Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1884)
- Article
- Die Israeliten Rumäniens und die neueste Phase der rumänischen Judenfrage
- Date
- 1884-07-03
- Page
- 420 (sequence 2)
- Language
- German
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Pflichten emcS ■\>cimatf)ftaatc§ zu erfüllen Weil man; sich fürchtet, durch Ansstelümg von rumänischen Ans-! wandcrnngspässen für die zu keinem anderen Staate ' in einem 11111 cri 1 ja 11 c! 1 01ט*l)ii 111ןiffc stehenden israelitischen; A>aujim־ denselben indirekt die He!niat!-oberechtignng! znzngesteheli nnb hierdurch Präzedeitzsälle;11 schassen, welche eventuell auch zu Gu.nsten. der in Numänicu verbleibenden jüdischen Einwohnerschaft nusgenützt werden kannten, werden eben die erbetenen Pässe auch solchen Familien verweigert, welche, schon seit Generationen in den Dvnallsnrstenthüinern ansässig, nun durch das rücksichtslos dnrchgcsührte Verbot des Hausir- und Klein- Handels zur Auswanderung ans dem Lande ihrer Gebnrl gezwungen werden. Ja, noch mehr! Als sich jüngst eine Deputation der israelitischen Glaubensgenossenschast Bukarests au die Regierung mit der Bitte wendete, die der jüdischen Auswanderung derzeit im Wege stehenden Paßschwicrigkeitcn durch ihre Intervention beseitige.- zu wollen, wurde derselben vom Minister des Aenßcrcn bedeutet, daß die Inden Numäniens nur die Rechte genießen, welche sie ihrcrzcil verlangt Hütten. Und doch ist nichts ungerechtfertigter, als der ans diesen Worten des Ministers herausklingcndc Vorwurf, daß die Juden, nachdem sie die Hülfe des Auslandes zur Regelung ihrer Rechtsverhältnisse und ihrer bürgerlichcn Stellung in Anspruch genommen, sich auch nicht beklagen dürfen, wenn nun auch die rumänische Negiernng aus der mit der internationalen Genehmigung des Berliner Kongresses foriuulirten Stellung Rumäniens zur Indeusrage besiehe. In Wirklichkeit haben die Vertreter fccv rumänischen Israeliten im Jahre 187(;, als die Frage wegen der rechtlichen Stellung der Juden Nilmäniens die Aufmerksamkeit des Auslandes in erhohlem Maße ans sich zu lenken begann, den inaßgebenden Persönlichkeiten der verschiedenen Parteien gegenüber erklärt, das ihnen das kleinste freiwillige Zugeständniß weit werthnaller sei,, als jede ans dem Wege fremder Einflüsse errungene Konzession. Aber damals wn.rdc sowohl von regierungsfreundlicher wie von oppositioneller Seite die Erklärung abgegeben, daß keine Partei den Versuch einer Jndenemanzipation wagen dürfe, ohne sich den gehässigsten Vorwürfen ihrer Gegner und der Gefahr eines Verlustes ihres Einflusses anszn- P'tz's". Den leidigen ParLewerhältnissen und dem lon-, fessionellen Vorurtheilc wurden damals selbst die bescheidensten Ansprüche einer loyalen Bevolkernngsklasse ansgeopfert, welche nach dem int Jahre 18׳'.!; ansgegebenen Bulletin der Allianee Jsraelitc in Rumänien über ivu.iuuo Seelen zählte, heute aber in Folge der unausgesetzten Bedrückungen bis weit unter die Hälfte obiger Ziffer herabgesunken in! Und schließlich bestand dann auch der gesanuute Essekt der mm Berliner Kongrcsse ergriffeuen internationalen Initiative zur Lösung der rllitlänischen Indeusrage darin, daß nach tnancherlci Schwierigkeiten eine Nenfornmlirnng des Artikels VH der rumänischen Verfassung ausfindig gemacht wurde, welche trotz der prinzipiellen Anerkennung der bürgerlichcn Gleichberechtigung aller Konfessionen dein rnmänischeu Antisemitismus doch Mittel und Wege genug darbvt, um jeden Israeliten ohne Angabe eines Grundes vom rumänischen Bürge׳ rechte ausznschließcn. Wirklich wurden beim mich alle von Israeliten cingcbrachtcn Jndigenatsgcsnchc, welche nicht unter dem frischen Eindrucke der Verhandlungen des Berliner Kongresses cingebracht worden waren, mit nur spärlichen Ausnahmen abschlägig beantwortet. Ja, viele Herren Senatoren und Dcpntirten machen gar kein Hehl daraus, daß für sie die israelitische Konsession eines Jndigcnats- Werbers ein hinreichender Grund zur Verweigerung dcS Bürgerrechtes ist. Doch ist das schließlich eine Sache, an welcher bei bem heutigen Stande der Dinge nicht viel zu ändern ist. Eine andere Frage ist cs aber, ob Nnmäiiien nicht dazu angchaltcn werden kann, um jenen im Lande ansässigen Israeliten, welche kein anderes Vaterland kennen, nicht wenigstens die Heimathsbercchtignng znzugestehen und ihnen burd) die Ausstellung entsprechender Lcgitlmationsnrkunden dem Auslande gegenüber wenigsie ns jenes Recht der Freizügigkeit zu sichern, dessen allseitigc Ucbnng unser Jahrhundert mit Fug und Recht verlangen darf. Heute ist Rumänien für seine Landeskiuder israelitischer Konfession zu einem großen Ghetto geworden, dessen moralischer Zwang tiefer und schwerer empfunden wird, als die Schranken, in welche der Glaubenshaß des flüsteren Mittelalters den jüdischen Mitbürger znrückdrängen zce muffen glaubte. Beweis dessen der Umstand, daß dem durchwegs in antiscinitischein Fahrwasser segelnden Botuschaner Lokalblattc zufolge ans Grund des Gesetzes, welches nur rumänische Bollbürger zur Ausübung der Schankgerechtigkeit in den Landgemeinden berechtigt, auch solche israelitische Einwohner ans den Dörfern der Moldau vertrieben wurden, welche im Ackerbau ihren Lebenscrwerb finden. Ucbeiijaupt ist cs eine irrige Ansicht, wenn man glaubt, das; der rumänische Antisemitismus sich ans den Borwand stützen kann, daß die Inden des Landes mit Verincid'.tng aller produktiven Arbeit bloß vom Schacher leben. Oer Jude Rumäniens hat vielmehr zu allen ihm zugänglichen Erwerbszweigen gegriffen und namcrttlieh dem Handwerk eine große Zahl tüchtiger Kräfte zugeführt. Er ist sogar neben dem cingewandertcn Deutschen geradezu als eine der Hauptstützen des Gewerbes zu bezeichnen, ebenso wie er als Pächter kleinerer Landgüter (der Grundbesitz ist ihm als Nichtvollbürgcr selbstverständlich verwehrt) redlich zur Erhöhung der