcck-Rousseau? ־.l* Berlin, 2r>. Juli. Die unermüdlichen Antisemileu bekunden wirllich rührenden Eifer,!1511 gegen die Inden Sunnmmg zu machen. * 5111d) unb nach würde cd mir!vir kl ich zuwider werden, ewig über das alte stets gesungene Autisemiterilied zu referier,1, wenn es nicht ein gewisses Interesse böte, zu sehen,!oekche Mittet man für die jndenfeindliche Propaganda anwendet, wie man eben Alles, was einem — um den Ausdruck zu gebrauchen — in bei! Weg laust, für dieselbe benutzt; so wieder jetzt. Was hat der 3trifc der Siettiner Konfektionsschneider ntit der sogenannten Iudensrage zu thnn? ״O, sehr viel," antwortet der Antisemit, ״er wendet sich ja gegen die Juden." Wunderbar! Sie verstehen dieses wohl nicht sogleich, verehrte Vcfcr; nun, lassen wir Ihnen darüber ״mehr Viel»!" znkommen. Gelegentlich dcS oben erwähnten Strike versammeln sich die ehrsamen Berliner Schneider im Luisenstädtischen Konzerthause, Alte Jakobsstraße. Es wird da von einem gewissen Herrn Pfeiffer reserirt, wie die Stettiner Radcllüustler abhangen von den Inden und den Kapitalisten, welche sie drücken und drängen, ihnen geringelt Lohn zahlen, sie in echt südischer Weise anssangen, sie beschwindeln, kurz, die braven Stettiner Schneider haben ganz Recht, wenn sie striken. — Erstlich, um ganz davon abzusehen, ob die Slrikendcn in! Recht oder im Unrecht sind, was hat es mit der Inden frage zu thun, wenn unzufriedene Arbeiter sich gegen ihre Arbeitgeber anflehncn, unter welchen auch Inden sind? Gilt der Strike der Konfession oder den: geringen Lohne? Und dann, ist es denn erwiesen, daß die jüdischen Herren ihre Arbeiter härter behandeln als die christlichen? Wert,! man den Ausdruck Inder! und Kapitalisten" gebraucht, dann sind doch wohl nach allgemeiner logischer Regel unter ״Kapilalisten" die nichtjüdischen Arbeitgeber verstanden. Und endlich, während man sonst, besonders die ״Krenzzeitung", gegen jeden Strike wi'ithct, ivird jetzt Plötzlich die Konservativ- Fanatische ein wenig revolutionär angehaucht, natürlich, es gehl ja gegen die Inden, gegen diese ist alles erlaubt, auch ein Strike, denn der Ziveck heiligt ja u. s. w. % ZLus der LattddrvsLei Li'uleburg, 21. Juli. Die Behandlung der von dem jüngsten Lchrertage ansgesielllen Thesen, welche Sie, geehrter Herr Redakteur, in Rr. ^0 und 3" Ihres geschätzten Drgans begonnen, alhmet ein solches Wohlwollen und bekundet ein warmes Mitgefühl für die Lage des Lehrerstandes, daß dieser Ihnen zu ansrichtigem Danke sich verpsiiclM fühlen muß. Sie wollen mir aber die Spalten des ״Ieschurnn" nicht verschließen, trenn ich in einigen Worten der von Seilen der Redaktion geübten Bemängelung der dritten These des Lehrertags entgegenzutreten mir erlauben möchte. Es wird getadelt, daß dieselbe einen Unterschied zwischen Elementar- und Rctigionslehrern in Betreff des Borbeterdiensies schaffen wolle, indem sie den crftcren eine besondere Vergütung für diese Funktion vindizire, der letzteren sich aber nicht annchme. Mir scheint diese Anstellung nicht gerechtfertigt. Der ReligionSlehicr steht weit mehr in dem eigentlichen Kultilsdienst als der Elcmcntarlehrcr, so daß dessen weitere Heranziehnng zu einer Funktion in der Synagoge weit begrnndeter ist. als bei diesem. Außerdem aber ist der Neligionslehrer nicht in dem Maße von der Schule in Anspruch genommen, wie der Elcmentarlehrer, welcher außer km Religionsunterricht auch den gcjammten Elementarunterricht leisten soll. Es hat dem Lehrertage gewiß nichts ferner gelegen, als einer Minderachtung der Religionslehrer durch diese These Ansdrnck zu geben. Der gesammtc hannoversche Lehrerstand ist zu sehr von einem Geiste inniger Kollegialität durchweht, als daß eine solche Absicht nicht durchaus seinen Beschlüssen fern bleiben müßte. Einer jeden anderen Ausfassnng zu begegnen, ist der Zweck dieser Zeilen, ans deren Verössentlichnng ich sicher rechne. (Anm. d. Red.: Wir nehmen sehr gern von dieser Kundgebung Akt, finden aber keine Veranlassung, von dem in Nr. 30 unsererseits Erwähnten etwas zurückznnehmen. Wir haben ansgeführt, daß eS uns angemessener erschiene, wenn der Lehrertag die Forderung nach einer entsprecheud höheren Besoldung für die Elementarschulstcllen in! Berhältniß zu der einfachen Neligionsschule anfstellte, weil jene einen größeren Aufwand von Zeit und Kraft erheischten. Wir faßten die durch das Gesetz geschaffene Stellung des Lehrers als eine einheittiche auf, welche nicht durch eine Theilnng der Funktionen erschüttert werden sollte. Der hannoversche Lehrer ist generaliter auch der Vorbeter; das Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen der Stellung eines an einer vollständigen jüdischen Schule und eines an einer Religionsschule angestellten Lehrers. Die evflcvc gilt ihn! sogar als die Rege!, und für diese schreibt es in dem § 57 vor: ״die Stelle des Vordete!s soll in der Regel mit der des Lehrers verbunden werden." — Wir werden stets für die möglichst günstigste materielle Lage der Lehrer einstehcn und haben durch unsere Ausführung auch dargethan, daß wir dem mchrbeschästigten Lehrer eine höhere Besoldung znbilligen möchten, als dem mmderbeschäfrigtrn. Dieses ist bei* einzige Unterschied, den wir unter den Lehrern der Syuagogengemeinden litt Allgemeine!; anerkennen, von der größeren oder geringeren Befähigung derselben natürlich abgesehen.)