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Jeschurun · 1884-06-19 · Heft 25 (19.6.1884) · p. 388

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 25 (19.6.1884)
Article
Das Strafverfahren gegen die märkischen Juden im Jahre 1510
Date
1884-06-19
Page
388 (sequence 2)
Language
German
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388 Holtze meint, da, nach den Ansichten der damaligen Zeit, jedem Inden eine solche Minelhat zu getraut wurde, so wäre, nach Aitikel 38 der Bambergensis, diese erzwungene Aussage als eine .,genügsame Anzeigung" zu be-rachren. welche die Anwendung der Folter gegen Salomon gestattet. Sodann die finanzpolitische Erwägung. Kurfürst Joachim tonnte sich nicht verhehlen, daß die Einleitung der Untersuchung gegen den einen Juden wahrscheinlich noch mehr Inden belasten würde, so daß er alsdann sich in die Vage versetzt sehen könnte, alle Inden des Vandes zu verweisen. Solches aber hätte seine Einnahmen empfindlich getroffen. Bielleicht, daß gerade die Befürchtung, daß es den Anschein haben könnte, als ob er wegen dieser sehr materiellen Rücksicht der Religion den Schutz versagen möchte, den Entschluß des Kurfürsten bestimmte. Er ließ Fromm ans Bernau und Solomon aus Spandau nach Berlin schassen. Der Berliner Nachrichtcr war ein sehr geschickter Mann, der sein Metier gründlich verstand. Salon!on legte das tollste Geständnis ab: er habe die Hostie von Fromm gekauft, sie dann auf einen Tisch gelegt, mit Messern darein gehauen und gestochen, ihr geflucht, sie aber nicht zerbrechen können, bis sie endlich in drei Thcile ans einander gesprungen sei,!vorüber er sehr erschrocken gewesen. Er hatte den einen Theit verzehren wollen, was ihn! jedoch nicht gelungen. Er habe daraus die beiden anderen Thcile in einen: sämisehen stederbeute! gethan, nachdem er solche zuvor je in ein Blcehbüchslcin von Damneslänge gcsteckt, habe sodann sein Siegel an die beiden Beutel gelegt und den einen durch den Juden Smvll (Samuel) an dessen Vater Jakob nach.Brandenburg, den andern aber durch Salomon Heller an den Inden Markus nach Stendal gesendet. Nunmehr war aber eine neue ״genügsame Anzcrgnng" vorhanden und zwar gegen die von Salonton verdächtigten Glaubensgenossen. Da man indessen nicht genau wußte, welche von ihnen sich außerdern an der Hostienschändnng betheiligt, so gab der Kurfürst deu snnunarischen Befehl, alle Inden in seinen standen und Städten bis zur Ermittelung der Schuldigen zu verhaften. Ein Zeitgenosse, welcher diese ganze Historie in erbärmliche 9ui!ucvei gebracht hat, Jakob Winter, berichtet über die Vollziehung dieses Befehls: ״Die Herrn jenmptcn nicht lange, sic wurden bald bereit, darnmb jo mannich Edelntann aufs seinen Sattel streit, sie zogen mit flciffc all über das gautze stand, sie singen bk Inden alle, die Juden jung und alt." Bei den den Inden verschuldeten Edelteuten mochte sich, wie Holtze meint, allerdings in cigenthnmlicher Weise der ideale Wunsch, die verfolgte Religion zu schützen, mit den! sehr materiellen verbunden haben, verhaßte und gefährliche Gläubiger ans eine sehr wohlfeile Art los zu werden. In den Städten mag wohl das kurfürstliehe Gebot verschieden ansgefnhrt worden sein; manche Magistrate haben sich vielleicht begnügt, die Unschuld ihrer Inden an der Hostienschändnng scstzustellcn, manche deren Flucht kein Hinderniß bereitet haben. Was war aber ans dem dritten Theit der Hostie geworden? Salömon hatte gerade dasselbe hierüber gesagt, was andere wo die Folter ans den! Gepeinigten bei gleichem An lasse heransgepreßt hatte, was nämlich der Richter wollte. Mit Feuer und Wasser habe er ihr nichts anhaben können. Er habe sie deshalb in einen Weizenteig drücken wollen, dieser aber sei zu seinen! Schrecken roth geworden. Dennoch habe er eine Mazzc daraus backen wollen; da aber sei im Ofen ein schöner lichter Glanz entstanden und darülcr habe ein ״sauberlieh klein Kind" geschwebt. Das habe ihn bewogen, die Mazzc in der Synagoge zu Spandau anfzuhängcn. Und in der Thar hat man daselbst diese Mazze gcfanden. Herr Holtze scheint nicht zu wissen, daß in vielen Synagogen Mazzoth au einer besonder!! Stelle sich befinden,!vclchc den Erub Ehazcroth darstcklen. Jakob und sein Sohn Smol von Brandenburg, Markus von Stendal, Salomon Heller von Spandau wurden nun ans kursürstliches Geheiß auch nach Berlin gebracht. Aber das waren doch nur vier Juden; mau wollte mehr haben, und deshalb ließ der Kurfürst auch den Rabbi Sloman aus Brandenburg dorthin schaffen. Jakob aber hatte in seiner Angst schon in Brandenbürg im Gefängniß, um dein peinlichen Verhör zu entgehen, dem Bürgermeister Martin Bellin von einer angeblichen wunderbaren Erscheinung erzählt, die ihn veranlaßte zu bitten, ihn taufen zu lassen. Der Bürgermeister aber ließ ihn trotzdem foltern. Herr Holtze gelangt nach einer sehr vorsichtigen Erwägung zu der Annahme, das; Bcllin möglicherweise mit dieser Inquisition gegen Artikel 68 der bambcrgischcn Halsgerichtsordnung verstoßen habe. Im Beisein vieler geistlicher und weltlicher Personen sagte nun Jakob in der Pein ans: Rabbi Sloman habe in seinem (Jakobs) Hanse das Hostienstück ans der Büchse genommen, es ans einen groben Tisch gelegt, und mit ihm, Jakob, dessen Söhne Nathan und Smol und dem alten Isaak aller- Hand Schändung dainit getrieben. Sic Hütten in die Hostie gehauen und gestochen bis Blut aus derselben geflossen. Isaak, Smol und 'Nathan sagten das Gleiche in! Verhör ans und beschrieben genau die ganze tolle Prozedur mit den! Hostien stücke. Der blutige Tisch und die Messer wurden später im Dom zu Brandenbürg ansbewohrr. Rabbi Sloman aber sagte, er habe das unversehrt bleibende Hosüentheit und einen Spahn,

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