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Jeschurun · 1884-07-17 · Heft 29 (17.7.1884) · p. 455

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 29 (17.7.1884)
Article
Chesed ve-emet Wohlthätige Wahrheit
Date
1884-07-17
Page
455 (sequence 3)
Language
German
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455 Friedhof erwirbt", so kann dies doch von! religiösen Standpunkte aus unmöglich akzeptirt werden. Erwirbt die jüdische Gemeinde einen Friedhof, so ist ,;u erwarten, daß sie jetum dort Bestatteten ohne irgend einen Vorbehalt das Grab als bleibendes Eigenthum überträgt, weil sic durch das jüdische Gesetz hierzu verpflichtet ist. Ganz anders aber verhält es sich mit einem von der Kommune erworbenen und der jüdischen Gemeinde nicht als unwiderrufliches Eigenthum zugewiesenen Friedhöfe. Bon der politischen Gemeinde, der die Bekenner verschiedener Konsessimicn angehören, kann nicht verlangt werden, das; sie für die Bestattung der jüdischen Todten nach den Bestiinmnngcn des jüdischen Neligionsgesetzes Sorge trage und an dem ihr gehörenden Terrain den jüdischen Todten ein Eigenthnmsrecht znerkcnne, das sie den Leichen anderer Konfessionen nicht einränmt. Es Liegt daher am Tage, daß die vom Verfasser angeführte Mischna in Nedarim für die vorliegende Frage gar nichts beweist und daß ebensowenig die für die Theilnng eines gemeinschaftlichen Eigenthums bestehenden talmndischen Bestimmungen hier irgendwie geltend gemacht werden können, wodurch das vom Versasser über ברירה Bemerkte gegenstandslos wird. Die israelitische Gemeinde in Hamburg hatte, wie auch aus dem vom Verfasser geschilderten Sachverhalte ersichtlich, vor dem Ucbcreinkommcn kein Eigenthumsrecht auf den Ohlsdorfer Friedhof; da demnach kein Berhältniß existirt, in dem die jüdische Gemeinde in Hamburg ein Theilgeuossc an jenem Areale war, kann hier von שותפין שהלקו keine Rede sein; ebensowenig würde der jüdischen Gemeinde durch das Uebercinkommcn ein vollständiges Eigenthumsrecht auf den ihr zugewiesenen Theil cingcränmt; die jüdische Gemeinde kann daher den dort Bestatteten kein Grab znm bleibenden Eigenthnm übertragen; sie kann auf dem Boden, den sie selbst nicht als nnwiderrnfliches Eigenthum besitzt, Nienianden ein קבר שלו zu Theil werden lassen. Mit dem der Gesetzgebung vorbehaltcncn Entziehungsrechte ist das durch das jüdische Veerdigungsgesetz geforderte Eigenthumsrecht ausgeschlossen. .Fortsetzung folgt.) Machigestirne. Historische Novelle ans der Fendalzeit Ungarns Von Samuel Berthold Rosner. - (׳)iachdruck verboten u. Ucbcrsctzun#2rodit worbeyalten- (Fortsetzung.) Auch der Pfarrer konnte da Heini nur schwer einschlafen. Er kehrte sich einige Male mit solcher Wucht im Bette um, daß es in allen Fugen krachte. Die im anstoßenden Zimmer schlasendc Hannah fuhr jäh aus dem Schlafe empor. ״Warte, elendes Indenpack, ich werde andere Saiten aufzichcn!" — Das waren die Gedanken, die sich ans den Weinucbcln seines Kopfes znm klaren Bewußtsein emporrangen, und mit diesen Worten ans den Lippen schlief er ein. V. Die alte Mara war eines der eifrigsten Beichtkinder des Pfarrers. Wenn wir sagen, daß die Mara alt war, so braucht man sich unter ihr nicht etwa eine schwache, gebückte Frau mit vielfach gerunzeltem Ge- . sichte vorzustellen, die keine zwei Schritte ohne Krückenstock gehen kann. Wenn nicht viele alte Bauern behanptcn möchten, daß Mara mit ihnen zu gleicher Zeit Kind gewesen, so würde man ihr keineswegs eine so hohe, diesen Behauptungen entsprechende Zahl von Jahren zumnthen, denn ihr Gang war noch sicher, ihre Gestalt aufrecht und rüstig, und ihr Gesicht zeigte nicht mehr Falten, als das einer fünfzigjährigen Frau. Nachdem ihr Mann gestorben war, übcrsiedelte sie in ein kleines Häuschen, das am Ende des Dorfes stand, und ein kleines Stübchen, Küche und Kammer umfaßte, und lebte von dem, was ihr Sohn Johann ihr znkommcn ließ. Außerdem verrichtete sie an Sabbath- und Festtagen im Hanse Nohrbach's die Dienste der Schabbessrau. Auch Halle sie sich im Laufe der Jahre einen reichen Schatz von Erfahrungen angeeignet, und die Bauern eilten von Nah und Fern zu ihr, um sich von ihr für irgend ein Gebrechen ein heilkräftiges Kraut geben zu lassen, was ihr dann gern in klingender Münze bezahlt wurde. So sah die alte Mara ihr ohnehin sehr einfachen und bescheidenen Bedürfnisse vollauf gedeckt, ja sie konnte von Zeit zu Zeit auch einen kleinen Sparpfennig bei Seite legen, den sie dann an Sonntagen, wenn sie nach Beendigung der Messe die Kirche verließ, in die am Kircheneingang angebrachte Sammelbüchse zu werfen Pflegte. Die alte Mara gedachte wieder einmal zu beichten, und so wanderte sie au einem Sonntag Vormittag in ihrem sauberen Sonntagsstaat durch die Gaste, das Gebetbuch unter dem Arme, einen Rosenkranz zwischen den Fingern, der Kirche zu. Die Glocken hatten eben zu läuten an gefangen, aus den kleinen Thüren der ärmlichen Häuser traten überall sonntäglich geputzte Bauersleute heraus und wandelten, gleich der Mara, zur Kirche, denn der Herr Pfarrer hält strenge Wacht über seine Heerde, und wehe dem Haupte, das bei einer Messe fehlen sollte! — Alle Bauern grüßen die alte Mara, Mancher richtet auch einige freundliche Worte an sie, denn Jedem von ihnen hat sie schon einmal ein wirksames Mittel gegen eine Krankheit, oder einen nützlichen Rath in irgend einer Verlegenheit gegeben.

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