Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1884)
- Article
- Zum Verständniß der neuesten Phase der Reform
- Date
- 1884-07-03
- Page
- 419 (sequence 3)
- Language
- German
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Abfall vorangewandelt sind; wir wollen getreulich erfüllen das ganze Gesetz, wie cö unsere großen Ähnelt erfüllt, in opferwilliger freudiger Begeisterung — folgt uttsereur Wort und Beispiel, das jetzt das Wort der Wahrheit und das Vorbild der Treue ist, wie es chedem das Wort der Täuschung und des JrrthnmS und das euch zum Abfall verlockende Beispiel gewesen. Männer der ganzen, halben, viertel Reform aber waren es, welche kürzlich zu einer Zusammenkunft von Nabbinen den Impuls gegeben haben, um angeblich über die Mittel zur Hebung und Förderung des religiöseu Geistes zu bcrathcn, um die Beseitigung der llcbcl angeblich anzustrebcn, welche der Reform einzigstes Werk ist — und wiederum wehte die Wimpel mit der Devise ״Ausschluß jedes religiösen DifsercnzpunkteS" von dem Avisoschiff der Reform. Freilich war die Fahrt dieses Mal nicht von Glück begleitet. Es gelang nicht, die erhofften Orthodoxen ziun Einstcigcn zu bewegen. Die Parole ist abgenutzt und wird bald bei den abgebrauchten Waffen in dem Arsenal der Reform ruhen. (Fonsctzulig folgt.) Dit Mtlilkit Rilliliiiill'ils und die neueste pijflft der tniiiünifdjcii Iudeusrngr. Unter der vorstcheudcu Ucberschrift bringt die ״Frankfurter Zeitung" einen sehr bcachtenswertheu Artikel über die Lage unserer Brüder in Rumänien. Derselbe nimmt um so mehr unser Interesse in Ausprach, als der Verfasser sich darin als einen Nichtjlrden bekennt. Es liegt hier somit das Zeugnis; eines Unparteiischen vor, welcher das Elend, das wir wiederholt aus jüdischen Quellen in diesen Spalten geschildert, vollkommen bestätigt. Der Artikel ist von Bukarest, 15. Juni, datirt und lautet: ״Die Ausführung deS Hrusirvcrbotes, durch welches jeder ambulante Handel in den Städten Numänicns strengstens untersagt wird, hat die öffentliche Aufmerksamkcit neuerdings der rumänischen Iudeusrage und den traurigen Verhältnissen der in Rumänien lebenden Israeliten zugewendct. Zwar ist cS für die mit Land und Lcntcn aus eigener Anschauung vertranten Bcob׳- achter schon längst kein Gcheimniß mehr, daß die der Bukarcslcr Negierung und dem rumänischen Parlamente vom Berliner Kongresse abgerungcne Aushebung, bczichnngswcise Abänderung des Artikel VII der Vcrfassung vom Jahre 1866, welcher das Recht zur Erlangung des rumänischen Bürgerrechtes auf die Bckenncr der christlichen Religion beschränkte, die Lage der zahlreichen israelitischen Bevölkerung Rumäniens eher verschlechtert, als verbessert habe. Doch sind die Folgen der nach Aufhebung des oben erwähnten Judenartikels für die Israeliten Numäuieus geschaffenen Situation noch niemals in so trauriger Weise hervorgetreten, wie jetzt, wo die drakonische Strenge -er antisemitischen Gesetzgeber au der Dimboviza viele hundert Familien mit einem Schlage ihrer bisherigen Erwerbsquellen beraubte. Denn ebenso wenig sich in Abrede stellen läßt, daß man mit dem Hausirverbote nur eine neue Waffe zur Bekämpfung, Unterdrückung und Vcrtreibung des rumänischen IudeuthumS zu schaffen bcabsichtigte, ebenso muß koustatirt werden, das; der mit der Ausführung dieses Verbotes geführte erste Streich dieser neuen Waffe leider nur allzu gut gesessen hat. Seit der Veröffentlichung -cs neuen Gesetzes find innerhalb des kurzen Zeitraumes von kaum zwei Monatcn an 400 Individuen israelitischer Konscsfion ans Rumänien ansgewandcrt. Noch weit größer ist aber die Zahl jener Unglücklichen, welche, durch das Hausirverbot um ihren bisherigen Erwerb gebracht, doch im Lande bleiben müssen, weil ihnen entweder die Mittel zur Auswanderung fehlen, oder weil sie nicht in den Besitz eines Passes gelangen können. Viele von ihnen haben gehofft, daß die bei dem König und der Königin - cingcbrachtcn Petitionen um einen Aufschub bezüglich der Ausführung des HausirverbotcS von Erfolg begleitet sein werden. ׳Nachdem nun diese Hoffnung nicht in Erfüllung gegangen, hat der seit Einführung des Gesctzcs verstrichene Zeitraum von fünf bis sechs Wochen vollständig hiugereicht, um das kleine, im Hausirhaudcl investirt gewesene Betriebskapital vollständig auszuzehren. Wohl haben nun mehrere der augesehettsten und einflußreichsten Mitglieder der israelitischen Bevölkeruug Numäuieus sich ihrer dem Hunger und der Verzweiflung Preis gegebenen ärincrcu Glaubcusgcnosscn erbarmt. Doch kommen die zu AuswanderuugSzwccken eingeleitetcn Sammlungen nur solchen bisher in Numänieu lebenden israelitischen Hausircrn und Kleinkauslcntcn fremder Staatsangehörigkeit zu Gute, welche entweder schon im Besitze eines ordnungsmäßig ausgestellten Paffes sind, oder sich doch einen solchen ohne Schwierigkeiten verschaffen können. Die weitaus größere Anzahl jener israelitischen Krämer, welche durch das übrigens nur gegen Inden unerbittlich durchgeführte Verbot des Hausirhaudels und des WaarenverkaufS in Thorwcgcn, Buden :c. um ihren kärglichen, aber ehrlichen Verdienst gebracht wurden, hat und kennt kein anderes Vaterland als Rumänien, welches zwar von seiner ständigen israelitischen Einwohnerschaft die Erfülluug aller Bürgerpflichten — Armeedicust und Blut- ]teuer nicht ausgenommen — mit größter Strenge fordert, dafür aber seine Hand stets zurückzieht, wenn es gilt, diesem VcvölkernngSclcmeutc gegenüber die