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Jeschurun · 1884-07-03 · Heft 27 (3.7.1884) · p. 426

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 27 (3.7.1884)
Article
Die Exzesse in Nischni-Nowgorod
Date
1884-07-03
Page
426 (sequence 2)
Language
German
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426 allen obdachlosen Inden Aufnahme gewährt. Bisher sind 112 Personen arrctirt worden; unter den gefangenen Nnhcstörern und Mördern sollen viele in Fraucnjacken und Hüten gewesen sein. Das Militär erschien, als die Unordnungen anfgchort hatten, d. h. als die Menge nichts mehr zu zerstören vvrfand, da in Kunawino im ganzen wohl nur wenige jüdische Familien wohnen. Das spate Erscheinen der Truppen ist theilweise dem. Umstande znzuschrcibcn, daß der Ucbergang über die Oka äußerst beschwerlich in dieser Jahreszeit ist und die Truppen int Lager standen. Es soll jetzt konstatirt werden, welche Juden sich ohne Erlaubniß in der Stadt anfhaltcn. Korrcs-ondcilzcii und Nachrichten. Deutschland. ■$־ Hannover, 27. Juni. Der Verein zur Unterstützung israelitischer Armen und Beseitigung der Hausbettelci in der Synagogengemcindc zu Hannover hat soeben den Bericht über das vierte Jahr seiner Wirksamkeit, 1. April 1883, 84, ausgcgebcn. Wir entnehmen demselben die folgenden Daten. Die Einnahme betrug Ji 1 2 997.57, die Ausgaben M. 11 900.18. Die Letztere setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Unterstützungen an hiesige Arme in regelmäßigen Raten J(. 1710.51); einmalige Unterstützungen an Hiesige J(. 3*289.20; Darlehen und Vorschüsse J6. 2595, von welchen J5.2104.25 wieder cingcgangen sind - - o/6490.75; baare Unterstützung an Durchreisende und deren Speisung an Sabbath-- und Festtagen ■ii. 3818.40; Anthei! an Natnralie11vcrtheil1!ng während deS Winters und Geld- und Mazzoth-Gewährung zu Peßach c/6. 1524.08; Perwaltungskostcn /1007.25 .־׳. Der Bereit) hat an Uebcrschüsscn ans den vier Jahren 45.1948.04 in Kassa. — Er zählt 347 Mitglieder, 13 weniger als im Borjahre. Die Verwaltung konstatirt die Thatsachc, ״daß die Fülle der Verarmung und der dadurch nothwcudig werdenden unabweisbaren Unterstützungen leider in Zunähme begriffen sind" und daß ״die Anforderungen von Unterstützungsbedürftigen auch in diesem Jahre so groß gewesen ist," daß dieselbe ״die größte Vorsicht walten lassen mußte, um denselben nur einigermaßen gerecht werden zu können. Die Zurückhaltung in den Ansgaben erschien indessen durch den Rückgang der sestcn Beiträge dringend geboten." Ferner hält sich die Bcrwaltnng verpflichtet, ״ausdrücklich hervorznhebcn, daß ein längeres Fernbleiben so vieler Gcmeindemitgliedcr von dem Vereine eine ernste Gefahr für dessen Bestehen zur Folge haben dürfte." * Berlin, 25. Juni. Redakteur und Verleger der ״Wahrheit", die Herren Vcrlagsbuchhändlcr Albert de Gronssilicr und Redakteur Wilhelm Kasc hatten sich heute wegen Aufreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkcitcn gegen einander in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise vor der I. Strafkammer hiesigen Landgerichts I. zu vcrant- Worten. Unter dem Titel ״Luther für oder wider die Juden" hatte der Angeklagte Gronssilicr zur vorjährigen Lntherfcicr ein Flugblatt verfaßt und verlegt und den Inhalt desselben auch in Nr. 45 des von ihm verlegten antisemitischen Witzblattes ״Wahrheit" vom 10. November v. I. übernommen. In demselben wird u. A. der Ausspruch Luthers reproduzirt, daß die Juden Gottesfeindc und ein vcrboßtes Volk seien, das nicht arbeiten wolle, gute, faule Tage verbringe und die Christen als seine Knechte betrachte, wie sie denn auch Fälscher, Lügner und Würger seien. Hieran knüpfte der Verfasser die Bemerkung, daß die Juden jeglichen Scham- und AnstandSgefühlS entbehren und in weiteren Betrachtungen über dieses Thema sagte der Verfasser u. A.: Durch die Taufe sind die Schäden nicht ans der Welt zu schassen und diejenigen, die dieser Ansicht sind, befinden sich auf dem Holzwege. Zur weiteren Bekräftigung dieses Urthcils zitirt der Verfasser dann noch einen Ausspruch Lnthcr's. in welchem derselbe den Juden mit einem giftigcn Basilisken vergleicht, der schon mit seinem Blicke tödte, und der Meinung ist, daß nnm ein solches Scheusal einfach tobten müsse, wo man ihm begegne. Diese Zitate sind in einer Weise aneinaudergcsügt, welche zeigen, daß sich der Vcrfasser diese Zitate zu eigen macht, und in diesem Sinne wird auch der von Luther gegebene Rath wiedcrgegeben, die Synagoge abzubrenncn, sowie den Deutschen der Rath gegeben, zur Selbsthülsc zu schreiten, da es ans andere Weise nicht besser werde. — Darin erblickt die Anklage das Vergehen gegen § l 30 Str.-G.-B. — Der Angeklagte Gronssilicr bekannte sich zur Verfasserschaft des FlugblatteS resp. Artikels, bestritt auch gleichzeitig die Bcrautwortlichkeit des Kasc, da dieser zur Zeit des Erschcincns des inkrinlinirten Artikels schwer krank und vollständig unfähig gewesen sei, überhaupt irgend eine Arbeit zu verrichten. Die letztere Behauptung wurde denn auch durch drei Zeugen bestätigt, so daß der Staatsanwalt Heinemann die Freisprechung deS Käse beantragte. — Was die Strafbarkeit des Angeklagten Gronssilicr anbctrifft, so hielt der Staatsanwalt alle Kriterien des § 130 für erfüllt, denn der Angeklagte mache sich die Zitate völlig zu eigen, verbinde die Vergangenheit durch seine Zwischenbemerkungen unmitelbar mit der Gegenwart und reize entschieden zu Klassenhaß und zu Gcwaltthütigke'itcn an. Man muffe dabei auch in Betracht ziehen, daß der Artikel in einer Zeit erschienen ist, in welcher die seit Jahren in Szene gcsetzte antisemitische Bewegung hohe Wogen geschlagen

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